Fahren ohne Zulassung

  • Moin,

    ich hab mal ne Frage, so ganz sicher bin ich mir trotz Recherche nicht:

    Fall:
    Moped mit Motoroptimierung
    A Führerschein vorhanden
    Mopedkennzeichen.

    Gesetzt dem Fall die Polizei entdeckt das Tuning, was passiert dann?

    Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt ja bei diesem Fall weg.
    Versichert ist das Fahrzeug auch.

    Bleibt ja nur noch der Verstoß gegen §19 StVZO bzw. FZV, oder?

    Also "nur" 50 Euro und 3 Punkte? Siehe:

    Bußgeldkatalog, S.361

    [url="http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf"]http://www.kba.de/nn_190298/DE/Zentrale ... 09_pdf.pdf[/url]

    Stimmt das?

    Jetzt der zweite Fall:
    Unfall.

    Oben geannte Strafen und bis 5000 Regress der Versicherung? Stimmt das?
    Bitte nur Leute, die sich sicher sind und keine ich habs-im-Forum-gelesen Antwort.

    Hintergrund: um beim Tüv eine neue Zulassung nach Paragraph 21 zu kriegen, will ich ein paar Testfahren machen..

    Grüsse,

    Huj

    SIMSON: Präzision in jedem Detail.

    S51/1B SB@50ccm
    AWO 250/0@WTF-Tuning
    Kr51/2 Stino
    Sr4-4@70/5 M in Kürze

  • Re: Fahren ohne Zulassung

    Zitat von huj

    Hintergrund: um beim Tüv eine neue Zulassung nach Paragraph 21 zu kriegen, will ich ein paar Testfahren machen...

    Genau dafür gibt es doch die "Rote Nr" (Kurzzeitkennzeichen)

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Fahren ohne Zulassung

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