Mietrecht *HILFE*

  • Hallo,

    und zwar folgendes mein Vermieter saniert außen das Haus (sind insgesamt 8 Wohnungen) und jeder in der Wohnung hat einen Kabelanschluss nur unsere Wohnung nicht, darum haben wir uns vor 2 Jahren eine Satiliten-Schüssel in den Garten gestellt (ist so gut wie nicht sichtbar da es hinter einer Garage und Hecke ist) und dann ein Kabel im Garten verlegt (nicht sichtbar) und dann an der Hausversade hochgelegt (haben alle anderen Mieter auch, aber die haben halt ein Kabel von Kabel-Deutschland)

    und heute hat unser Vermieter angerufen und gesagt wir sollen die Stiliten-Schüssel abbauen.

    darauf hin hab ich schon bei google gesucht und einiges gefunden.
    Laut internet muss ich die Schüssel nicht weg bauen, da sie nicht fest an der Versade ist und auch nicht sichtbar ist.

    aber jetzt bräuchte ich irgendein richtiges gesetz wo das drin steht, aber leider hab ich bis jetzt noch nichts gefunden.

    wist ihr zufällig das gesetz oder wisst ihr wo das steht? am besten mit link :thumbup:

    Gruß
    Simninja

  • Re: Mietrecht *HILFE*

    Da gibts kein Gesetz. Die grundsätzlichen Pflichten im Mietverhältnis ergeben sich aus dem Mietvertrag, ergänzt und ausgelegt durch das BGB. Mietrecht ist in D häufig Rechtsprechungsrecht. Also mal schauen im Netz nach Entscheidungen des BGH oder der OLGs.

  • Re: Mietrecht *HILFE*

    Da wirst du als erstes mal einen Blick in den Mietvertrag werfen müssen.

    Bei mir steht zum Beispiel drin, dass ich keine eigene Sat-Schüssel installieren darf, dafür aber den Kabelanschluss benutzen muss.

    Wäre das bei dir der Fall, Schüssel weg und vom Mieter Installation einer Kabeldose verlangen.

    Edit:
    Ansonsten am besten mal hier weitersuchen:
    http://www.mieterbund.de/home.html

    Da kannst auch regionale Mietervereine finden und diese dann kontaktieren, da gibt es sicher Hilfe.

  • Re: Mietrecht *HILFE*

    Hi,

    ich hab im internet gelesen das es egal ist was im Mietvertrag in diesem fall steht, da die schüssel nicht an der versade etc angebracht ist.

    kann man sowas den mieter als beweis vorlegen???

    Schon jetzt haben sich Untergerichte dafür entschieden, daß Mieter auch bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses eine Sat-Schüssel installieren dürfen, wenn diese für das Gebäude keine bauliche oder optische Beeinträchtigung darstellt. Das Landgericht Mannheim (WM 92, S. 469) hat beispielsweise eine Sat-Schüssel trotz bestehenden Kabelanschlusses genehmigt, weil die Schüssel auf einem beweglichen Betonblock auf dem Balkon installiert und von außen nicht einsehbar war. Das LG Freiburg (WM 93, S. 669) und das Amtsgericht Aachen (WM 94, S. 199) genehmigten dem Mieter eine Sat-Schüssel, weil diese ohne ästhetische Beeinträchtigung für die Außenwelt im Garten installiert war. Der Mieter jedoch, der seine Sat-Schüssel lediglich an einen Stil montierte, diesen in einen Sandeimer steckte und für das Kabel ein Loch in die Balkontür bohrte, bekam vom Landgericht Bremen (WM 95, S. 43) nicht seinen Segen. Einer solchen Maßnahme mußte der Vermieter nicht zustimmen.

  • Re: Mietrecht *HILFE*

    Wenn der Garten euer ist und das Kabel sonst niemanden stört (Kann ja sein, dass nix an der Fassade angebaut werden darf), dann würde ich diesen Auszug und die bestätigten Urteile dem Vermieter vorlegen.

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