Hallo Zusammen,
ich habe mir vor einer Weile eine S 50 N mit S51 Motor gekauft. Und vorhin habe ich gemerkt, dass die "Betriebserlaubnis" offenbar so ein billiges Fälschungsdokument ist. Nun will ich mir natürlich ein richtiges besorgen und habe ein paar Fragen.
Die S 50 N hatte wohl keine Blinker, ich allerdings habe welche dran (wenn auch noch nicht richtig funktionierend). Lauf Liste der zulässigen Umbauten dürfen Blinker ja dran sein. Wenn ich jetzt also bei den Formularen angebe, keine Blinker dran zu haben, fahre ich dann sicher, denn welche dran haben ist besser als nicht, oder müsste ich dann eine neue Betriebserlaubnis beantragen? Denn wenn ich keine dran haben muss, und sie mal nicht funktionieren, oder ich sie nicht benutze oder so, dann bin ich auf der sicheren Seite.
Zudem, die S 50 N ist ja wie alle S 50/51 er für zwei Mann. Stimmt dann beim Formular Doppelsitz? Denn bei den zulässigen Umbauten ist das nicht erlaubt (vielleicht, weil bei allen vorhanden?)?
Außerdem, welcher Motor ist 6009429 genau (Liste?)? Habe schon ein wenig gesucht, aber dazu nichts gefuden, außer einer unvollständigen Liste, wo der nicht drauf ist.
Und als letztes, was ist der Unterschied zwischen Lenkerform: Flach/Hoch?
Danke schonmal für die Antworten.
MfG
Grimy