Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Wie kann man das jetzt erklären,.. sagen wir mal so, man kann mit einer Simme

    mit viel Zeit
    Geduld
    ner warmen Bude
    und einigen Euros

    mal etwas basteln, was so noch nicht da war und wenn möglich auch noch öffentlich gefahren werden darf.

    was genau sag ich noch nicht ;

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    HAbe gerade mit der Reiffaisen (oder so) Versicherung gesprochen. Der Rechtsabteilung gaaaanz oben.

    Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis ist der Versicherungsschutz weg!! Auch der zur Regulierung des Schadens beim Unfallgegner. Als von der Sekunde an, wo die BE erlischt, ist die Versicherung weg. Sicher besteht der Vertrag usw. aber der Schutz ist erst wieder mit Wiederelangen der BE möglich.

    Er hat es mir erklärt und das das leuchtet 100pro ein. Was ist denn ein Erlischen der BE? Eine Fahrverbot für dieses Fahrzeug! Das h., dass man dieses Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr führen darf. Wenn er es trotzdem macht liegt die gesamte Verantwortung beim Fahrer! Richtig! Wäre ja noch schöner wenn eine Versicherung (in dem Fall ein Dritter) für die Fehler des Fahrers haften muss!

    Somit führt der Fahrer ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz! somit Verstoß PflVG. Sicher werden jetzt einige sagen, dass es eine Art Regelung gibt, ich glaube seitens des Staates, dass ein Unfallgegener nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt aber wo ist dieser Schutz bei dem Opfer eine Körperverletzung, einer Sachbeschädigung o.ä.

    Da ist auch keiner da der ihm das ersetzt.

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