• hallo,

    folgendes:

    letzten winter ist ein postbote auf unserem grundstück gestürzt wegen glatteis.
    er hat unserem bekannten, der auch auf unseren grundstück wohnt, ein pakete gebracht.
    der bekannte hat aber keine haftpflicht und soll für die schadenssumme selbst aufkomm.
    wir haben gesagt, dass wir die streupflicht haben, aber unsere haftpflicht wollt es nicht übernehmen. jetzt sind wir und unser bekannte zum gericht vorgeladen. zum haus vom bekannten gibt es noch ein eingang von der straße, der aber nicht genutzt wurde. sie sind einfach auf unseren hof gefahren und haben den hofeingang vom bekannten genuzt

    was denkt ihr wie das urteil ausgeht, soll man zahlen oder sich auf das verfahren einlassen?

  • Re: justizfrage

    Hier klagt nicht die Firma sondern der Postbote, und zu recht.

    Es besteht allgemein Räum und Streupflicht. (mit Ausnahme der jeweiligen Nachtzeiten - siehe Stadtverordnung).
    Aber der Postboote kann nur den verklagen, der die Streupflicht verletzt hat, also der Hauseigentümer, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    Auch wenn der Mieter mithilft, so muß sich der Vermieter vergewissern, das geräumt ist.

  • Re: justizfrage

    falsch, hier klagt die firma und nicht der postbote, um den postboten gehalt zu überreichen, wo er arbeitsunfähig war. hier informationen zu solch einen fall

    bei Nachbarschaftshilfe
    http://%22http//www.hilchenbach.de/aktuell/raeumpfl.htm%22

    zum haus vom bekannten gibt es noch ein eingang von der straße, der aber nicht genutzt wurde. sie sind einfach auf unseren hof gefahren und haben den hofeingang vom grundstück genuzt, dann ist er gestürzt.

    geht denn das?

  • Re: justizfrage

    Man sollte sich einen guten Anwalt nehmen. Punkt.

    In einem Forum kann das sowieso keiner vernünftig beantworten, man kennt nur Bruchstücke, und vom Versicherungsrecht haben nicht mal viele Anwälte so richtig nen Plan.

    Ich denk' da nur an die Krankenversicherung meines Vaters, die seinen Reha-Aufenthalt ABSICHTLICH verzögert hat, um dann wahlweise: zu sagen, nene, die Reha zahlen wir nicht, die muss 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus angetreten werden - oder zu sagen, nene, die Reha zahlen wir nicht, sie hatten ja noch keine Bewilligung von uns, und haben sie trotzdem angetreten! Er wusste von den 14 Tagen, und dass die nach Ablauf dieser eben nicht mehr zahlen müssen, und hat die Reha ohne Bewilligung der KV angetreten. In zweiter Instanz (!!!) durfte die Versicherung dann blechen. Krank sowas. Also, im wahrsten Sinne. :strange: :crazy:

    Wenn der Postbote auf eurem Grundstück gestürzt ist, muss eure Haftpflicht-Versicherung m.E.n. zahlen, sofern ihr nicht dafür gesorgt habt, dass ordentlich geräumt ist - denn es ist ja euer Grundstück. Das mit dem Räumen ist je nach Wohnsituation, Wetter usf. aber nicht so einfach - daher Anwalt.

    Wobei die spannende Frage dann wirklich ist, ob das ein regulärer Zugangsweg war, oder der Postbote warum auch immer nicht den "direkten Zugang" gewählt hat - nur der muss nämlich geräumt sein. Ich bin mir sowieso nicht sicher, ob AUF Grundstücken geräumt sein muss, Gehwegreinigung muss m.E.n. nur auf den öffentlichen Zuwegungen die ans Grundstück angrenzen erfolgen (daher der Name) - und nicht auf dem Weg zum Briefkasten. Aber wie gesagt: Anwalt.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: justizfrage

    jup statt anwalt könnte man aber auch die summe zahlen ohne den anwalt einzuschalten.
    , jetze muss man entscheiden,

    der bekannte wohnt mit uns auf einen grundstück, er vorn an der straße, wir hinten auf den hinterhof, das gründstück ist über 1000 m², das auto hält einfach mitn auf grundstück an und geht zur hintertür des bekannten

  • Re: justizfrage

    Fragt einfach nen Anwalt, wie er die Sache überhaupt sieht. Wenn der sofort sagt:

    - "da hat der gar keinen Anspruch, weil Privatgrundstück und zudem das FALSCHE"

    oder

    - "das ist ja ihr Grundstück, da muss dann ihre Versicherung zahlen egal wo der hin wollte"

    dann würde ich den Prozess führen (und zwar gegen die Haftpflicht, nicht gegen den Postboten!). Vor allem im zweiten Fall.

    Wenn er sagt, puh, kann klappen, kann auch nicht klappen - dann kostet die Beratungsstunde sowas wie 50-100€ (Verhandlungssache, inzwischen geht das!) und ihr habt Sicherheit, alles richtig zu machen.

    Hab ich auch mal gemacht, als es um nen Rechtsstreit zwischen meinem VORmieter und meinem VERmieter ging... einfach nur um mich zurechtzufinden. Da hätte nämlich hintenrum ne Klage gegen mich rauskommen können, wenn der VORmieter es drauf angelegt hätte, und es falsch gelaufen wäre. So wusste ich genau worauf zu achten ist, und der Richter hat schon im ersten Prozess den Sack für weitere Klagen "zugemacht". Wobei es sich nicht um Rechtsbeugung handelte, sondern einfach nur darum, sich eben richtig zu verhalten.

    Wäre halt die Frage um wie viel Geld es geht. 100€ würde ich auch einfach so auf den Tisch legen. 500€, na, da würde ich zögern, und dem "Mitbewohner" aber SOOOO heftig die Leviten lesen war der Vollhonk keine HAFTPFLICHT hat (ich mein ne wichtigere Versicherung gibts einfach nicht, und die kostet auch nix), und dann das Geld auf den Tisch legen, und ab einem höheren Betrag würde ich den Anwalt wie oben beschrieben befragen.

    Ob der dann auch ins Prozessgeschehen eingreift - was tatsächlich etwas teurer wird, weil dann IIRC wieder die Regelsätze gelten - kann man sich ja nach der Erstberatung noch überlegen.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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