Bullen ankicken

  • 60er finden die nicht raus. 70er schon. Vorallem hier in Camburg etc. Habs mir erzählen lassen... die nehmen tatsächlich nen Bleistift und schieben den zwischen Zyli und Motor und sehn am Abstand ob 70er druff is... :crazy:

  • aba fakt is doch das z.b 70er schwerer angeht als stino,hab ich schon zig mal selbst gemerkt....das wäre doch das einfachste für die bullen...

  • najo beim 70er meines kumpels musste ich mich fast draufstellen (leicht übertrieben),bei meinem stino brauch ich net mal ein viertel der kraft...

  • Zitat von Knochenfabrik

    man sollte halt nur schnell genug sein,dass die das nicht lesen können...

    Ich hab meins angewinkelt. Wenn jmd hinter mir fährt, sieht der nur die oberste Reihe (Zahlen). Und der Blitzer sieht auch nicht mehr. Und mit der Zahlenreihe können die wenig anfangen.

    Siehe hier:

    [Blockierte Grafik: http://mitglied.lycos.de/petsen601/images/mop/08030006.JPG]

    "Recht's wird's laut und die großen Gänge liegen oben, meine Herren."
    Wolfgang Koch

    plan b Offroadteam

  • Dann können die wieder sagen, du hast das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen.

    Wer andern eine Gräbe grubt, der selber selber in die Erde hubt.

    -gebannt

  • Zitat von MysteriousLink

    Petsen

    Dann kannstes auch gleich weglassen. Wenn das Schild nicht 100% lesbar ist, ist das eine Straftat.

    Pfff... was ist an meinem Moped keine Straftat?! :strange: FTC

    Und knicken darfst du das. Das ist dein Eigentum. Man muss es halt nur ekennen können. Nur die amtlichen Schilder (ab 125er) darfst du nicht knicken, da die Eigentum des Landratsamtes sind.

    Aso. und mich ham schon mehrere Bulln mit dem geknickten Schild kontrolliert. "Das biegen wir aber wieder runter,oder?!" "Natürlich, ich hatte es vorher nur weiter unten montiert, aber vergessen es zurückzubiegen." Habs dann an Ort und Stelle grade gebogen und gut wars. Später hab ichs wieder geknickt :mrgreen:

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    Wolfgang Koch

    plan b Offroadteam

  • Zitat von Petsen

    Und knicken darfst du das. Das ist dein Eigentum. Man muss es halt nur ekennen können. Nur die amtlichen Schilder (ab 125er) darfst du nicht knicken, da die Eigentum des Landratsamtes sind.

    falsch... auch das darf geknickt werden... wie weit weiss ich nich mehr,aber es muss aus einer bestimmten entfernung lesbar sein
    wem das nu gehört weiss ich nich, aber eigentlich durfte ich meins immer behalten,wenn ich die karre abgemeldet habe....

  • Petsen, aber komisch ich hatte mal nen Mängelschein wegen schlecht lesbarem, gebogenem Numemrnschild und durfte 5€ zahlen, sone scheiße auch vorallem meins war besser lesbar als eins annem stino Moped! :mrgreen: lol naja kannst nix machen! vorallem der polizist stand villei 1 m hinter dem moped und hat das schild abgelesen und sagt man kann es schlecht erkennen weils zu doll unterm Rücklicht hängt!

    naja aber das Problem hab ich acuh geklärt!, hab halt mein Schutzblech noch nen Stückl gekürzt so das ich das Numemrnschild anders dran amchen konnte :mrgreen:

    -- Simson Pocketbike im Bau :) --
    -- Astra G CC 1,8 --

  • Zitat von webster

    können die nich dein nummerschild nachverfolgen bei der versicherung ?

    Zitat von GladiatorMaximus

    nein

    Denkste. Sogar ich kann deine Versicherung herausbekommen, wenn du mir deine drei Buchstaben sagst. Und bei manchen Kontrollen wird sogar mal schnell (wer weiß wo?) angerufen, um nachzufragen, ob das alles so stimmt.

    Die Versicherung kann man anhand der drei Buchstaben hier herausfinden: http://%22http//www.zentralruf.de/index_02.html%22

    MFG DK

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • naja das schon aber er meinte bestimmt ob man nachvollziehen kann auf wen das Moped angemeldet ist mit dem Versicherungkennzeichen! oder?

    :rockz:

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  • Zitat von Stefan@s51

    naja das schon aber er meinte bestimmt ob man nachvollziehen kann auf wen das Moped angemeldet ist mit dem Versicherungkennzeichen! oder?

    :rockz:

    Ja, kann man! Mensch ey...dein Kennzeichen wird auf eine Person angemeldet und dadurch lässt es sich auch bei der Versicherung nachprüfen.

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    (FAZ vom 05.02.07)

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