Hi Leute mich hatten vor rund einer woche die "Polizei" angehalten es war 3/4 zehn naja und sie hatten mich kontrolliert und meinten was zu den schutzblechen das die nicht original sind
hat jemand mal was gefunden wo im gesetz drin steht das man nur originale dran machen darf "nein oder"
hier steht zum beispiel http://%22http//www.cmb-tour.de/regeln.htm%22
Radabdeckung
Glücklich, wer ein Fahrzeughat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.
also können sie nichts dazu sagen also Polizei denn nirgendwo im Gesetz steht was von Schutzblech länge auser das sie mindestens bis achsenhöhe gehn müssen (hinten)
also wer noch sowas findet kann ja mal bescheid geben !