Führerschein Klasse M

  • Vorgestern haben sie mich auf der Landstrasse angehalten, sind mit 70km/h hinter mir her gefahren. Moped ist ne MS50, Baujahr 1997 und alles Stino. Führerschein hab ich auch nur M.
    Naja, die sagten dann, dass ich sie ja nur ausgefahren habe, und dass das noch in Ordnung ist.e Danach haben wir noch zusammen über die Rollerfahrer abgelästert :rockz:
    So: Hatten die nur keine Ahnung, oder was ist jetzt?

  • äh ja, ist alles Stino. Die laufen wirklich so schnell, normal schaffe ich auch 75. Hab aber lieber langsamer gemacht, wegen den grünen. Musst mal nach den ersten Threads von mir suchen, da hab ich das mal angesprochen und jemand meinte, dass die wirklich so schnell laufen.

  • Zitat von S50 Fahrer

    ma ne frage, seh ich das jetzt nur so oder ihr auch? Laut dem schreiben auf Seite 1 sind alle Personen die nicht behindert sind und Dou fahren illegal unterwegs oder täusch ich mich da jetzt?

    MFG

    "So bekam man damals ein Duo:
    Das Duo wurde in der DDR nicht regulär im laden Verkauft. Man bekam es nur wenn man Gehbehindert war. Man musste sich die Gehbehinderung von seinem Arzt attestieren lassen und ging mit diesem Attest zur Krankenkasse. Dort wurde Quasi auf Rezept ein Duo zur Verfügung gestellt. Auf das Duo musste man einige Monate bzw. eine längere Wartezeit warten. Das war eine soziale Errungenschaft der DDR, damit Behinderte auch am öffentlichen Verkehr Teil nehmen konnten bzw. Motorisiert waren. Die Krankenkasse hat sogar alle Inspektionen und Reparaturen bezahlt. Selbst abgenutzte Reifen und Verschleißteile wurden von der Kasse übernommen. Wenn man das Duo eine Gewisse Zeit hatte, wurde dem Gehbehinderten Fahrer angeboten es für einen kleinen Restwert zu kaufen. Das haben auch so ziemlich alle gemacht. Solche Duo’s wurden dann auch schon zu DDR Zeiten an „Normal Gehende“ weiter verkauft, dies war übrigens die einzige Möglichkeit von „Normal Gehenden“ um an ein Duo zu kommen. Und wenn der Gehbehinderte kein DUO mehr hatte, bekam er wieder ein neues DUO. In vielen DUO Papieren ist der Besitz der Krankenkasse sogar noch zu sehen. Da steht dann nämlich in den Papieren drin:
    „das Eigentum der Sozialversicherung an diesem Fahrzeug erlischt am xx.xx.xxx“

    Quelle: http://%22http//www.simson-duo-page.de.vu/%22


    Wenn hier wie bei unseren 60km/h-Mopeds auch "Alt hat Bestand" gilt, müsste Duo fahren legal sein, wenn man auch damals an ein Duo herankam.

    MfG DK

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • Hat mal jemand von euch in seinen Versicherungsschein geguckt?
    Da steht das unter "2)" direkt unter dem Block, welcher ausgefüllt werden muss.

    "Recht's wird's laut und die großen Gänge liegen oben, meine Herren."
    Wolfgang Koch

    plan b Offroadteam

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