Re: Führerschein vergessen -> Strafe ??
1. Er hat schon recht, der Polizist kann 1. entscheiden ob er die Owi verfolgt, desweiteren kann er das Verwarngeld nach unten verringern, bei Schülern z.B.. Er kann es aber auch verdoppeln wenn sich ein Vorsatz ergibt. Ergibt sich aus § 47 OwiG, darin steht nämlich "nach pflichtgemäßen Ermessen" und nicht "er MUSS sie verfolgen".
2. Wenn das 3 mal hintereinander passiert kann man schon von Vorsatz ausgehen, somit wird es doppelt so teuer, abwägig ist dieser Gedankengang nicht. Regelmäßig werden sogenannten Gurtmuffeln Punkte verteilt durch die Bußgeldstelle...