fahrschulproblem *wichtig*

  • also ich habe folgendes problem:
    ich ging heute zur theorie und da hält der fahrlehrer mir nen zettel vor die nase, in dem geschrieben steht , ob ich eine information zu hause hätte bezüglich meinem fahren ohne führerschein am 1. august letzten jahres, ich dachte mich beißt ne kuh :? naja er meinte dann , das ich nen zettel gekriegt haben sollte, was ich aber icht habe, kann ich jetzt trotzdem für den führerschein gesperrt werden ? weil ich will mein geld ja nicht in den sand setzten , ist echt wichtig , er meinte nur , das dass mit dem führerschein anstatt 4 wochen 8 wochen dauern kann wegen nachfragen und so, ich will nur wissen ob ich gesperrt werden kann obwohl mich die behörden nicht informiert haben ??? :strange:
    also schonmal danke
    mfg

    s51
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    60ger stino stino krümmer stino auspuff , alles stino STIIIINOOOOOO aber fährt auch berg hoch ;)

  • könnt ihr auch mal was sinnvolles schreiben ???
    es geht um leben oder tot ( zumindest für mein möff :? )
    also helft mirrrrrrrrr :cry: :cry: :cry:

    s51
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  • mach einfach mal weiter.....das wird der richter entscheiden müssen, wenns nicht schon längs abgelaufen ist( so art "verjährung)

    krosser sagte : "und wozu polieren wenn man naturchrom hat?"

    mein weinroter rollerkiller __70 4k__

  • lol,hast dich wohl mal erwschen lassen? ja dann können die das!

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • naja, aber ist das dann nicht ein behördlicher fehler, das die mich nicht über den sachverhalt informiert haben ? also das dass damit irgendwie ungültig ist :roll:

    s51
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  • Bist denn nu wirklich ohne Schein gefahren.
    Denn müßten die dich theoretisch für 1 Jahr sperren. Oder warst da noch Kind?
    Woher sollten die Behörden wissen, bei welcher Fahrschule du bist.
    Das stinkt irgendwie nach Anschiss.

    Wer andern eine Gräbe grubt, der selber selber in die Erde hubt.

    -gebannt

  • nein , ich hab ja scho den antrag wegen fahrerlaubins abgegeben bei der führerscheinstelle, daher wissen die das, wo ich schwarz gefahren bin war ich 15 , das war genau vor 10 monaten , also ist ein jahr , ja sowieso schon vorbei :?

    s51
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