• Hallo Leute

    Ich will mich erstmal vorstellen weil ich neu hier bin.
    Ich heiße Eric bin 30 und wohne in Bayern.

    Ich hätte natürlich auch ein Anliegen. Wollte mir jetzt endlich mal eine S51 zulegen. Ich hätte auch schon eine gefunden die ziemlich gut aussieht.

    DDR Papiere sind keine dabei. Ich bekomme noch das Foto vom Typenschild deswegen kann ich das leider noch nicht posten. Ich reich es aber nach wenn ich es bekomme.

    Er hat mir aber ein Bild geschickt von einem TÜV Gutachten für die S51 mit Ausstelldatum von gestern. Da steht an einem Punkt auch Kleinkraftrad Mokick 60km/h. Meine Frage ist ob ich die so zugelassen bekomme und legal auch fahren darf. Das klingt mir nämlich eher so als ob er eine Einzelabnahme von einem Exportmodell hat machen lassen. Habe auch die FIN falls euch das was hilft.
    5165966


    Danke schon mal im voraus für eure Hilfe

  • Willkommen hier.
    TÜV oder Dekra Gutachten, da ist eine Einzelanhme gemacht wurden.
    Der Grund dafür ist, das es sich meistens um ein Reimport handelt .
    Die ausgestellte BE ist nur gültig wenn diese auch von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.
    Wenn das Gutachten von gestern ist, vermutet ich mal das der Spempel fehlt.

  • Super vielen Dank.

    Versteh ich das richtig das Einzelabnahme sozusagen die normale Betriebserlaubnis ersetzt oder? Weil ne normale Betriebserlaubnis würde ja keine Reimport Maschine bekommen oder?
    Auf dem Dokument steht nur TÜV Süd Gutachten und ein Stempel vom TÜV ist drauf. Wenn ich das richtig verstehe muss also zusätzlich noch ein Stempel von der Zulassungsstelle drauf sein oder?

  • Eine Einzelanbnahmen ist notwendig wenn das Fahrzeug keine deutsche Betriebserlaubnis hat oder die ist verloren gegangen ist.
    Im Fall Simson könnte man eine Zweischrift der BE beim KBA beantragen.
    Aber nur wenn die Simson mal eine BE vom KTA der DDR bekommen hat, was bei Export/Reimportmodelle nicht der Fall ist.
    Das ist preislich deutlich günstiger und das Moped muss dazu nicht vorgestellt werden.
    Wenn es ein Reimport ist bekommst du diese Mitteilung vom KBA https://images.app.goo.gl/FLskUMm2xCWRaD6Q7

    Hier von der Dekra ausgestellte BE sieht so zb. so aus.
    https://www.simsonforum.de/wbb/index.php/…?postID=1408526
    Bei "Betriebserlaubnis erteilt" muss der Stempel (was in Wirklichkeit ein Siegel ist) und Unterschrift von der Zulassungsstelle darauf sein, dies fehlt da auch.
    Erst so (zweites Bild) https://www.schwalbe-forum.de/showthread.php?t=2276 ist die BE auch erst gültig und du darfst fahren damit.
    Vom Tüv die BE sehen ähnlich aus.
    Kannst aber auch so Teil bekommen https://images.app.goo.gl/5g1YmZ8LvPmnqaCeA, darauf stellt die Zulassungsstelle erst die BE aus.
    Ist nicht üblich das die Zulassungsstelle das einfach Stempel " Zulassung erteilt" und das Teil abstempelt (Siegel).

  • Super.

    Vielen vielen Dank.

    Das hilft mir auf jeden Fall schon mal ordentlich weiter.
    Da weiß ich jetzt wenigstens worauf ich achten muss.
    In meiner Gegen ist es echt schwierig ne Simme zu finden die einigermaßen original ist und dazu noch ne original DDR Maschine und kein Reimport.

    Danke dir nochmal für die Infos


  • Super.

    Vielen vielen Dank.

    Das hilft mir auf jeden Fall schon mal ordentlich weiter.
    Da weiß ich jetzt wenigstens worauf ich achten muss.
    In meiner Gegen ist es echt schwierig ne Simme zu finden die einigermaßen original ist und dazu noch ne original DDR Maschine und kein Reimport.

    Danke dir nochmal für die Infos

    Achten muss man auch, bei den originalen KTA- Betriebserlaubnissen, Fälschungen diese sind leider keine Seltenheit.
    Hier gibt es noch was zum lesen über Reimporte und BE-Fälschung.
    https://www.simson-moped-forum.de/warnung-vor-re…abe-t29531.html

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