Re: Unfall S 51 vs Audi
Es muß schon eine grobe Fahrlässigkeit sein, also eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Wobei du dem obigen Link zum VVG entnehmen kannst, daß mit der Novelle 2008 auch bei grob fahrlässigen Handeln noch zusätzlich nach Verschuldensgrad ermessen wird.
Fahrrad fahren im Regen ist vermutlich nichtmal fahrlässig, aber Fahrrad fahren bei Blitzeis wäre vermutlich grob fahrlässig, weil die Gefahr unmittelbar klar hätte sein müssen.
Oder ein Fahrrad trotz kaputter Bremsen zu benutzen...
So heiß wird das alles freilich nicht gegessen, wie es gekocht wird.
Die Krankenkassen machen da auch im Normalfall kein großes Aufheben, soweit ich einschätzen kann.
Die Fälle, bei denen Kassen bei selbstverschuldeten Straßenverkehrsunfällen Regressansprüche wegen Vorsatz bzw. Verbindung mit einer Straftat gestellt haben, dürften eigentlich eher Einzelfälle sein.
Nur einen rechtlichen Anspruch auf vollständige Übernahme evtl. Behandlungskosten durch die KK hat man eben keinen.