Frage zum Gesetz

  • Hi Leutz,
    Ich habe eine Frage,

    Und zwar immoment habe ich den M Führerschein.
    Angenommen ich würde jetz zum ERSTEN mal mit ner Getunten Karre erwischt werden, dann würde ich wahrscheinlich Sozialstunden bekommen oder sonst nen misst... aber noch keine Führerscheinsperre.

    Wenn ich aber jetz den Auto Führerhscein habe und erwischt werde, und ich bin noch in der Probezeit, was ist dann ? Probezeitverlängerung, Nachschulung un co oder genau so wie oben ?

    wenn ja dann muss ich das noch auskosten das ich nen M habe ^^

    MFg

  • Re: Frage zum Gesetz

    Du hast auch mit M Probezeit.

    und wenn du mit ner getunten Kiste erwischt wirst, egal ob M oder B,

    dann ist das Fahren ohne ABE und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Sozialstunden gibts nur, wenn du Wiederholungstäter bist und es gravierend ist, was du getan hast, idR wird da vor Gericht verhandelt.

    DU kannst ja mal nach nem Strafkatalog oder Bußgeldkatalog googlen.. Ich denke aber, egal ob M oder B, die Strafe ist gleich.

    Mach noch A als Führerschein, dann fährste nur ohne Betriebserlaubnis :thumbup:

  • Re: Frage zum Gesetz

    jo, bei jeden Führerschein gibts Probezeit, wenn ich nicht komplett irre...

    weil laut Gesetzestext die Probezeit mit der erteilen der ersten Fahrerlaubnis beginnt..

    Andere sagen: das gilt nur Für Klasse "A, B, C, D"

    hm ich weiß nich mehr weiter

  • Re: Frage zum Gesetz

    Das ihr euch immer Gedanken um die Sozialstunden beim erwischt werden macht... das ist weder das größte Risiko (finanziell) noch am wahrscheinlichsten...

    zumindest bei nem unauffällig getunten Moped (50er/60er) und halbwegs vernünftiger Fahrweise (nicht 100 auf der Bundesstraße :D ) - wer soll da was merken, man sieht's ja nicht.

    Aber: wenn ihr mal irgendwo vor klatscht (Vorzugsweise ein neuer A5 oder ne S-Klasse), dann wird's teuer. Selbst wenn der andere Schuld hat gibt's ne gewisse Chance, das ihr ne Teilschuld bekommt - und das wird richtig teuer. Zwar zahlt erstmal die Versicherung, steht aber hinterher bei euch auf der Matte.

    Ergo: lass den Quatsch einfach, 50ccm reichen hinne :strange:

    Dann machste A1 oder A sobald es geht, und holst dir was schnelles - fertig ist die Laube. Wozu sich reinhängen :cheers:

    Aber, genug der Predigt. :sorry:

    Bei "Ersttätern" hofft der Staat ja immer auf Einsicht. Das erste mal gibt's wenn die Karre aufm Prüfstand steht vermutlich nicht mal direkt voll auf die Nuss, sondern erstmal nur nen Zeigefinger und nen Mängelschein. Würde ich jedenfalls mal von ausgehen, ausser man wohnt in einer "Tuning-Hochburg" wo die Polizei total nen "Kieker" hat auf Mopedfahrer. Ist ja auch überall verschieden.

    Schlimmstenfalls kann es aber zur Anzeige kommen wg. Steuer, Versicherung, und Fahren ohne Fahrerlaubnis (weil >50ccm). Letzteres dürfte wohl kaum sofort mit einer Führerscheinsperre enden, aber warum drauf ankommen lassen :D

    Richtig teuer wird's in der Probezeit des Führerscheins Klasse B, weil man da nämlich dann schnell mal in ner Nachschulung sitzen dürfte.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Frage zum Gesetz

    LGW: auch etwas kurzsichtig da blechschäden als teuerstes zu sehn...lass mal wen ins moped laufen,das sind ganz andere summen die er da bezahlen muss,da wird er nie wieder froh.

    dich erwartet wohl eher ne sperre als sozialstunden....sozialstd. sind eher die ausnahme wenn du schon nen FS besitzt aber nen anderes fahrzeug fährst. hättest du keinen wäre das anders...so sehen die das so das dir die geistige reife fehlt ein fahrzeug zu führen ergo sperre und M lappen is weg.

