Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

  • Hallo...

    Ich habe vor einiger Zeit eine MZ TS 150 für kleines Geld bekommen. Nun habe ich da folgendes Problem. Der Fahrzeugbrief aus der DDR ist dabei, allerdings ist am unteren Ende die Ecke abgeschnitten, was ja bedeutet, dass das Fahrzeug stillgelegt wurde. Ist auch in dem Fahrzeugbrief so vermerkt. "...Stillgelegt am ... "

    Bestehen nun für mich Möglichkeiten, das Fahrzeug mit diesem Fahrzeugbrief wieder anmelden und zulassen zu können? Mir wurde letztens gesagt, dass es nur sehr schwer möglich ist, und das man dann alles neu abnehmen lassen müsste und so... Wie sieht es nun wirklich aus?

    Danke im Voraus für eure Antworten...
    MFG Patz

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    Ein Anruf beim TÜV oder beim Straßenverkehrsamt schafft immer Abhilfe.

    Meine stand auch 15 Jahre und wurde dann für etwa 60€ vom TÜV abgenommen, er erstellt dir ein Gutachten ( *bitte PN an mich, wenn Dokument gewünscht* ) und beim Straßenverkehrsamt gibt's dann gegen Bares Fahrzeugschein und -brief, ach halt, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. :rolleyes:
    Ich brauchte noch eine Unbedenklichkeitbestätigung vom KBA, in der bestätigt wird, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    Ja das passt, so, aber wenn man einen Brief hat braucht man keine Unbedenklichkeitsbescheinung, auch wenn der Brief ungültig ist. Ansonsten einfach nen Erstgutachten machen und dann gibts auch nen neuen Brief, ist eig kein Problem.

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    genau S50-benni hat recht

    ich hatte an meiner 250ETZ genau den selben fall. machste einfach ganz normal den TÜV (vollabnahme) und dan zulassen, dürfte keinerlei probleme bereiten.

    SR 2, S 50B 2mal, S 51 (60ccm), S 70, KR51/2 -2mal,
    ETZ 250 -2mal, Trabant 601 -2mal, Wartburg 1,3 -3mal, Wartburg 353 Tourist 2x, Wartburg 353 S, Barkas B1000 KB

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    Und wenn du ein kleines Nummernschild willst, musst du dich beim Landesamt melden. Dorthin Papierwisch und Kohle schicken, damit die Eierköpfe von der Zulassungsstelle dir ein kleines Nummernschild ausstellen. Das "FACH"personal macht das regulär nur bis 125ccm, weil die keine Ahnung haben.

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    Zitat von beaver

    Und wenn du ein kleines Nummernschild willst, musst du dich beim Landesamt melden. Dorthin Papierwisch und Kohle schicken, damit die Eierköpfe von der Zulassungsstelle dir ein kleines Nummernschild ausstellen. Das "FACH"personal macht das regulär nur bis 125ccm, weil die keine Ahnung haben.

    Welchen Papierwisch? Wieviel Kohle ist gemeint? Von einer "Hilfe" des Landesamtes hab ich im MZ-Forum noch nichts gelesen.

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    Ich muss den Thread nochmal hoch holen...

    Habe jetzt meine TS erstmal auf 125ccm umgebaut! Motor läuft wieder! Soll auch mit A1 gefahren werden können von einem Familienmitglied... Das heist ich habe sie jetzt auch auf 80km/h mit passendem Ritzel, Vergaser und Krümmer gedrosselt.

    Was muss ich nun machen?

    1. Muss als aller erstes mit dem Motorrad zum TÜV?
    2. Bekomme ich vom TÜV das Erstgutachten?
    3. Wenn ja, wo muss ich dann mit dem Erstgutachten hin, damit ich neue Papiere und einen neuen Fahrzeugbrief bekomme?
    4. Bekomme ich die Drosselung eingetragen?
    5. Muss ich eine Einzelabnahme machen lassen bei der DEKRA?

    Wäre super wenn mir jede Frage beantwortet werden könnte.

    MFG Patz
    Danke für die Antworten schonmal im Voraus

  • Re: Stillgelegte TS150 wieder zulassen?!

    Für 100% korrekte Antworten kannst du einfach deine nächste TÜV-/Dekra-Station anrufen und dort alle Fragen stellen.

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

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