weiße blinkerkappen und rückleuchten

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von racer

    kumpel von mir hamse auch schon angehalten. hatte von mir so ein gutachten bekommen, das eingefärbte rückleuchten erlaubt sind, das ham die akzeptiert.

    Bist du vom TÜV Rheinland oder was? :lol: :lol: :lol:
    Wenn du uns mal hier keinen vom Pferd erzählst, was soll den da bitte drinne stehen? :crazy:

    Rechtlich ne ganz eindeutige Geschichte:
    Blinkerkappen ohne "E" Zeichen --> nicht erlaubt! (weiße habe ich noch nicht mit diesem gesehen. Ergo: nicht erlaubt)
    Und die selbstgemachte Tönung genau so wenig, aber das versteht sich ja von selbst ;)

    Wenn ihr deswegen nicht löhnen musstet oder Mängelschein bekommen habt, dann liegt das ganz einfach an der Unwissenheit (was ich wohl eher weniger glaube, denn sowas kommt ja bei getunten Autos noch viel öfter vor)
    oder
    an der Kollanz der Beamten...
    In diesem Sinne, fröhliches tunen
    Grüße!

    Dieser Post ist 100% biologisch abbaubar!
    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von arno_nym

    Bist du vom TÜV Rheinland oder was?


    nein, aber ich komm mit nem prüfer ganz gut aus... :wink:

    Zitat von arno_nym

    Wenn du uns mal hier keinen vom Pferd erzählst, was soll den da bitte drinne stehen?


    hier mal ein kleiner ausschnitt (will keinen ärger)
    hoffe man kanns lesen

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Alles klar, so sieht das doch schon anders aus... :wink:

    Nicht schlecht! 8)

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  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    naja, ich kenn massig viele leute, die kennen wieder welche usw...
    "mein" prüfer meinte neulich, solange es gut verarbeitet is würde er mir ALLES eintragen, ich brauch keine e-nummer, teilegutachten oder sonstiges - egal ob auto oder moped... danke nochmal an die trabbifreunde osterzgebirge :rockz:

    edit: also wer iwas braucht, kurze pn, helfe gern :wink:

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Man muss doch nur in einer Kfz-Werkstatt täti sein um solche Leute kennenzulernen :)
    Ich kenn jetzt schon nach dem 1.Lj zich Leute über die ich gut an Dinge komme. Unserer TMDV trägt uns auch ALLES ein. Auch eigenbau Auspüffe :lol:

    Entfallen ohne Ersatz

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    also mit den weißen blinkern müsste eigentlich vollkommen egal sein! notfalls wenn dir einer was will, dreh sie runter und gut ist...

    schliesslich sind diese nicht pflicht, kannst auch handzeichen geben ;)

    bei der rückleuchte sieht das dadruch natürlich etwas anders aus!
    ich werds sehen, weiße blinker kommen bei meiner neuen ran, mal sehen ob das jemanden interessiert :)

    S51 Enduro *im Aufbau
    1200er Suzuki Bandit *tuned
    Pocket Streetfighter *tuned
    Audi A3 8P S-Line *tuned
    Polo 2 1/2 Turbo *Showcar

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von racer


    nein, aber ich komm mit nem prüfer ganz gut aus... :wink:

    [quote="arno_nym":8gcwqeav]Wenn du uns mal hier keinen vom Pferd erzählst, was soll den da bitte drinne stehen?


    hier mal ein kleiner ausschnitt (will keinen ärger)
    hoffe man kanns lesen[/quote:8gcwqeav]

    nu da fehlt noch was im Schreiben. die 3 zeilen nimmt dir in der regel kein TÜV Prüfer oder bulle ab. Zudem sind teilweise nicht einmal die nachgekauften orangenen zugelassen. die mpüssen laut TÜV die welle im Glas haben oder ein E Prüfzeichen. Die welle gabe es auch schon zu DDR Zeiten zumindest habe ich etliche gläser wo diese drauf sind

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von airwolff

    also mit den weißen blinkern müsste eigentlich vollkommen egal sein! notfalls wenn dir einer was will, dreh sie runter und gut ist...

    schliesslich sind diese nicht pflicht, kannst auch handzeichen geben ;)

    Wenn du sie runterdrehst scheißen sie dich auch an, weils nicht erlaubt ist!

