M-Führerschein + Simson? Endlich aufgeklärt!??!!!??!!!

  • Also.
    Ich möchte hiermit keine Diskussion darüber auslösen, ich sage euch wie es ist, nehmt es hin oder nicht, aber bitte nicht wieder drüber diskutieren :D

    Mit dem Führerschein der Klasse M kann man Mopeds bis 50ccm und 45km/h fahren. Da Simson Mopeds mehr als 45km/h schaffen, und vorallem weil sie als 60km/h-Schaffe eingetragen sind, sind sie mit M nicht fahrbar.

    Wer sein Moped mit dem M-Führerschein fährt, ist illegal unterwegs und könnte genau so gut ohne Führerschein fahren.

    Das hab ich heut in der Theorie gelernt... die Lehrer hatten dort öfters das Problem und sagen daher speziell nochmal wieso es nicht geht.

  • achso, jetzt weiss ich warum das dein toller lehrer gesagt hat.
    macht hier eine fahrschule genauso, weil sie mehr verdienen an nem Fahrschüler der A1 macht. die meisten dummen 15jährigen glauben dass dann halt auch und machen A1 und labern alles nach ohne ihr scheiss gehirn mal selber anzustellen.
    du als simsonfahrer müsstest doch wissen wie es ist , such dir den gesetzestext aus , ausdrucken und zeig das mal deinem ach so tollem $%&$)%$ lehrer :motz:

  • Der Mann da ist selber Simson gefahren und unterrichtet schon lange (in die DDR rein). Die hatten hier oft genug Probleme, das ehemalige Schüler kamen und gesagt haben, das die Polizei Ärger gemacht hat wegen M --> Schwarzfahrer --> Bestrafung. Die werdens wohl auch wissen.

  • Genau... wenn das was ML sagt stimmt, müsste ja auch jede Simson als Motorrad angemeldet sein, da es ja schneller als 45km/h läuft...

    Also es gibt ne Sondergenehmigung für Fahrzeuge der Firma Simson die vor 1992 (glaub ich) zugelassen wurden, sie dürfen als Mopeds angemeldet werden und trotzdem 60km/h fahren...
    ...für alle S53, usw. die nach 1992 zugelassen wurden gilt das nicht, sprich sie sind gedrosselt!

    Dialog am Ring'07
    ST: "Meine Übersetzung passt nu doch..."
    scrap: "Haste kleineres Ritzel draufgemacht?"
    ST: " nee... einfach früher Gas gegeben :) "

  • Ja das hab ich auch schon gehört aber warum macht die Polizei dann hier son Drama draus? :wallknocking:

    Ich war auch anderer Meinung da wurden eigentlich genug Beweise gebracht :|

  • entschuldigt mal bitte das stimmt im grundliegenden aber die zeile hier fehlt

    Fahrzeuge aus der ehemaligen ddr dürfen noch voll ausgefahren werden !

    das könnt ihr nachlesen und so wurde es mir auch in der fahrschule beigebracht .also nich immer alles glauben was euch die marsmenschen oder die fahrlehrer erzählen manche haben selber keinen richtigen plan und gehen nach den neuen regeln wo man mit der klasse M nur mit 50 ccm³ , 45 km/h fahren darf .aber dann wissen sie halt nicht die anschlusszeile darauf .

    Hier der satz aus dem gesetzbuch :

    Mit dieser Klasse M dürfen Kleinkrafträder bis max. 50ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h geführt werden. Einige in der DDR hergestellte Kleinkrafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h (z.B. 'Simson') fallen nach Übergangsrecht (FeV: §76 Nr.8) ausnahmsweise ebenfalls unter die Klasse M, dies jedoch nur, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 (!) in den Verkehr gekommen sind. Inhaber der Klasse B sind damit im Ausnahmefall berechtigt, ein solches Kleinkraftrad bis 60 km/h zu führen.

  • Zitat von S50-Träger

    Also es gibt ne Sondergenehmigung für Fahrzeuge der Firma Simson die vor 1992 (glaub ich) zugelassen wurden, sie dürfen als Mopeds angemeldet werden und trotzdem 60km/h fahren...
    ...für alle S53, usw. die nach 1992 zugelassen wurden gilt das nicht, sprich sie sind gedrosselt!

    :wallknocking:

    Dialog am Ring'07
    ST: "Meine Übersetzung passt nu doch..."
    scrap: "Haste kleineres Ritzel draufgemacht?"
    ST: " nee... einfach früher Gas gegeben :) "

  • Hier der satz aus dem gesetzbuch :
    Mit dieser Klasse M dürfen Kleinkrafträder bis max. 50ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h geführt werden. Einige in der DDR hergestellte Kleinkrafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h (z.B. 'Simson') fallen nach Übergangsrecht (FeV: §76 Nr.8) ausnahmsweise ebenfalls unter die Klasse M, dies jedoch nur, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 (!) in den Verkehr gekommen sind. Inhaber der Klasse B sind damit im Ausnahmefall berechtigt, ein solches Kleinkraftrad bis 60 km/h zu führen.[/quote]

    sorry vertippt aber so stehts im gesetzbuch :wink:

  • Zitat von gfksimson

    haha lol
    ML nutz mal die Suchfunktion hatten wird doch alles schon.

    Sag bloß das hab ich selbst schon gesagt :wallknocking:
    Nagut Leute ich glaub doch eher dem Simsonforum als den Spacken. Achso und A1 mach ich sowieso und ned M wegen Probezeit--> Auto.

  • ich weiß garnet warum das immer wieder angesprochen wird...mit M darf man sim me fahren und fertig...die leute die es nicht glauben sollen halt das doppelte blechen wenn sie auf die dumme fahrschule reinfallen...jedem das seine

    bei mir haben die bullen jedenfalls noch keinen stress gemacht... :wallknocking:

    Simson - You see this name, you think dirty.

    14-jährige? Knecht meint: "da is doch soviel platz wie inner 72er hd ^^"

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