Allgemeine Betriebserlaubnis

  • Hallo Zusammen,

    ich habe mir vor einer Weile eine S 50 N mit S51 Motor gekauft. Und vorhin habe ich gemerkt, dass die "Betriebserlaubnis" offenbar so ein billiges Fälschungsdokument ist. Nun will ich mir natürlich ein richtiges besorgen und habe ein paar Fragen.
    Die S 50 N hatte wohl keine Blinker, ich allerdings habe welche dran (wenn auch noch nicht richtig funktionierend). Lauf Liste der zulässigen Umbauten dürfen Blinker ja dran sein. Wenn ich jetzt also bei den Formularen angebe, keine Blinker dran zu haben, fahre ich dann sicher, denn welche dran haben ist besser als nicht, oder müsste ich dann eine neue Betriebserlaubnis beantragen? Denn wenn ich keine dran haben muss, und sie mal nicht funktionieren, oder ich sie nicht benutze oder so, dann bin ich auf der sicheren Seite.
    Zudem, die S 50 N ist ja wie alle S 50/51 er für zwei Mann. Stimmt dann beim Formular Doppelsitz? Denn bei den zulässigen Umbauten ist das nicht erlaubt (vielleicht, weil bei allen vorhanden?)?
    Außerdem, welcher Motor ist 6009429 genau (Liste?)? Habe schon ein wenig gesucht, aber dazu nichts gefuden, außer einer unvollständigen Liste, wo der nicht drauf ist.
    Und als letztes, was ist der Unterschied zwischen Lenkerform: Flach/Hoch?
    Danke schonmal für die Antworten.

    MfG

    Grimy

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Zitat von iVoRy

    Eigl ist es ziemlich egal was du angibst.

    Hatte auch neue beantragt. Hatte aber gleich auf Enduro beantragt und ohne Blinker. Aber das interessiert eigl keinen. Bei ner Kontrolle schauen sie nur ob die in der ABE angegebene Rahmennummer mit der deines Rahmens übereinstimmt. Wenn überhaupt


    Wer schreibt immer so einen Dünnsch***?
    Die Papiere vom KBA sind lediglich ein Auszug der Original-ABE. Sprich es geht um den Originalzustand!
    Das heißt im Klartext es wird das normale Zeug für S 50 N angegeben. Die Liste der gestatteten Umbauten von Simson spielt da keine Rolle.
    Bitte immer beachten, es muss der Originalzustand angegeben werden. Ist etwas anders, muss es nachträglich bei Tüv oder Dekra umgetragen werden, nicht anders. Oder man lässt es.

    Du musst angeben: 3 Gänge, keine Blinker, Auspuff und Lenker flach und Doppelsitz. Das sind die wichtigen relevanten Daten.

    Der Motor der drin ist, dürfte "fast" egal sein, also falls es einer von einer S 51 ist. Der darf da auch rein. Steht eine 3 oder 4 auf dem Kupplungsdeckel - S 51 Motor M501, keine Zahl S 50 M53.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Danke für die Antwort, die war sehr aufschlussreich.
    Was für ein Motor genau drinne ist, muss ich halt jetzt noch irgendwie rausbekommen, aber der geht nicht nennenswert über 60 und hat 4 Gänge, also sollte es schon ein S51er sein.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Zitat von s53_fahrer

    Und bitte nicht damit fahren, die Blinker runterdrehen und dann felsenfest meinen das wäre ok. Das ist nicht so.

    Auf die Idee war ich jetzt gar nicht gekommen, aber gut zu wissen. :)
    Hat dann vielleicht wer ne Idee, die Blinker blinken durchgehend, und viel zu dunkel? Was stimmt nicht? Batterie ist neu und voll.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Dann schau mal ob die Birnen ganz sind die Kabel richtig angesteckt sind. Wenn die Batterie ganz ist, und Strom ankommt scheint es ja bis zum Blinkgeber selbst zu funktionieren. Da kann es nicht viel sein.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Birnen müssen ja ganz sein, ich meine, leuten tun sie ja, also ist der Kreislauf an sich ja offenbar i.O. Ich hätte auch direkt auf Blinkgeber getippt, aber ich hab gelesen, dass das Problem schon andere hatten, und da war es auch nach Blinkgeber-Austausch noch da. Dann werde ich mich sobald ich eins habe mal mit dem Spannungsmesser auf die Pirsch legen.

