• Also mein fahrlehrer meinte heute das nur leute die so alt sind das sie den führerschen gemacht haben als 60 km/h normal war aus heutzutage so schnell fahren dürfen und alle die den schien dannach gemacht haben nicht 60 fahren dürfen.
    was denn nu?

  • Re: 60 km/h

    Die 60kmh Zulassung richtet sich nach Baujahr und Erstzulassung des Mopeds, nicht nach dem Baujahr und Führerscheinerwerb des Fahrers.

    Wie sollte das auch gehen? Sollst du deine Simme auf 45kmh drosseln und wenn du sie z.B. deinem Vater leihst schnell wieder entdrosseln? Humbug!

    Fahrzeuge bis 50ccm (Mopeds) haben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60kmh wenn sie nach DDR-Richtlinien hergestellt und vor dem 28.02.91 zuerst zugelassen wurden.

    Das Leben ist zu kurz für Unterbrecherzündungen.

  • Re: 60 km/h

    Da gabs auch ein Papier vom KBA, wo alles draufsteht... Ich habs allerdings nicht auf dem Rechner. Hab mir das aber ausgedruckt und immer dabei, falls ich hier im Westen auf ein paar ungläubige Polizisten treffe... ;)

  • Re: 60 km/h

    is schon schlimm wenn nicht mal Fahrlehrer die Gesetze, welche zu ihrem Aufgabengebiet gehören, richtig kennen...

    SR50/B4, 1988, AlltagSimson
    S51 E, steht im Keller rum
    SR4-2/1, 1970, restauriert
    SR4-2/1, 1969, unrestauriert, voll funktionsfähig
    SR4-1P, 1964, restauriert
    VW Golf 2
    Audi A4
    Skoda Felicia (abgemeldet)
    MZ ES 2502

  • Re: 60 km/h

    Im Führerschein steht auch nicht jede x-beliebige Ausnahmeregelung. Der wäre sonst auch ein bissle dick.
    Ältere Jahrgänge dürfen auch noch viel mehr fahren, und das steht nicht im Führerschein.

    Die Regelung trifft ja insbesondere auch auf die alte BRD-50km/h Regelung zu, die dürfen ja heute auch noch 50km/h fahren und nicht nur blöde EU-45km/h.

    Einfach nur peinlich für deinen Fahrlehrer, besonders weil nun echt viele Simson und 50km/h Roller noch rumfahren und sie keine Ausnahmeerscheinung im Straßenverkehr sind.


    Tschau
    Christian

    SR50/B4, 1988, AlltagSimson
    S51 E, steht im Keller rum
    SR4-2/1, 1970, restauriert
    SR4-2/1, 1969, unrestauriert, voll funktionsfähig
    SR4-1P, 1964, restauriert
    VW Golf 2
    Audi A4
    Skoda Felicia (abgemeldet)
    MZ ES 2502

  • Re: 60 km/h

    Also im Westen kann das schon mal vorkommen, das ein Fahrlehrer da überfragt ist, das kann man denen dann auch nicht besonders übel nehmen. Hier ist die Simson nämlich immer noch ein Ausnahmeding, meine zwei Fahrlehrer (betreiben zusammen eine Fahrschule, daher zwei) kannten das auch alles nicht, da musste ich erstmal Aufklärungsarbeit leisten. Die habens aber auch glatt zugegeben, da keine Ahnung zu haben!

    Fakt ist: wer Führerschein Klasse "M" hat, darf eine Simson mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit 60km/h, nicht über 50ccm, fahren. Punkt.

    Ebenso darf er natürlich auch West-Roller fahren, die vor einem bestimmten Stichtag zugelassen worden sind, und die deshalb noch 50km/h Höchstgeschwindigkeit in den Papieren stehen haben. Mindestens DAS sollte ein Fahrlehrer allerdings wissen.

    Das wissen übrigens auch viele Polizisten nicht, hier gilt es im Zweifel hartnäckig (aber freundlich!) auf einer Rückfrage bei der Dienststelle zu bestehen!

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: 60 km/h

    Ach so, kleiner Nachsatz noch: die Simson mit 60km/h muss vor 1992 erstmalig zugelassen gewesen sein. Nicht das jetzt einer ne S53 aufmacht und dann behauptet das wäre OK :D

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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