    Probezeit hast du bei M nicht,den bist du aber noch schneller los als A1...machst du mit M mist gibts aber dann für deinen B schein schonmal die Probezeit"gutschrift" in form dessen das du gleich die 2 jahre+2 verlängerung bekommst.

    ich würde mir an deiner stelle SEHR gut überlegen was du machst,Fahren ohne FS is ne Straftat(denk mal an spätere Jobs,führungszeugnis etc.),ganz vom finanziellen abgesehn(personenschäden gehn in mehrstellige millionenbereiche) und versicherungen werden immer nen weg suchen nicht selbst zahlen zu müssen.Die holen sich das geld dann von dir und du zahlst dein ganzes leben lang wegen so nem mist ab...

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • Re: Frage zum Gesetz

    Zitat von Rainer

    LGW: auch etwas kurzsichtig da blechschäden als teuerstes zu sehn...lass mal wen ins moped laufen,das sind ganz andere summen die er da bezahlen muss,da wird er nie wieder froh.

    Mir auch klar. Aber jetzt jemandem vorzurechnen, das durch eine Invalidität eines Klassenkameraden mal schnell ein, zwei Milliönchen fällig werden, das glaubt einem ja eh keiner :?

    Beispiel: eine übliche Versicherung für Mopeds schliesst Personenschäden bis zu einer Million Euro (!!) ein. Und das ist dann eher "knapp" bemessen. Und meint nicht etwa viele Personen, nach dem Motto "wenn man einen Kinderchor auf dem Weihnachtsmarkt brettert", sondern wirklich EINE.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Frage zum Gesetz

    100 Millionen bei Allianz.
    Der Unterschied 1 zu 100 Mille hat 5 Euro im Jahr gekostet ;)

    Ansonsten volle zustimmung ;)

    SIMSON: Präzision in jedem Detail.

    S51/1B SB@50ccm
    AWO 250/0@WTF-Tuning
    Kr51/2 Stino
    Sr4-4@70/5 M in Kürze

  • Re: Frage zum Gesetz

    Ich hab gelesen, dass die Probezeit dann beginnt wenn du en Fs hast. Also ist da M auch dabei da du dann ja diese Plastikkarte da hast. Ich hoffe ma dass das richtig is... Dann komm ich nämlich dieses jahr aus der Probezeit raus :cheers:

  • Re: Frage zum Gesetz

    Also:

    bei M mit 16 hast du KEINE probezeit
    Bei A1 hast du Probezeit, die dann wenn nichts passiert nach 2 Jahren um ist.
    Also wenn de nur M hast haste dann ab dem AutoFSerwerb 2 Jahre Probezeit.

    So ist das und nicht anders.

  • Re: Frage zum Gesetz

    Zitat von aeroheinz

    worauf begründest du diese entschlossene Meinung?


    SO hier:
    § 32 FeV:
    § 32 Ausnahmen von der Probezeit

    Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen L, M und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen L, M oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

  • Re: Frage zum Gesetz

    daher macht man kein M,raff das eh nich,der kostet am ende kaum weniger wie A1

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • Re: Frage zum Gesetz

    Für M 1000€? Meine Güte, das gibts ja nicht. Ich hab 550€ bezahlt... mit allem. Hattest du 20 Fahrstunden oder was.

    Schwalbe KR51/2 E Bj.80

    Zitat

    caps-lock taste... ist das die mit der man das licht umschaltet,fren/abblend

  • Re: Frage zum Gesetz

    A1 und M gemacht :thumbup:

    Da hat wohl einer ne Phänomenale Denkleistung vollbracht :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!