nebengewerbe anmelden

  • kennt sich jemand zu dem oben genannten thema aus?

    ich mach quasi noch meine ausbildung zum kfz-mechatroniker, würde aber gern nebenbei noch etwas verdienen.
    dann hab ich mal von einem sogenannten nebengewerbe gehört, kann quasi normal neben seiner normalen arbeit betrieben werden, man zahlt keine steuern aber hat eine jährliche umsatzgrenze.

    nun wollte ich wissen was sonst noch auf einen zukommt.

    - wie läufts dann mit der versicherung?
    - gibt es irgendwelche vorraussetzungen wie mindestalter oder abgeschlossene ausbildung oder sonstiges?
    - kann man dienstleistungen anbieten und auch teile verkaufen?
    - bekommt man die möglichkeit bei großhändlern einzukaufen?

    freue mich über leute die eventuell etwas wissen!

    TURBO-TRUPPE.de

  • Re: nebengewerbe anmelden

    Puuuh, also ich kenne mich da im KFZ-Bereich nicht so aus, nur in anderen Branchen. Aber ein paar Grundlagen kann ich liefern:

    1. Mindestalter: man muss Geschäftsfähig sein, es sollte aber eigentlich ab 16 gehen (bin aber nicht sicher - Gewerbeamt fragen)

    2. "man zahlt keine steuern" ist schon mal Quatsch. Das aus der Tätigkeit resultierende Einkommen wird zusammen mit evtl. anderem Einkommen (in deinem Fall dem Ausbildungsentgeld) versteuert. Der Freibetrag für die gesamte (!) Summe ist wie bei allen anderen auch ca. 7000€ im Jahr. Darüber hinaus zahlst du Einkommenssteuer

    3. Krankenversicherung läuft weiterhin über deine Festanstellung

    4. "bekommt man die möglichkeit bei großhändlern einzukaufen?" - du brauchst einen Gewerbeschein, den gibts beim Gewerbeamt. Damit kann man in der Regel bei Großhändlern einkaufen. Vorsicht mit der Umsatzsteuer, das ist nicht ganz so einfach

    5. "kann man dienstleistungen anbieten und auch teile verkaufen?" - mal Allgemein zu Tätigkeiten: das ist ziemlich "überreguliert". Man darf in Deutschland nicht einfach so alles machen was man will. Beispielsweise gibt es Gewerbe mit Meisterpflicht, hier darf man ohne Meister nicht selbstständig werden. Ein Bekannter ist Tischlergeselle, der darf zwar selbstständig Schränke reparieren, jedoch keine Schränke bauen und verkaufen. Wie das bei dem aussieht, was man vor hat, kann man am einfachsten bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen.

    6. Bei bestimmten Tätigkeiten braucht man ausserdem einen Eintrags ins Handwerks- oder Handelsregister (bei eben Handwerk oder Handel)

    Letztlich hört sich das am Anfang alles viel viel schlimmer an als es nachher ist, aber man muss bereit sein sich intensiv damit zu beschäftigen. Ein guter Steuerberater hat Vorteile, ansonsten am besten jemanden ausquetschen und um Hilfe bitten, der sich mit Steuerrecht und Buchführung etwas auskennt.

    Als Kleinunternehmer (das ist was du meinst) hat man nur sehr geringe Buchführungspflichten, aber ein paar hat man schon.

    Ach so, ganz wichtig: traue niemandem, der dir im Internet IRGENDWAS erzählt (mich eingeschlossen ;)). Die Gefahr, das irgendwer Unfug erzählt, ist beliebig groß. Frage deshalb Leute die sich wirklich auskennen, das wären Gewerbeamt, IHK/HK, Finanzamt, Steuerberater. Bei Steuerberatern einen nehmen, der sich auf dem GEBIET auskennt!

    Ansonsten gilt: das Risiko ist in der Regel so hoch wie der Einsatz. Wenn du 2000€ im Jahr "dazuverdienst", kannst du nicht plötzlich 4000€ steuern dafür nachzahlen müssen, selbst wenn du was falsch machst.

    Und noch eins: dein Arbeitsvertrag schliesst Nebentätigkeiten und Gewerbe vermutlich aus (das ist eine Standardklausel). Viele Chefs haben nichts dagegen, aber es ist ganz wichtig das abzuklären, und sich das auch schriftlich geben zu lassen, sofern der Arbeitsvertrag es eigentlich ausschliesst! Sonst kann das richtig übel werden...

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: nebengewerbe anmelden

    sind ja schonmal paar gute infos :)

    ich hab ganz einfach vor nebenbei autos umzubauen und zu verkaufen...

    mindestalter war nur als beispiel für anforderungen, werd bald 19 und das sollte eigentlich reichen ;)

    dass mit dem freibetrag irritiert mich! habe ja schon ne bisschen gegoogelt zum thema nebengewerbe anmelden und da wurden summen von 17500 und sogar 25000 euro jährlich genannt... könnte auch sein dass ich es falsch aufgefasst habe, aber meiner meinung nach stand da "bei dem umsatz bis zu 17500/25000 euro jährlich muss man keine steuern dafür zahlen"

    desweiteren: wenn ich das nebengewerbe anmelde, ist dies somit ein gewerbeschein oder nicht? bin auf dem gebiet leider nicht so fit... hab auch gelesen (böses internet, vieles wahres und auch nich) dass man bei einem nebengewerbe keine Steuernummer erhält und somit nicht bei Großhändlern einkaufen kann. ist da wahres dran?

    das wärs erstmal ;)

    TURBO-TRUPPE.de

  • Re: nebengewerbe anmelden

    Alles Bullshit.

