Posts by guidolenz123
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Was genau meinst du mit Metallstück ?
Den Bart ohne Griff ?
Warum verkaufst du nicht komplett gedruckte Schlüssel und warum nimmst du nicht einen der Schlüssel ,die du hast als Vorlage für alle beim Drucken...Zündschlüssel sind doch afaik alle identisch ?
Oder gehen die Originale beim Kopieren kaputt ????
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Warum ist die Achse verbogen ?
Unfall ?
Dann hat's den Reifen dadurch/dabei vlt versetzt/verschoben ?!!
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Kann dich die Pappe kosten und reichlich (je nach Alter) Arbeitstunden/Geldstrafe...
Könnte ggf auch (manche Gerichte) als Urkundenfälschung interpretiert werden...
Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung sowieso.
Als Fahranfänger geht es ggf zum Aufbaukurs... habe bestimmt gerade etwas vergessen aufzuzählen...
Aber lieber wirklich von solchem Unfug Abstand nehmen...
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Na ja, bezüglich der gefälschten BE`s, da hat in meinen Augen der Gesetzgeber versagt.
Sind Nachdrucke von gültigen Papiere, die hat meiner Ansicht nach keiner so nachzudrucken auch nicht als "Sammler-Nachdruck", auch wenn diese Blanko sind und die allermeisten Nachdrucke offenbar bewusst mit Fehler gedruckt werden.
Weil sie blanko sind, zählen sie nicht zu Urkunden..deshalb legal/erlaubt...Ausgefüllt wären/sind sie Urkunden...dann eben echt oder gefälscht...ich finde diese Regelung logisch...existiert auch schon ewig in dieser Form ...ohne Probs von der rechtl Seite her....Real life ist hin und wieder der Bösewicht..
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Na dann, je mehr gefälschte unterwegs sind um so glaubhafter daß man davon keine Ahnung hat. Das nenne ich mal Logik
Freilich...weil dann diejenigen die gefälscht sind aus dem Rest der originalen nicht gleich in zB quasi Alleinstellung herausstechen.
Nach dem Motto: Sowas in der Art habe ich auch schon öfters gesehen....muss wohl echt sein, oder eben an Fälschung erst gar kein Gedanke kommt.
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das hört sich jetzt schon deutlich anders an.
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Das die hier schnell mal die BE sehen wollen, ist nicht so selten insbesondere wenn das Moped nicht mehr Stino aussieht.
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Wenn einmal soweit ist das die auf der Dienststelle vorlegen musst, dann ist eh Schluss mit fahren ohne BE, spätestes dann muss dich darum kümmern das eine erlangst, wenn mit dem Teil fahren willst.
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Mal noch Rande kurz, es wurde eine BE im Nachhinein beantragt, KBA sage Reimport, von da war der Sack zu.
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...nicht wirklich,,,nur ausführlicher ausgeführt...ansonsten vom Ergebnis decken sich alle meine Aussagen...
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Laut, tief/hoch, brutal fällt klaro auf....
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Die (zutreffende ? ) Erklärung "Kann sie (BE) nicht finden", kann helfen....
Im worst case hast du Recht.
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Ob man vor dem behaupteten "Verlust" der ggf fremd-gefälschten BE von der Fälschung wusste , muss dem "Delinquent " bewiesen werden... Bei der Menge an Fake-Papieren , die im Umlauf sind, ist eine solche (k.A. , daß die verorene BE wohl Fälschung war) Einlassung absolut glaubwürdig...und der Laie muss das nicht erkennen...
Fazit ...im Zweifel gilt für den Angeklagten daß ein TatbestandsIrrtum vorgelegen haben kann...ergo Freispruch....
War noch bis vor 10 Jahren mein täglich Brot als Strafverteidiger in vorwiegend Verkehrssachen..
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Gott sei Dank, endlich Schluß mit der Fragerei - echt-oder gefälscht. Jetzt wissen wir,da wir ja keine Juristen sind, das es völlig Wurst ist, ob die Papiere echt oder unecht sind. Einfach kaufen, der Verkäufer hat ja gesagt ,die sind echt. Also- ab auf die Straße.
Anders wird es wohl aussehen bei demjenigen, der sie gefälscht hat. Oder gibt es dafür auch einen " Persilschein" ?
Nein...kein Persilschein...definitiv nicht...die Fäschungshandlung bzw das Wissen eine Fälschung gebraucht zu haben muss im Rahmen des Vorsatzes geprüft werden...
Bei auch für Laien offensichtl. Fälschungen (oder deutl. Hinweise hierauf) verliert man das "Privileg" des TatbestandsIrrtums...."Völlig !!!!! wurscht" kann nach hinten los gehen.
