Moped einziehen und vernichten

  • Hallo, neulich sind wir irgendwie auf das Thema gekommen. Tunen oder nicht und wenn getunt was passiert.
    Ein Kollege hat gemeint das es eine Änderung des Gesetzes gegeben hat und das ein getuntes Moped eingezogen und vernichtet werden kann, und das auch sowas praktiziert wird.
    Ich mein ok es ist verboten und man weiß im Grunde was passiert aber das man sozusagen Eigentum vernichtet halte ich für überzogen.
    Wer weiß was genaueres?
    Sollte jetzt jeder der was gemacht hat auf stino umbauen um die Simme vor der Presse zu bewahren?

    danke

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    mh die könn das schon einziehen aba is selten
    vernichtet wird das nicht das wird zu schulungszwekcen genommen für die polizisten die keine ahunng haben von tuning

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    vernichten?! Das is doch eher was zum Lachen^^

    Niemals... wieschon gesagt... is Eigentum...

    ... Du überlegst, was kannst du dem Verein, was kannst du der Mannschaft auchmal zurück-geben...

    Biete Motorregeneration für S51 aber auch für S70^^

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    kommt natürlich drauf an, wenn der Büroheini ein schaltrollerfahrer ist und er so ein Plastikbecher unter die Finger kriegt... :D
    eher was für blabla

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    Man muss davon auch nicht ausgehen, dass das Gefährt im Straßenverkehr wieder benutzt wird. Die gänzliche Entziehung der Papiere/Rahmenschild würde reichen, um dafür zu sorgen, dass es nicht mehr auf der Straße fährt. Zumal bleibt Eigentum Eigentum das regelt das Grundgesetz Art. 14 Abs. 3

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    Es darf eingezogen/vernichtet werden, wenn ein ordnungsgemäßer Rückbau (straßenzulässig) ausgeschlossen ist.
    Dann landet das komplette Moped auf dem Schrottplatz (habe da auch schon ein Moped her).
    Lediglich Rahmen mit Rahmennummer muss vom Schrottheini bei der Polizei zur sachgemäßen Entsorgung abgegeben werden. Die restlichen Teile darf er weiterverkaufen (jedoch mit dem Hinweis an den Käufer: "Teile sind nicht im Straßenverkehr zulässig") ;)

    mfG Felix

    Fahrzeuge:
    - Simson Super 51 [Kurzstreckenmoped]
    - Crossmoped [Details]
    - Garelli Sport 40S [fast Originalzustand]
    - Mercedes C180 [von 1995] ...im Winter
    - BMW Z3 [von 1997] ...im Sommer

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    Das habe ich auch schon mal gehört. Und auch das das eine Schwalbe 150km/h läuft.
    Und das 75km/h bei einer Stino immer drin sind. Und bestimmt noch viel mehr dummes Zeug.
    Noch mehr Einzelschicksale ohne Hintergrundwissen findest Du jeden Tag in der Bild.

    KR51/2 kein Funke
    S 51 kein Motor

    Welche Chance hatte Bill Gates eigentlich, der reichste Mann der Welt zu werden?

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    es kommt auf die gesamtsituation an. eingezogen und vernichtet wird nur wenn der Besitzer schon mit solchen sachen mehrfach vorbestraft ist und angenommen wird, das dieses Fahrzeug nicht mehr in ordnungsgemäßen zustand gebracht werden kann. Eingezogen kann ein Fahrzeug immer bei straftaten, da es als tatwerkzeug gilt. da kannst kommen wegen besitz etc, das ist wurst. eine Pistole wird auch eingezogen obwohl es deine ist wenn du damit eine straftat begehst

  • Re: Moped einziehen und vernichten

    Ein entsprechender Bericht (roller getuned, notorisch, immer wieder erwischt => Verschrottung) lief kürzlich bei auto/motor/sport oder einer vergleichbaren Sendung tatsächlich im TV.

    Grundgesetz hin oder her - Enteignung ist halt auch in der BRD aus verschiedenen Gründen möglich ;)

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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