    Also 1. Freibetrag:

    Was du meinst ist die Umsatzsteuer. Das sind die 19% die immer auf den Rechnungen von anderen Leuten stehen. Hier ist es so, dass man bis zu 17500€ Umsatz p.a. nicht dazu verpflichtet ist, Umsatzsteuer auf die Rechnungen zu schreiben, und muss diese auch nicht abführen. Die Steuer ist eigentlich nur "durchgereicht", d.h. du hast deinen Nettopreis von sagen wir 100€, und auf der Rechnung steht dann unten zzgl 19€ USt. = 119€ <- das ist das, was der Kunde zahlt. Du behältst dann 100€ und das Finanzamt bekommt 19€. Wozu der Quatsch? Nun, wenn du etwas kaufst (meinetwegen eine Nuss von Mactools für 50€ inkl. 4,90€ USt), dann kannst du diese 4,90€ USt von den 19€ abziehen, die du an das FA überweisen musst. Du "sparst" also diese 4,90€. Der Gedanke dabei ist, dass nur der Endkunde ganz am Ende der Produktionskette tatsächlich Mehrwert/Umsatzsteuer bezahlt, und alle "Produzierenden" in der Kette nicht.

    Da das aber mit einem Haufen Aufwand verbunden ist, hat man für Kleingewerbetreibende (so heisst das Offiziell) die Möglichkeit geschaffen nach §19 Abs 2 HGB eine Umsatzsteuerbefreiung zu bekommen. Dann schreibst du auf deine Rechnung nur die 100€ sowie den Satz "Umsatzsteuerbefreit nach §..." und führst auch keine 19€ an das FA ab. Das geht wie gesagt bis zu einer Grenze von 17500€.

    Dann gibt's noch die Gewerbesteuer, die fällig wird ab einem Jahresgewinn (oder Umsatz? Egal) von ca. 24000€ (regional unterschiedlich meine ich). Das wird dann die zweite Steuer sein.

    Einkommenssteuer zahlst du aber auf JEDEN Fall, egal wie du dein Gewerbe anlegst. Selbst wenn du kein Gewerbe anmeldest, weil es eine einmalige Sache ist, und die Rechnung als Privatmann schreibst (Privatrechnung - wie, das geht? Ja, siehe unten), MUSST du diese Einkünfte bei der Einkommenssteuererklärung DEFINITIV anmelden.

    Und was ist jetzt mit dem Gewerbe und der Privatrechnung?

    Alsoooo, auch als Privatmann darfst du eine Rechnung schreiben. Nehmen wir mal an, du hast deinem Nachbarn beim Umzug geholfen, und der will dir 50€ geben, die Kosten aber beim Finanzamt geltend machen. Dann braucht er eine Rechnung. Kein Problem, du schreibst eine Rechnung über den Stundenaufwand, keine Steuernummer drauf, keine Gewerbeanmeldung, keine Umsatzsteuer. Privatrechnung, eben. Das ist erlaubt.

    Jetzt kommt der Haken: in dem Moment, wo du eine Tätigkeit mit regelmäßiger Gewinnabsicht ausführen möchtest, also bspw. nicht nur einmal den Wagen deines Nachbarn waschen willst, sondern im Laufe mehrerer Wochen alle Autos der Straße abklapperst, MUSST du ein Gewerbe anmelden. Privatrechnung geht nämlich nur, wenn man es "mal" macht. Dabei ist gar nicht so sehr die Häufigkeit entscheidend; wenn du bspw. Werbung machst, wird das Finanz- und Gewerbeamt definitiv sofort langfristige Gewinnabsicht unterstellen, und eine Gewerbeanmeldung fordern. Kostet schlimmstenfalls sogar Bußgeld.

    Die erste Rechnung als Privatmann ist definitiv aber erlaubt, und dient gerade dazu dem Privatmann zu ermöglichen, bspw. mal "auszuprobieren", ob so ein Gewerbe für ihn in Frage kommt.

    Vermutlich ist das dann auf einigen Seiten gemeint, denn dabei hat man natürlich keine Steuernummer. Als Kleingewerbetreibender bekommt man eine. Problematisch wird der Einkauf beim Großhändler dann, wenn dieser nur Nettorechnungen schreibt, also nur Kunden akzeptiert die - wie man sagt - Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das sind aber nur solche, die ihrerseits Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, also eben KEINE Kleingewerbetreibenden.

    Ich hoffe das war jetzt halbwegs verständlich.

    Das ist übrigens ausdrücklich ohne Gewähr, und keinerlei Finanz- oder Rechtsberatung :oops:

    Zunächst solltest du dich für den Vorhaben darüber informieren, ob du einen KFZ-Meister brauchst, um gewerblich Autos zu reparieren.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: nebengewerbe anmelden

    das war jetzt sehr verständlich, vielen dank!

    ich vermute dass ich das problem bekommen werde, dass man kfz reparaturen/umbauten nur als meister machen darf...

    aber vielleicht melde ich es dann als kfz handel an, das großhändler angebot sollte man somit ja trotzdem nutzen können (ist für mich das wichtigste mit)

    TURBO-TRUPPE.de

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