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Na dann hat der Richter offensichtlich nicht gewusst davon, sonst weiß ich nicht warum da welche, die keine BE hatten, richtig eine auf den Deckel bekommen haben.
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Ich habe aus Unwissenheit und aus Versehen einen 60er Zylinder verbaut, woher soll ich als Laie wissen das der Zylinder 60ccm hat usw., mal sehen ob das hilft um straffrei davon zu kommen
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Oh, ich wusste nicht das die Felgen, Lenker eine ABE benötigen oder eingetragen werden müssen.......
Zu 1)
Wenn der "Delinquent" in Unwissenheit verlauten läßt, daß es nie eine BE gab, macht ein Richter freilich den Sack zu....manchen quatschjen halt zuviel/das Falsche...
Zu 2)
Wenn du zB als Profi in der Szene bekannt bist, wird das nix nutzen....(schon wieder Sack zu )....als im Netz beschissener Käufer passiert dir nix.
Zu 3)
Das hypothetische Nicht-Wissen um die zB Eintragungspflicht ist ein RechtsIrrtum und kein kein strafbefreiender TatbestandsIrrtum.
Für RechtsIrrtümer gilt: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...oder jedenfalls meist kaum...
Ein Riesenunterschied juristisch....
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Nö, er hat das orginal auf Verlangen vorzuweisen.
Davon abgesehen, wenn er sich dann um eine bemüht und keine mit 60kmh bekommt , spätestens dann haben sie ihn.
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Nö....wenn er das (sogar nur vermeintlich echte , das eine Fälschung gewesen sein kann) Orig "verloren" hat und dies nicht bemerkte
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Nö.....es muss Absicht im juristischen Sinn vorliegen ,um den rechtl. Tatbestand zu erfüllen. Selbst!!!!! wenn man mit einer unerkannt gefälschten!!!!! BE rumfährt , ist das straflos.. Tatbestandsirrtum ( § 16 StGB )nennt sich dies...und der ist strafbefreiend, soweit der Irrtum nicht vermeidbar war. Und bei einem Laien ist ein Wissen um die Echtheit von Papieren nicht voraussetzbar.
Die Irrtümer im Strafrecht - Jura IndividuellTatbestandsirrtum, Error in persona vel obiecto, abberatio ictus, Irrtum über Kausalverlauf, Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI), Verbotsirrtumwww.juraindividuell.de -
Hier gibts ne Mängelkarte und du hast 2 Wochen Zeit die BE nachzuweisen. Gelingts nicht wird das Verfahren wegen Fahrens ohne gültiger BE eingeleitet.
Man kann sich seine Jugend auch sinnvoller versauen als mit solchem Dreck...
Es muss dem Betroffenen aber nachgewiesen werden, daß er keine BE hatte, bzw es nie eine für dieses Fahrzeug gab... bei nur "unbemerktem" Verlust kostet das Ganze max 10 Euro und man hat danach (in den seltensten Fällen) Lauferei und Co wg der Papiere ...aber aus Erfahrung....i.d.R. genügt der Trachtentruppe ein Vers-Nachweis...außer es ist offensichtlich eine gefakte/übertunte Kiste...aber das ist eine andere Frage...
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Mal am Rande....wenn man ein wenig entspannt drauf ist...in Realität reicht es völlig, das Teil einfach zu versichern...ich weiß u.a. aus der LKFZ-Szene ( bin auch dort seit vlt 15 Jahren unterwegs und die Meisten fahren so rum, weil die Kisten oft aus Austria oder NL etc kommen und es bei den älteren Teilen keine COC gibt) und aus eigener Erfahrung...solange du deinen Vers-Nachweis mitführst, kümmert der Rest keinen (nicht mal die Trachtentruppe) ...im Notfall :... Sicherlich sind die Papiere , die du ja mal hattest
gerade bloß nicht auffindbar..... Das ganze ist eine Owi (keine Papiere dabei) und kostet 10 Euro , wenn es dumm läuft...normalerweise gibt es keinen Streß... Jetzt kreuzigt mich oder nicht...das ist Realität und das Gegenteil (daß du nie Papiere hattest) kann niemand beweisen... Das ist keine Aufforderung es so zu handhaben, aber eine Schilderung , wie es wirklich tausendfach mit den kleinen Vers-Kennzeichen gehandhabt wird... Klar ..nicht wirklich legal...aber ..........
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Ich denke mit DEN Fragen bist du in Foren oder Gruppen für Custom Bikes besser aufgehoben...
zB
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Falls dein Schnauferl einen Zündkondensator hat, könnte es der sein...(kalte Lötstelle),,,hatte das Prob mal bei einem Duo...ansonsten vermute ich ein ähnliches Problem jedenfalls iwo in der Elektronik.