Simson S50 Blinker notwendig?

  • Hallo,

    Bekomme eine resaurierte Simson an der keine Blinker vorhanden sind. BJ 1980, er sagt dieses Model bräuchte vom TÜV her keine Blinker einfach da es so alt ist....stimmt das? Oder muss ich mir welche zulegen???

    mfg

  • Re: Simson S50 Blinker notwendig?

    blinker sind bis 50ccm glaube keine pflicht...aber wenn vom werk her schon welche dranne waren dann müssen sich auch drann bleiben...

    also nur die "N" modelle dürfen das :thumbup:


    ich glaube da gabs auch ma en § dazu,aber frag nicht welcher...

  • Re: Simson S50 Blinker notwendig?

    bis 50ccm keine pflicht. Aber allein schon weil ich keinen bock auf handzeichen hätte, würd ich welche dran machen.

    S50 B1 BJ. 1979
    Bashan BS250S-11B
    Saab 9-3 III 1.9TID Scandic 12/08

  • Re: Simson S50 Blinker notwendig?

    es ist so wie robbx sagt...
    an mopeds bis 50ccm(unabhängig vom baujahr!) müssen vom hersteller keine blinker angebracht werden und dürfen dann auch ohne blinker im straßenverkehr gefahren werden. wenn das modell werksseitig mit blinkern ausgestattet wurde, werden diese in der betriebserlaubnis (damit meine ich nicht den auszug, den man als mopedfahrer mitführt, sondern die, die beim kba vorliegt) aufgeführt. baut man die blinker ab, ist dies eine veränderung an für die betriebserlaubnis relevanten teilen und somit erlischt diese. darum sind die rahmen der modelle, an denen keine blinker verbaut wurden auch extra durch das N auf dem typenschild gekennzeichnet.
    wenn von haus aus keine blinker verbaut wurden, steht es einem natürlich frei welche nachzurüsten. sie müssen nur den vorschriften entsprechen.
    gleiches gilt im übrigen auch für die kennzeichenbeleuchtung.

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