    Achso, nochmal wichtig:

    Trage ich beim KBA Formular Feld "Evtl. zusätzliche Bezeichnung: (z. B. Comfort oder Enduro, Bezeichnung Austauschmotor)" die Motornummer ein, oder lasse ich das einfach leer und die lieber weg (dann ist sie nirgendwo angegeben?

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Zitat von Grimy

    ich habe mir vor einer Weile eine S 50 N mit S51 Motor gekauft. Und vorhin habe ich gemerkt, dass die "Betriebserlaubnis" offenbar so ein billiges Fälschungsdokument ist.

    Du bekommst die KBA Papiere nur für den Auslieferungszustand, den S 51 Motor musst Du anschliessend eintragen lassen (TÜV / Dekra / Zulassungsstelle).

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Zitat von hallo-stege

    Du bekommst die KBA Papiere nur für den Auslieferungszustand, den S 51 Motor musst Du anschliessend eintragen lassen (TÜV / Dekra / Zulassungsstelle).

    Gruss von Frank

    Speziell dazu hab ich jetzt nochmal ne Frage. Braucht es das denn wirklich? Ich meine, in meinen Papieren ist der die Motornummer ja offenbar nichtmal aufgeführt (habe sie weil nicht nötig ja nicht angegeben). Und wenn der Motor jetzt ein normaler 50 cm³ Motor ist, und das ganze Ding nicht nennenswert über 60km/h geht, wo kann dann ein Problem liegen.
    Das einzige was ich mir vorstellen könnte dass man ja nachschauen könnte, dass das Ding niemlas mit diesem Motor produziert wurde, aber ist das ein Problem? Um die Webseite der Zulassungstelle zu zitieren "Änderung von Hubraum oder Leistung". Weder noch hat sich ja mit dem Motor nennenswert geändert.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Da wird sich kein Polizist drüber aufregen denke ich, oder fast keiner. Deswegen macht das keiner. Aber So müsste man es machen. Ob man das wirklich tut, ist ein anderes Kapitel.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    So, nach hin und her (merke, niemals mehr als eine Frage pro Mail stellen...) hier eine Antwort Mail aus dem Kraftfahrt Bundesamt (ich hatte gefragt von wegen Austauschtmotor eintragen lassen, ob TÜV nötig etc.):

    "Eine neue Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ein Motor gegen einen anderen von gleicher Bauart ausgetauscht wird. Die Verwendung sog. Austauschmotoren soll erleichtert werden. Als Austauschmotor gilt nur ein Motor von gleicher Bauart und gleichem Hubraum; geringe Abweichungen infolge Ausschleifens der Zylinder sind zulässig."

    Was genau bedeutet "gleiche Bauart"? Ist ein S 51 Motor mit 4 Gängen ist gleicher Bauart wie ein S 50 Motor mit 3 Gängen? Ich möchte hier nochmal hinzufügen, ich würde mein Möp gerne so herrichten, dass auch die Rennleitung falls sie denn was finden wollen würde (auch wenn man angeblich immer was findet) griesgrämig abziehen müsste.

  • Re: Allgemeine Betriebserlaubnis

    Zitat von Grimy

    Ist ein S 51 Motor mit 4 Gängen ist gleicher Bauart wie ein S 50 Motor mit 3 Gängen?

    Definitiv nein und nicht nur heute sondern schon zu DDR Zeiten abnahme- und eintragungspflichtig (siehe Original Simson Umrüstkatalog)

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

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