Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten
Zitat von racerkumpel von mir hamse auch schon angehalten. hatte von mir so ein gutachten bekommen, das eingefärbte rückleuchten erlaubt sind, das ham die akzeptiert.
Bist du vom TÜV Rheinland oder was?
Wenn du uns mal hier keinen vom Pferd erzählst, was soll den da bitte drinne stehen?
Rechtlich ne ganz eindeutige Geschichte:
Blinkerkappen ohne "E" Zeichen --> nicht erlaubt! (weiße habe ich noch nicht mit diesem gesehen. Ergo: nicht erlaubt)
Und die selbstgemachte Tönung genau so wenig, aber das versteht sich ja von selbst
Wenn ihr deswegen nicht löhnen musstet oder Mängelschein bekommen habt, dann liegt das ganz einfach an der Unwissenheit (was ich wohl eher weniger glaube, denn sowas kommt ja bei getunten Autos noch viel öfter vor)
oder
an der Kollanz der Beamten...
In diesem Sinne, fröhliches tunen
Grüße!