    Entfallen ohne Ersatz

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von abbuzze

    nu da fehlt noch was im Schreiben. die 3 zeilen nimmt dir in der regel kein TÜV Prüfer oder bulle ab. Zudem sind teilweise nicht einmal die nachgekauften orangenen zugelassen. die mpüssen laut TÜV die welle im Glas haben oder ein E Prüfzeichen. Die welle gabe es auch schon zu DDR Zeiten zumindest habe ich etliche gläser wo diese drauf sind


    :rockz: :rockz: :rockz:

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Abbauen - und gut, weil Blinker an S51/50 und Schwalbe nicht vom Gesetzgeber verlangt werden (Bremslicht auch nicht); kann man sich auch eine Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZo holen, wenn man auf der sicheren Seite sein will - da hat der Wachtmeister bei der Kontrolle auch was zu lesen.

    Zu Lampen ohne Prüfzeichen o.ä.:
    Bei Scheinwerfern gibt es nur sehr wenig Spielraum, aber bei Blinkern und Rückleuchten attestiert einem der Prüfer seines Vertrauens gerne eine "in-etwa-Wirkung", das gibt es häufig im Bereich US-Oldtimer.
    Hier haben die Rückleuchten auch kein "deutsches" Prüfzeichen und zusätzlich, zumindest bei meinem 67er Jeep, Rücklicht, Bremslicht und Blinker in einem Lampengehäuse (Seitenmarkierungsleuchten übrigens auch noch integriert).
    Einfach mal beim netten Prüfer Vorsprechen und auf (alte) US-Fahrzeuge verweisen - schon sollte das ganze als "in-etwa-Wirkung" eingetragen werden, wenn die Lampen nicht total funzelig leuchten...

    Gruß

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Woher nimmst du das, dass Bremslicht nicht vorgeschrieben ist? Blinker OK aber Bremslicht hat jede Simson seit spätestens den 70ern...wüsste nicht, warum es dann auf einmal nicht vorgeschrieben sein sollte...

    Zur Zeit Mopedlos...
    100ccm, 7PS, 85km/h, nicht von Simson...
    Pro Bing, Pro Stino-Optik

    Ei reit a dschörman Modorbeik...:strange:

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von g33k0

    Woher nimmst du das, dass Bremslicht nicht vorgeschrieben ist? Blinker OK aber Bremslicht hat jede Simson seit spätestens den 70ern...wüsste nicht, warum es dann auf einmal nicht vorgeschrieben sein sollte...

    §53 StVZO in Verbindung mit "Übergangsvorschriften für Krafträder" bei Erstzulassung vor dem 01.01.1988 kein Bremslicht erforderlich, bei Erstzulassung vor dem 01.01.1983 auch gelbes Bremslicht erlaubt - wenn man denn eines anbauen möchte. Für die "Ungläubigen" hier noch beispielhaft einer der vielen Links zum Thema: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098

    Allgemein: die meisten Simmen sind so alt (ab 1989 bzw 1995 wurden die "ichbaumeinmoppedum-Auflagen" deutlich härter") und haben so wenig Hubraum, dass hier diverse Umbau-Freiheiten gelten :mrgreen:

    Hinweis: SR2, SR2/E, SL1 und andere Simmen hatten NIE ein Bremslicht verbaut und Blinker kennen die nur vom Hörensagen.

    Kennzeichenbeleuchtung und Standlicht fordert der Gesetzgeber darüber hinaus auch nicht...

    Gruß und viel Spaß beim Basteln

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Quatsch, der SR 2 hatte vieleicht kein Bremslicht aber der ist auch BJ 50 !!!! :strange:

    Wenn du die Bremslichter und Blinker abbaust, und diese an deinem Fahrzeug drann waren, dann erlischt die ABE, du müßtest dir den Schei...(ß) austragen lassen, aber wer das überhaupt abbaut hat se nimmer alle und sollte sich besser gleich den Motor austragen lassen :crazy: :heuldoch:

    Du kannst ja auch nicht sagen mein Möp ist BJ 35, 50 oder 80 aklso setzte ich keinen Helm auf und schalte kein Licht ein - austragen !!!! :hammer:

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von enrico-82

    Wenn du die Bremslichter und Blinker abbaust, und diese an deinem Fahrzeug drann waren, dann erlischt die ABE, du müßtest dir den Schei...(ß) austragen lassen

    das stimmt so nicht! lt stvzo ist für 50 ccm kein blinker vorgegeben, auch handzeichen ist möglich, es muss entweder die blinker entfernt werden oder unkenntlich gemacht werden (durch zb runterdrehen)...

    wie willst du bei einem 50 ccm teil was ein oder austragen lassen? da gibts nicht mal ne tüvpflicht...
    bei den lustigen kleinen kennzeichen hast du so ziemlich narrenfreiheit, alle umbauten müssen lediglich der bauartbedingten stvzo vorgaben entsprechen, mehr nicht! ;)

    und das ist auch gut so :)

    S51 Enduro *im Aufbau
    1200er Suzuki Bandit *tuned
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  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Lies dir das mal genau durch, bei den Papieren vom KBA und auch den Originalbestimmungen steht ganz klar:

    "Veränderungen und Anbauten sind einzutragen und abnahmepflichtig."

