Hallo,
Ich habe bisher leider keine für mich passende Antwort gefunden und hoffe nun hier auf eine gute Auskunft.
Ich habe eine neu aufgebaute S51N, diese ist aktuell nur so halb original. Ich habe die Unterzugsstreben mit Soziusfußrstenaufnahme von der S51B und die Schwinge von der S51B sowie eine Enduro Gabelbrücke oben.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese 3 „Umbauten“ legal sind oder ob ich das eintragen lassen müsste.
Bitte um zahlreiche Antworten,
Mfg
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