Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

  • Herr XY kaufte sich einen Roller der Marke Yamaha des Models Aerox für rund 400€ ohne Papiere, mit einem Schlüssel und Mängelliste (wodurch Herr XY die Papiere wiedererlangen könnte nach Umbauen). Der Roller wurde als unfallfrei verkauft ohne Defekte (aber KEINEN ersichtlichen Unfallschaden ), nachdem Herr XY das Geld auf den Tisch lag und den Roller zu Hause in der Werkstatt genauer inspizierte fiehlen im sehr viele Mängel auf welche er teuer behoben hat, denn der VERkäufer wüsste nichts von den Schäden.

    Nachdem der Roller nun wieder heile war, dennoch ohne Papiere und Versicherung stellte Herr XY den Roller bei Ebay rein da er keine Lust mehr darauf hatte, er bekam 810€ dafür, welcher er 2 Tage später vom Käufer in die Hand gedrückt bekommen hat. Herr XY sprach von keinen Unfallschäden und erzählte von den Umbauten.

    2 Tage später rief der neue Käufer Herrn XY an, er hätte den Roller in eine Werkstatt gebracht und die hätten rausgefunden das der ganze Rahmen verzogen ist, es handelte sic h also doch um einen Unfaller. Herrn XY ist davon sichtlich beeindruckt, denn er selber wusste nichts davon!

    Nun fordert der Käufer sein Geld zurück, Herr XY weiß jedoch nicht wie er reagieren soll oder wie er handeln soll, rein rechtlich gesehen, muss der XY da haften?


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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Servus!

    Privatverkauf (?), der VERkäufer haftet nicht.

    MfG, KP

    Simson Enduro 86/2 SZ by Che + Reso + 20er BVF
    Triumph Trident 900 - Dreizylinder - 95 PS - 83 NM

  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    :rolleyes: kommt immer drauf an was was in der beschreibung oder kaufvertrag festgehalten wurde
    und den zeitraum
    kannja sein er habe ihn selber so her gerichtet

    also der verkäufer aus dem ersten kauf ist schon ma raus

    nur ob herr xy bezahlen muss kann ich sagen auf jedenfall muss der käufer es erstma richtig nachweisen

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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Zitat von vervolker


    nur ob herr xy bezahlen muss kann ich sagen auf jedenfall muss der käufer es erstma richtig nachweisen

    Falsch. Der Käufer muss bei einem GEWERBLICHEN Kauf gar nichts nachweisen, da ist der Verkäufer in der Pflicht. Aber wie gesagt, wenn XY ihn als "Privatverkauf" angepriesen hat, ist die Rechtslage eindeutig.

    MfG, KP

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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Herr XY verkaufte den Roller privat. Er wusste eindeutig NICHTS von den Schäden. Und Herr XY lässt wissen das er Angst vor einer womöglichen Eskalation auf rechtlicher Basis hat und verlieren könnte, da er A) keinen Rechtsschutz hat und B) momentan eh wenig Geld hat.


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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Trotzdem gibt es nach der geltenden Vorschrift keine Rücknahme, geschweigedenn Garantie. Ist der Käufer aber gut ausgestattet in rechtlicher Hinsicht und die Sache geht vor Gericht (da Streitwert über 100 Euro), wird XY wohl besser zurückziehen und das Geld aushändigen.

    Wenn er sich 'nen Anwalt leisten könnte, besteht für den Käufer des Rollers keinerlei Chance.

    EDIT: Du würdest das doch nicht schreiben, wenn es nicht dir oder 'nem Kumpel passiert wäre, oder? :?

    MfG, KP

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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Was ist nun für Herrn XY zu machen? Ein Rechtsanwalt kann unter Umständen sehr teuer werden... Jedoch ist rein gesetzlich denkt Herr XY im Recht.


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    Sicherheitsmaßnahmen fürs Forum ;)


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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Rechtsschutz kann nie schaden, wenn's noch nicht so weit ist, ( :D ) dann schließ eine ab. Klar, gesetzlich ist XY im Recht, doch nehmen wir mal an, der Käufer kennt seinen Anwalt noch privat, dann suchen die, bis sie irgendwo eine Lücke gefunden haben... Und wenn's arglistige Täuschung ist...

    MfG, KP

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  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Was steht im Kaufvertrag:

    wenn da steht kein Unfallfahrzeug = Haftung, selbst solche Klauseln wie gekauft ohne Garantie sind anfechtbar, da es sich hier um Klauseln handelt, welche geltendes Recht ausschließen und somit theoretisch rechtswidrig sind.

    Wenn Herr XY jedoch nichts von Unfallschäden wusste bringt ihm dass wenig, dann kann er nur seinen ehemaligen VERkäufer fordern.
    Bei gewerblichen Verträgen gilt übrigens eine Frist von 20 Jahren bei Unfallschäden die verschwiegen wurden, jedoch muß (und das gilt hier auch) bewiesen werden, das dieser Schaden nicht nach dem Kauf entstanden ist.

    Privatverkauf ist nicht der Freibrief für Gaunereien, sondern unterliegt ebenso Bestimmungen, die aber in 90% gar nie eingehalten werden können.

    Herrn XY ist anzurechen, das er über die vorliegenden Mängel gesprochen hat und den Käufer darauf hingewiesen hat, dieser hätte dann vor Kauf einen Sachverständigen bzw. kundigen befragen können. Somit ist die Glaubhaftigkeit von XY hoch.

    "Gekauft wie gesehen" ist übrigens sinnlos, da nicht bindent.

  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    redest du von dem haufen den du bei ebay vertickt hast , den mit der mängelliste und keine papiere?die auktion die hier im ebay forum stand?
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=004

    ich hab von anfang an nicht verstanden wer sowas überhaupt kauft bei den ganzen hacken an der sache

  • Re: Krad verkauft - Käufer möchte Geld zurück - Unfallschaden?!

    Vertrag nach BGB, daher Vertragsfreiheit. Denke man weiß, was das heißt. Daher Rechtswidrigkeit ausgeschlossen.

    Bei gekauft wie gesehen, ist es egal, was er im nachhinein feststellt! Bei Unfallfreiklausel wirds schwer. Du hättest schließlich einen Unfall gehabt haben können und ihn einfach als Unfallfrei weiterverkauft haben können, DENN!! du hast ihn als unfallfrei erworben! Du hättest nach dem Kauf kontrollieren müssen, ob da nicht was ist. So hast du keinerlei Beweismittel dafür, dass der Vorgänger des Fahrzeugs Verursacher des Schadens war! Wo kämen wir denn hin, wenn jeder einfach so ein Totalschaden ohne rechtliche Folgen verkaufen könnte Oo
    Auf jeden Fall wird man sich auf arglistige Täuschung berufen, würde ich auch so machen! Wo läge denn der Sinn, wenn der Verkäufer des beschätigten Fahrzeugs Recht hätte.. tut mir leid, macht keinen Sinn!

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