    Blinker runterdrehen ist nicht erlaubt (das wurde nun auch nur zum xten mal gesagt)

    Was du für ein "Nummernschild" hast ist egal, du kannst eigentlich nicht einfach was verändern.
    Zugegeben Blinker abbau ist noch normal, aber gleich das Bremslicht ??????? :crazy:

    Aber eins steht fest Blinker würde ich nicht abbauen, wenn ich damit täglich oder auch normal auf den Straßen fahren würde, weil kein Autofahrer soweit denkt, das du die Fahrrichtung anzeigen willst.... und in der Stadt viel Spaß beim Kuppeln, Gasgeben, und Handraushalten :wink:

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von enrico-82

    Lies dir das mal genau durch, bei den Papieren vom KBA und auch den Originalbestimmungen steht ganz klar:

    "Veränderungen und Anbauten sind einzutragen und abnahmepflichtig."

    Blinker runterdrehen ist nicht erlaubt (das wurde nun auch nur zum xten mal gesagt)

    Was du für ein "Nummernschild" hast ist egal, du kannst eigentlich nicht einfach was verändern.
    Zugegeben Blinker abbau ist noch normal, aber gleich das Bremslicht ??????? :crazy:

    Aber eins steht fest Blinker würde ich nicht abbauen, wenn ich damit täglich oder auch normal auf den Straßen fahren würde, weil kein Autofahrer soweit denkt, das du die Fahrrichtung anzeigen willst.... und in der Stadt viel Spaß beim Kuppeln, Gasgeben, und Handraushalten :wink:

    na ich will die blinker und bremslicht ja dran lassen ;)

    aber bei ner fuffi habe ich weder brief noch irgendwas anderes und damals war das schon immer vollkommen egal was man an den fuffis gebaut hat solange es stvzo konform ist!
    und klare aussage mal vom tüv bzw einem polizisten! wenn blinker nicht gehen sollte zb blinkgeber defekt, batterie kapuut oder was auch immer "unkenntlich machen"! entweder runterdrehen, abkleben oder abbauen...
    so die aussage!

    es gibt für die fuffis keine direkte abnahmepflicht!

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    Audi A3 8P S-Line *tuned
    Polo 2 1/2 Turbo *Showcar

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von enrico-82

    Quatsch, der SR 2 hatte vieleicht kein Bremslicht aber der ist auch BJ 50 !!!! :strange:

    Wenn du die Bremslichter und Blinker abbaust, und diese an deinem Fahrzeug drann waren, dann erlischt die ABE, du müßtest dir den Schei...(ß) austragen lassen, aber wer das überhaupt abbaut hat se nimmer alle und sollte sich besser gleich den Motor austragen lassen :crazy: :heuldoch:

    Du kannst ja auch nicht sagen mein Möp ist BJ 35, 50 oder 80 aklso setzte ich keinen Helm auf und schalte kein Licht ein - austragen !!!! :hammer:

    Fakt ist: §53 StVZO in Verbindung mit "Übergangsvorschriften für Krafträder" bei Erstzulassung vor dem 01.01.1988 kein Bremslicht erforderlich, bei Erstzulassung vor dem 01.01.1983 auch gelbes Bremslicht erlaubt - wenn man denn eines anbauen möchte. Für die "Ungläubigen" hier noch beispielhaft einer der vielen Links zum Thema: http://%22http//www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim%22 ... geID=61098
    Das bedeutet im Klartext, dass der Gesetztgeber für alle Krafträder vor EZ 1988 KEIN Bremslicht verlangt.

    Fakt ist: In meinem ersten Beitrag habe ich auf eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO hingewiesen - das ist scheinbar das, was Du unter "den Schei...(ß) austragen lassen" verstehst.

    Fakt ist: Einen Helm zu tragen regelt nicht die StVZO. Infos zur "Helmbefreiung" bekommst Du hier: http://www.google.de/search?q=helmbefre ... =firefox-a
    Wenn Du mich nett fragst, bekommst Du von mir einen Vordruck für den Arzt und eine Argumentationshilfe für Dein zuständiges Amt.

    Fakt ist: Nicht "BJ 35, 50 oder 80" ist entscheidend, ABER die frühen EZ und der geringe Hubraum der meissten Simsons machen das legale Umbauen relativ einfach.

