Führerschiein Klasse B und 125ccm?

  • Hab mal irgendwo gelesen, weiß nicht mehr genau wo, glaub in ner Zeitschrift, dass man mit Führerschein Klasse B auch 125ccm Maschinen fahren darf. Allerdings muss die erstzulassung vor 1979 sein. z.b. eine 125 MZ von 1978.
    Stimmt das?

    Wie sieht das aus wenn ich jetzt Klasse A machen will und Klasse B schon hab. Kann ich da alles gleich offen fahren oder gibt das da Bestimmte Kriterien die erst erfüllt werden müssen?

  • Re: Führerschiein Klasse B und 125ccm?

    Also erstens wäre mir neu, und wen du a machst darfst du nur bis zui einer gewissen ccm zahl fahren und glaube ab 21 darst du dann unbegrenzt fahren

  • Re: Führerschiein Klasse B und 125ccm?

    Zitat

    wen du a machst darfst du nur bis zui einer gewissen ccm zahl fahren

    Falsch. Das geht nach Leistungsgewicht.
    Also die Maschine darf nicht mehr wie 34PS auf mindestens..... kilo haben.
    Aber das Interessiert eh keinen.

  • Re: Führerschiein Klasse B und 125ccm?

    Wurde der Führerschein vor dem 1.4.1980 ausgestellt, darf man ein Kraftrad mit maximal 125ccm, da der heutige A1 enthalten ist.
    Nachzulesen hier.

    Macht man heute den A1, darf man zunächst zwei Jahre lang eine 125er auf 80km/h gedrosselt fahren. Danach mit 15PS bzw. auf 120km/h gedrosselt.

    Beim Führerschein Klasse A verhält sich das so:
    vor dem 25. Lebensjahr gemacht -> 34PS, nach zwei Jahren offen
    nach dem 25. Lebensjahr -> offen

    Leistungsgewicht ist zweitrangig...habe es noch nie erlebt, dass darauf geachtet wurde - muss aber nichts heißen!

    mfg

    Cheater1478

  • Re: Führerschiein Klasse B und 125ccm?

    Zitat von Cheater1478


    Macht man heute den A1, darf man zunächst zwei Jahre lang eine 125er auf 80km/h gedrosselt fahren. Danach mit 15PS bzw. auf 120km/h gedrosselt.

    Leistungsgewicht ist zweitrangig...habe es noch nie erlebt, dass darauf geachtet wurde - muss aber nichts heißen!

    1. Die 120Kmh muss ich leider streichen! Ab 18 sind 15 Ps vorgeschrieben. Ob du damit 200 fährst oder 120 is Schnurz Piep :P

    2. Leistungsgewicht ist sehr relevant. Sonst: Fahren ohne Fahrerlaubnis! Scheint nur daher unrelevant, da es auf sehr wenige Fahrzeuge zutrifft: zB.: alte RS Extrema darf nicht gefahren werden!

  • Re: Führerschiein Klasse B und 125ccm?

    Oder die Yamaha WR250X, die ist ganze 3 kg zu leicht. :rolleyes: Ich hatte mal irgendwo gehört, dass in Zukunft mit B-Führerschein die A1 so wie früher wieder enthalten sein soll. Das kann ich aber nich so recht glauben, eher müsste man die 45 km/h Regel für Kleinkrafträder abschaffen.

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