Herr XY kaufte sich einen Roller der Marke Yamaha des Models Aerox für rund 400€ ohne Papiere, mit einem Schlüssel und Mängelliste (wodurch Herr XY die Papiere wiedererlangen könnte nach Umbauen). Der Roller wurde als unfallfrei verkauft ohne Defekte (aber KEINEN ersichtlichen Unfallschaden ), nachdem Herr XY das Geld auf den Tisch lag und den Roller zu Hause in der Werkstatt genauer inspizierte fiehlen im sehr viele Mängel auf welche er teuer behoben hat, denn der VERkäufer wüsste nichts von den Schäden.
Nachdem der Roller nun wieder heile war, dennoch ohne Papiere und Versicherung stellte Herr XY den Roller bei Ebay rein da er keine Lust mehr darauf hatte, er bekam 810€ dafür, welcher er 2 Tage später vom Käufer in die Hand gedrückt bekommen hat. Herr XY sprach von keinen Unfallschäden und erzählte von den Umbauten.
2 Tage später rief der neue Käufer Herrn XY an, er hätte den Roller in eine Werkstatt gebracht und die hätten rausgefunden das der ganze Rahmen verzogen ist, es handelte sic h also doch um einen Unfaller. Herrn XY ist davon sichtlich beeindruckt, denn er selber wusste nichts davon!
Nun fordert der Käufer sein Geld zurück, Herr XY weiß jedoch nicht wie er reagieren soll oder wie er handeln soll, rein rechtlich gesehen, muss der XY da haften?