weiß jemand von euch, wieviel man monatlich dazu verdienen kann,ohne dass sich dies auf den förderbetrag auswirkt?hab jetz n wochenendjob und bekomm mtl zwischen 200 und 300€...
habe grad gelesen der freibetrag liegt seit august 08 bei 255euro? ich steig da iwi nich ganz durch....
mfg

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Re: Bafög
Hab 1 Jahr lang sone Informatiker Kacke gemacht...
Hab da auch Bafög bekomm, und zwar genau 192€..war der höchstmöglichste Betrag den man bekommen konnte....musste nix zurückzahlen...Kommt immer auf die Familienverhältnisse drauf an...
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Re: Bafög
nein nein..ich bekomm ja bafög... aber ich verdiene am we halt selbst dazu..und jetz will ich wissen wieviel ich verdienen darf, ohne dass ich dadurch weniger bafög bekomme
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Re: Bafög
achsooo, Hmm..gute Frage....müssteste vllt ma da Nachfragen....
Ansonsten kannstes ja evtl unter de Hand machen, brauch ja das Bafög Amt nich mitzubekomm.. -
Re: Bafög
ja schön und gut aber...zum ersten gehen die NIE ans telefon..ich und auch meine eltern haben schon öfter da angerufen ..ohne erfolg..letzte woche war n kumpel von mir höchstpersönlich da weils auch bei ihm mittlerweile fast 4 monate dauert mit dem antrag... da waren ganze 2 leute da..die eine hat sonstwas gemacht,aber wo er die was fragen wollte hat die nur gesagt " ich hab keinen schlüssel ich kann keine fragen beantworten" und die andere mit ihrem mann telefoniert..danach ham se mittag gemacht...von 12 bis 14 uhr! und um 15 war wohl feierabend...^^
beamte..mehr braucht man dazu wohl nicht sagen...
und zum zweiten...unter der hand geht nicht..sie bestehen drauf, dass ich legal dort arbeite, also angemeldet bin... hab überlegt n cousin für meinen namen einzusetzen (der ausgelernt hat und der daraus ja keine nachteile hätte) aber geht nich, weil der auch am we öfters arbeitet...
doofe situation... -
Re: Bafög
Hm....hab auch bestimmt fastn halbes Jahr auf de Kohle gewartet....
Haste mal mit googeln probiert ?
Hm, wenn nich machste einfach wasde denkst..wirst ja sehn wennde Post bekommst, dasse dirs Bafög streichenNe Spass...
Denke bei Google, könnte man was finden
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Re: Bafög
ja schon..da hab ich ja das mit den 255€ gelsen...
Zitat2. Einkommensermittlung und Freigrenzen
Euer monatliches Einkommen im Bewilligungszeitraum ist nicht das tatsächlich in dem einzelnen Kalendermonat erzielte Einkommen, sondern ein Durchschnittsbetrag. Es wird das gesamte Einkommen im Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate ab dem Monat der Antragstellung) ermittelt und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (in der Regel also durch 12 Monate). Aus der nachfolgenden Tabelle könnt Ihr ersehen, wie viel Bruttoeinkommen Ihr als unverheiratete Auszubildende ohne Kinder im Bewilligungszeitraum haben könnt, ohne dass es sich auf Euren Förderbetrag auswirkt (= sogenannte Freigrenze, also das gerade noch anrechnungsfreie Einkommen).
Die Beträge gelten für Bewilligungszeiträume, die am 1. August 2008 oder später beginnen – und zwar einheitlich für alle Auszubildenden. Bislang war die Zuverdienstgrenze abhängig von der Art der besuchten Ausbildungsstätte. Die bisher geltenden Freibeträge inkl. passender Beispiele findet Ihr im alten Artikel.
Anrechnungsfreies Brutto-Einkommen im üblichen BWZ (12 Monate) Anrechnungsfreies monatliches Brutto-Einkommen im BWZ
Auszubildende an allen Ausbildungsstätten 4.800 Euro 400 EuroNoch mal: Die Beträge in der Tabelle geben das Bruttoeinkommen an, welches Ihr haben dürft. Es sind NICHT die Freibeträge, die Euch nach dem BAföG zustehen. Diese liegen bei einem Single ohne Kinder deutlich unter den genannten Beträgen. Dass Ihr trotzdem mehr als diesen Betrag verdienen dürft, liegt daran, dass nicht nur der Freibetrag von Eurem Einkommen abgezogen wird. Vorher werden noch die Werbungskosten und eine Sozialpauschale angerechnet. (Vgl. dazu das Rechenbeispiel weiter unten!)
Wie das anrechenbare Einkommen ermittelt wird, weiß unser BAföG-Rechner natürlich am besten. Von daher sei empfohlen, ihn in dieser Frage zu konsultieren. Probleme hat er allerdings dann, wenn Ihr außergewöhnlich hohe Werbungskosten in Abzug bringen wollt oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb erzielt. Hier müsst Ihr wohl oder übel selbst ran an die Berechnung. Nachfolgend haben wir zu diesem Zweck - und natürlich für alle anderen, die es genauer wissen wollen - die Rechenschritte zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens zusammengestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nicht jedes Detail berücksichtigt. Unter Umständen können im Einzelfall noch weitere Beträge abgezogen werden.
Bevor wir mit der Rechnung beginnen, aber noch kurz ein paar Worte zu den Freibeträgen, die das Gesetz vorsieht.
Freibeträge nach dem BAföG
Ab August bzw. Oktober 2008 liegt der Freibetrag für alle Auszubildenden einheitlich bei 255 Euro im Monat. Bislang war die Höhe des Betrages abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die der Auszubildende besucht hat. Der Betrag lag zuletzt zwischen 112 und 215 Euro.
Zahlt Ihr an privaten Einrichtungen Schulgeld bzw. Studiengebühren, so könnt Ihr darüber hinaus auf Antrag einen bis zu 205 Euro erhöhten monatlichen Härtefreibetrag erhalten. Aber Vorsicht: Der "normale" Semesterbeitrag und die Verwaltungsgebühren an staatlichen Hochschulen sind keine Studiengebühren in diesem Sinne. Selbst Studienbeiträge (die wirklich Studiengebühren sind) können nach Ansicht des Bundesbildungsministeriums nicht zu erhöhten Freibeträgen führen - siehe hier. Der Härtefreibetrag wird übrigens auch von unserem BAföG-Rechner berücksichtigt.
Habt Ihr bereits eigene Kinder, so erhöht sich Euer Freibetrag für jedes Kind, das bei Euch lebt, um 470 Euro im Monat (früher: 435 Euro). Etwaige Unterhaltsleistungen des Vaters/der Mutter der Kinder werden vom Freibetrag abgezogen.
Seid Ihr verheiratet, so kommt ein weiterer Freibetrag in Höhe von 520 Euro hinzu (früher: 480 Euro). Erzielt Euer Ehepartner Einkommen, so wird dieses vom Freibetrag abgezogen.
Die Rechnung im Detail
Ermittelt werden soll das anzurechnende Einkommen (Ek), also der Betrag, der von Eurem maximal möglichen Förderbetrag abgezogen wird. Wie der maximal mögliche Förderbetrag ermittelt wird, erfahrt Ihr hier. Abzuziehen sind immer nur positive Beträge. Kommt es zu einem negativen Ergebnis, ist nichts anzurechnen, weil der Freibetrag/die Freibeträge und die Pauschalen dann höher sind als das Einkommen.
ich versteh nur bahnhof^^
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