Re: Und wieder einer weniger... S2 totalschaden
Zitat von Marleysoo richtig ist das nicht, man bekommt keine Teilschuld, da es ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab, lediglich die Versicherung egal ob man Schuld hat oder nicht kann sagen ich zahle nicht wen man über 120 km/h fährt, ist aber Versicherungsabhängig
Ist aber ein Widerspruch in sich. Er ist auf ner Bundesstraße gefahren. Da gilt 100 bzw 130 bei baulicher Trennung. Es kann keine "freigegeben" Bundesstraßen geben. Sind wir nicht sogar das einzige Land mit Autobahnen ohne Begrenzung !?!