    Fakt ist: So wie beschrieben sieht es der Gesetzgeber. Besuch doch mal ein Altersheim in Deiner Umgebung - die alten Menschen freuen sich bestimmt auf Deine Meinung zu diesen und anderen Themen und sind einem kleinen Schwätzchen nicht abgeneigt. Gerade über jugendliche Raser auf lauten Moppeds ohne Licht und Blinker findet ihr sicherlich gemeinsame Ansichten.

    Fakt ist: "und sollte sich besser gleich den Motor austragen lassen " - habe ich schon ausgebaut, nur noch nicht eintragen lassen :D
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1058766.jpg]
    (DDR-Mifa-Klappfahrrad; ich suche noch "Ost"-Sattel und -Rücklicht sowie einen Pneumant-Reifen)

    Bitte nicht immer Meinung/Ansicht/... mit geltendem Recht verwechseln.

    In diesem Sinne und bitte alle wieder lieb haben.

    Gruß

    NACHTRAG:
    SR2/E und SL1 von 1971 "ohne"
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1058781.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1058782.jpg]

    "Gelbes" Bremslicht
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1058796.jpg]
    (JA, es ist im Neuzustand; NEIN, es ist schon verkauft - ich habe aber noch viele andere Original-Neuteile... :D )

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Danke für deinen Vorschlag mit der Helmbefreiung, aber wenn ich danach (paar Stürze später) anfange mir über das Abbauen des Bremslichtes Gedanken zu machen dann laß ichs :heuldoch:
    dies war SPAß sollte sich dennoch jemand angegriffen fühlen, bitte weiterlesen und obigen Text vergessen

    Die Fahrzeuge wurden mit einem spezifiziertem Typenschlüssel versehen (siehe ABE). Dieser Schlüssel enthält die Fahrzeugspezifischen Angaben und wenn du daran was änderst ist die ABE ohne Austragen/Eintragung des geänderten soviel wert wie ne Rolle Klopapier. (das es dennoch praktiziert wird steht außer Debatte - so ists numal mit Praxis und Theorie, in dem Falle Gesetz)

    Du mußt an einem Fahrzeug das unter besagtem Link fällt kein Bremslicht haben sprich nachrüsten aber abbauen wenns von Werk aus dran war geht eben nicht ohne Eintrag in die ABE von TÜV, jedenfalls wenn du 100% sicher sein willst ... da ich aber kein Jurist bin (wie die meisten hier) ist dies numal meine Meinung, und wenn du dich bissel mit Paragraphen auskennst weißt du dass solche Sachen immer mindestens 10 verschiedene Auslegungen haben :oops: )

    Im Endefekt ist es aber jedem sein Bier, nur mußt du dir im klaren sein, das du im Fall der Fälle mindesten 10 EUR los bist, und obs sinnvollist das Bremslicht, was ja dem hinter dir fahrenden signalisieren soll - ICH BREMSE !!!!!!!!! - naja ich werte jetzt nicht :mrgreen:

    Auf deinen Vorschlag Altersheim gehe ich mal nicht ein, aber es läßt erkennen, das du dich damit auskennst :wink: :heuldoch:

    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

    By the way: wenn du mein Mopped kennen würdest dann würdest du das auch net schreiben 8)

  • Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    ich hab mir mal die normalen oragen nachbau blinker angeschaut... die sind auch ohne e zeichen... genau wie die weißen.
    allerdings die alten S50 blinker da gabs auch noch kein e-zeichen drauf

    Zitat von S51 FoBo

    Schade wollte mir getönte holen :(
    Neja werd nochmal drüber nachdenken, unsere Dorbullen werden des vllt net checken :mrgreen:

    Bei den letzten MZ ETZ 150 und 250 kurz aus der wendezeit, gab es originale getönte 6 eckige blinker mit e-zeichen, sind sau selten aber legal

    Zitat von airwolff

    also mit den weißen blinkern müsste eigentlich vollkommen egal sein! notfalls wenn dir einer was will, dreh sie runter und gut ist...

    schliesslich sind diese nicht pflicht, kannst auch handzeichen geben ;)

    bei der rückleuchte sieht das dadruch natürlich etwas anders aus!
    ich werds sehen, weiße blinker kommen bei meiner neuen ran, mal sehen ob das jemanden interessiert :)

    runterdrehen galt in der DDR wenn se kaput waren. heutzutage nich mehr. es gilt wenn original blinker dran waren müssen sie dran sein und funktionieren. ausnahme S50N S51N die serie ohne blinker sind.

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