Rechtlich ist es so:
Unwissenheit über ein Verbot etc nutzt nix. (Verbotsirrtum)
Nicht "vorwerfbare" Unwissenheit über Tatumstände (Tatbestandsirrtum) macht straffrei.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 16 Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestandsirrtum
Zitat:
"Der Tatbestandsirrtum (lateinisch ignorantia facti: „Unkenntnis der Wahrheit“[1]), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen. Er ist auf der Ebene des strafrechtlichen Tatbestandes angesiedelt. Die rechtliche Behandlung seiner Erscheinungsformen wird vorwiegend gegenüber dem Verbotsirrtum abgegrenzt."
Beispiel...
Wenn du nicht weißt, daß Diebstahl verboten ist, nutzt dir das nix.
Wenn du nicht weißt, das der Gegenstand ,den du dir nimmst ein fremder ist (Verwechslung mit eigener gleichen Sache) ,bleibst du straffrei..
Konkret:
Weißt du nicht weißt (und müsstest du auch nicht wissen, daß irgendwas mit dem Moped nicht stimmt (stimmen kann) , bist du straffrei.