• Re: Verkehrs OWi

    Zitat von Rhymen_Symen

    Weißte arno_nym es istn unterschied wenn man sichs an so Orten gibt wenn man das zum ersten mal macht als wenn man sein Auto zu 100% unter kontrolle hat...

    Ich hab meine H&K P10 auch voll unter Kontrolle, trotzdem darf ich nicht überall damit schießen ;)

    Genau so wenig kannst du durch n Kreisverkehr driften, auch wenn du es angeblich kannst, dein Wagen kann immer ausbrechen. Aber du musst es wissen was du machst...

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    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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  • Re: Verkehrs OWi

    du siehst da drinne dein spaß. verboten ist es trotzdem im öffentlichen straßenverkehr. dabei ist es egal ob du profi wärst oder nicht.... das wollte er einfach damit sagen. aber wer fährt seine simson schon legal durch den straßenverkehr.

    -Habicht Bj.73 78/3M-läuft, 63/5M [9,8PS@9370U/min], 50/5M-in planung
    -Rennmopet Suzuki RG80 im Aufbau

    Code
    Alle vernünftigen Rollermotoren haben original eine Drehschiebersteuerung und eine Schaltung...
  • Re: Verkehrs OWi

    Richtig... Ich mein wenn man es kann dann fällt es einem schwer es zu unterlassen genauso ist es bei der Simme...
    Man hat die möglichkeit mehr rauszukitzeln für billiges Geld und meist ist es dann so das wenn n neuer Zylinder her muss direkt mal n 60ger ausprobiert wird etc...

    Unsinnig für die einen, logisch für die anderen!

    Meine Simme verliert kein Öl, sie markiert nur ihr Revier ;)

  • Re: Verkehrs OWi

    Also die Sache ist ganz einfach. Das ist nicht erlaubt im öffentlichen Straßenverkehr, dagegen kannst du max. durchklagen bis zum BGH und dann vors BVG gehen, aber ansonsten bleibt nur "dran halten und gut ist".

    Driften kann man doch auf entsprechend abgestellten strecken und ansonsten ist es einfach gefährlich. Und deswegen halt generell nicht erlaubt (unnötig gefährliche Fahrweise, keine ausreichende Kontrolle über das Fahrzeug, Gefährdung, Ende).

    Natürlich kann er dir aufgrund einer einzelnen Zeugenaussage/Anzeige nicht wirklich nen Bußgeldbescheid schreiben, aber wenn es bspw. eine Reihe von Zeugen gibt, die bestätigen dass der E30 mit demunddem Kennzeichen ständig um den gleichen Kreisel "wie ein wilder rumballer" (O-Ton Zeuge ;)) - dann wird jeder Verkehrsrichter in 1., 2. und 3. Instanz (gibts die da überhaupt? Wird wohl nicht zugelassen werden) das Ding als Indizienbeweis durchwinken und "gut ist". Also nicht für dich.

    Aber du stehst ja über den Gesetzen die für alle anderen gelten, in sofern betrifft dich das natürlich alles nicht :D :strange:

    Anstatt sich zu freuen dass der Polizist so nett ist und NICHT sofort ne Anzeige aufnimmt, und der Sache nachgeht, was er streng genommen sogar MÜSSTE - er verletzt seine Dienstpflicht! - wird noch auf dem Beamten rumgehackt von wegen "was der sich rausnimmt", "nur wegen der Uniform", "alle gleich", Polizeistaat... find ich ganz ehrlich gesagt scheisse.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Verkehrs OWi

    Zitat von LGW

    Natürlich kann er dir aufgrund einer einzelnen Zeugenaussage/Anzeige nicht wirklich nen Bußgeldbescheid schreiben

    Doch kann er!

    Und wenn ReimenSeimen dagegen einspricht und es dann irgendwann mal vor Gericht landen sollte, falls das Verfahren nicht vorher eingestellt wird, entscheidet der Richter.
    Und wenn, auch wenn es nur ein einziger Zeuge ist, dieser ihm glaubwürdig erscheint, kann er ihn natürlich das Bußgeld aufbrummen. --> freie Beweiswürdigung des Richters!

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  • Re: Verkehrs OWi

    Klar "kann" er. Er "könnte" sogar ganz ohne eine Aussage, aber beides hat vor Gericht vermutlich keinen Bestand, weil der Richter nur auf Basis der Aussage eines Opas (Aussage gegen Aussage - "natürlich bin isch da net rumgeblasen" - "wie ne gesengte Sau! Genau der Wagen! Die Jugend von Heute! Meine Rente!") das Ding sowieso kassieren müsste. Da müsste dann schon der Beamte selber neben gestanden haben, oder so, um das zu untermauern.

    Und weil sich auch Beamten ungerne mit sinnlosem Quark beschäftigen, schreibt er da natürlich keinen Bescheid. Wird ja "eh kassiert". Gut, obwohl, oft stört die Herren das ja auch nicht... siehe Blitzen von Motorradfahrern mit Laserpistole... 8-)

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Verkehrs OWi

    Zitat von LGW

    Klar "kann" er. Er "könnte" sogar ganz ohne eine Aussage,

    HÄ???

    Wie kann er denn dass ganz ohne Aussage, dass wäre ja eine falsche Verdächtigung gemäß Â§ 164 StGB.

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  • Re: Verkehrs OWi

    Nicht zwingend - wenn's stimmt ist es doch keine falsche Verdächtigung :evil:

    Eher Amtsmißbrauch.

    Ich weiss zum Beispiel sehr genau, dass mal jemand mit dem Kennzeichen SO HB-1234 in Rostock falsch geparkt hat. Und dafür auch ein Ticket bekommen hat.

    Schade nur, dass die Politesse sich vertan hat, denn mein damaliger Wagen hatte das Kennzeichen OS HB-1234. (HB-1234 ist jetzt frei erfunden, aber der Dreher mit Osnabrück und Solingen, der nicht).

    Wie ich sagte: vor Gericht hat das keinen Bestand. Der andere Halter wird vermutlich sowas gebrüllt haben wie "Rostock? Ihr könnt mich" und das war's dann.

    Wenn natürlich ein Polizist aus seiner Amtsstube heraus ohne einen Fuß vor die Tür zu setzen ein Bußgeld festsetzt, dürfte das vermutlich ein Verfahren nachziehen. Aber es ging ja um "könnte".

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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