Männer ihr werft viel durcheinander. Absätze und Unterpunkte dürfen nicht beliebig kombiniert werden.
Es gilt erstmal der richtig erwähnte Grundsatz aus Paragraph 18 Absatz 1, Satz 1.
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Es geht also um eine Mindestgeschwindigkeit.
Kraftfahrzeuge schließt dabei alles ein, dass einen eigenen Motor hat. Egal um wie viele Räder es sich handelt.
Unsere 50ccm Simsons (Ausnahme SR4-3) kommen offiziell nicht über 60km/h und dürfen daher nicht auf die Autobahn.
Icybears zitierter Punkt 2. a) hat er aus Absatz 5 rausgenommen und präzisiert nur diesen.
Absatz 5 behandelt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Er besagt also, dass jedes Kraftrad mit Anhänger maximal 60 km/h auf einer Autobahn fahren darf. Das hat mit Absatz 1 nichts zu tun.
Selbst nachlesen gefällig:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
So und da das nun hoffentlich geklärt ist, wärs cool, wenn wir wieder über Simsontuning reden könnten.