• Re: Allgemeine Fragen

    Ok das hab ich verstanden :)

    Allerdings brauch ich ja auch ein Kaufvertrag. Eigentlich möcht ich den hier nehmen. Allerdings ist mir da etwas unklar, und zwar folgendes:

    HU und AU giebts bei Moped ja nicht wirklich, eine Farhezugbriefnummer auch nicht, soweit ich weiß.

    Soll ich da die Felder einfach freilassen? Oder ist das dann nicht mehr gültig?
    Genau so beim 3. Punkt: muss da was angekreuzt werden?

    Und ummelden muss/kann ich es ja nicht, sofern es nicht angemeldet ist. Wie sollte man da verfahren?

    Hab da keine Ahnung :rolleyes:

    Oder hat jemand einen einfacheren Kaufvertrag parat?

  • Re: Allgemeine Fragen

    Such Dir hier einen aus: http://www.kfz-auskunft.de/formulare/mo ... rtrag.html ...
    Felder die frei bleiben einfach großzügig durchstreichen.

    Wichtig ist das die Daten die auf dem Typenschild, vorn am Rahmen, im Kaufvertrag aufgeführt sind. (Neben dem Typenschild ist die Rahmennummer nochmal eingeschlagen.Überprüf ob sie mit der auf dem Typenschild überein stimmt!)
    Und die Daten des Verkäufers nach Möglichkeit mit Geburtsdatum.

    "Ummelden" (bzw. auf Deinen Namen schreiben) kannst Du es bei der betreffenden Versicherung die das aktuelle Nummerschild/Versicherungskennzeichen ausgestellt hat.Sofern das Moped überhaupt aktuell versichert ist...
    HU und AU gibt es bei 50ccm nicht.Erst ab 70ccm ist regelmäßiger Tüv nötig.

  • Re: Allgemeine Fragen

    Zitat von xenos3

    Danke ;)

    Und nochmal ne Frage: Ich bin erst 17, kann ich da den Vertrag trotzdem abschließen oder muss mein Vater das übernehmen?


    Der Terminus, der auf Dich zutrifft, nennt sich "beschränkt geschäftsfähig", und bedeutet. dass alle von Dir abgeschlossenen Verträge "schwebend unwirksam" sind. Das wiederum bedeutet, dass Deine Erziehungsberechtigten -und nur sie!- einen abgeschlossenen Vertrag für ungültig erklären und eine Rückwandlung einfordern können.
    Klartext: Wenn Deine Eltern mit dem Kauf der Simmi einverstanden sind, trifft das o.g ja nicht zu; somit gibt es keinerlei rechtliche Probleme, und der Vertrag hat volle Gültigkeit!
    Es gibt auch noch den sog. Taschengeldparagraphen, der die o.g. Rechtslage aufhebt; dies gilt aber -wie der Name schon andeutet- für Summen im Bereich des Taschengeldes... worunter eine (fahr tüchtige) Simson eher nicht fällt, wenngleich es eine reine Auslegungssache -im Zweifel die des Richters- ist, was unter "Taschengeld" fällt, und was nicht.

    MfG!

    Iso.

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