Beiträge von Elektromensch

    Bei hochdrehenden Motoren kann man bei gleicher Bandbreite weniger vom gesamten Drehzahlbereich nutzen (Verhältnis Bandbreite/Maximaldrehzahl ist kleiner), da machen sich große Gangsprünge schlechter. Also für solche Motoren sollte man nicht zu große Gangsprünge haben.

    Dadurch wird Spreizung geopfert, ungünstig bei hubraumstarken Motoren (aber denen ist ja der große Sprung zum 2. eh egal). Der Anschluß zum 2. müßte besser (kürzer) sein, ist aber nicht so einfach, da müßte das Festrad noch kleiner sein.
    Oder man verbaut ein 2-3-4-5-6.

    Eine grobe Aussage bietet die Spannungsmessung trotzdem. Alles unter 11 V ist kaputt oder zumindest tiefentladen. Nach der Tiefentladung muß der Akku sofort wieder geladen werden, sonst geht er unweigerlich kaputt.
    Wichtig ist, daß überhaupt Ladespannung an der Batterie anliegt (ca. 14 V), sonst ist der Laderegler hinüber oder nicht richtig angeschlossen. Wenn man das nicht überprüft, ist eine neue Batterie gleich wieder tot.
    Und die Batterie stets geladen halten und regelmäßig nach dem Säurestand gucken, das dankt sie mit einem langen Leben.

    Wenn ein Kunde 3 Wellen kauft und die kaputtgehen, kann man das auf den Kunden schieben. Aber spätestens, wenn der zweite Kunde kommt und sich die Probleme also häufen, müßte sofort der Verkauf gestoppt werden.
    Ich scheine offenbar noch eine "gute" Welle vor paar Jahren erwischt zu haben, die hat jetzt um die 25...30 kkm runter. Will gar nicht daran denken, wenn die mal regeneriert werden muß...

    Zitat von Fussel-Fuchs

    Erschreckend sind die Preise von 12€ für eine Aluschraube mit Neodym Magnet auf eBay und co in Knallbunten Neonfarben, aus China gibt's die für um 4-5€ aber ich vertraue dem Chinesen nicht so :wacko:

    Kilopreis verzinkte Schrauben im Baumarkt: zwischen 5 (Sonderpreisbaumarkt) und über 20 Euro (Hornbach). Beim Eisenwarenladen (kürzeste Entfernung) habe ich letztens hochgerechnet 36 Euro für das kg hingeblättert.

    Der Chinamann hat natürlich Kampfpreise, da kann keiner mithalten.

    Nach meiner Erfahrung zappeln die leichten Tischdrehmaschinen sehr gerne, wenn mal eine etwas schwerere Zerspanung ansteht. Da denkt man, die Maschine zerlegt sich gleich...
    Wenn Du nicht gerade Hartdrehen mit unterbrochenem Schnitt (z.B. Getriebeteile) vorhast, sollte eine kleine Tischdrehmaschine ausreichen.

    Moment. Müssen Eigentumsverhältnisse von Garagen im Grundbuch eingetragen werden? Die Garagen und das dazugehörige Grundstück sind ja zwei Paar Schuhe. Oder hast Du gleichzeitig das Grundstück gekauft, auf dem sich Deine Garage befindet?

    Der Grundstückseigentümer in meinem Fall vermietet Garagen auf besagtem Hof. Man könnte schlimmstenfalls annehmen, daß er den Garageneigentümern kündigt, den Komplex für halbe Kosten abreißt und sich eine Bude hinsetzt. Kündigt er lediglich den Pachtvertrag und vermietet trotzdem selbst weiter, stünde mir zumindest eine Entschädigung zu. Dazu müßte er aber dem Kauf erstmal zustimmen (anders wird unser Vertrag auch nicht zustandekommen).

    Sieht soweit ganz gut aus. Was mich gewundert hat, ist eine angebliche Vorschrift, daß angeblich xxx m zu einer Bahnstrecke nichts (neu?) bebaut werden darf. Also hätte der Grundstückseigentümer nix davon, wenn er die Garagen abreißen ließe.
    Zu dieser Vorschrift konnte ich bislang aber nix finden.

    Parkplatzsituation ist hier extrem angespannt, teilweise findet man erst mehrere 100 m weiter eine Lücke. Stellplatz kostet meist 35,-, Garage mindestens 45,- (teilweise werden gar 75,- verlangt) im Monat.

    Schaue mir morgen eine Garage in einem kleinen Garagenhof an, da ich einen Unterschlupf für meine Pappe brauche.

    Hat einer von Euch schonmal eine Garage gekauft (typische DDR-Garage) bzw. kann von Erfahrungen berichten? Da gibt es ja einiges zu beachten, z.B. Grundstückspacht. Der Kündigungsschutz ist generell für solche Bauten schon 1999 ausgelaufen, der Grundstückseigentümer könnte also jederzeit den Pachtvertrag kündigen und mich zu 50 % an den Abrißkosten beteiligen, wenn der Abriß innerhalb eines Jahres erfolgt. Dann steht man also dumm da, hat jede Menge Geld für eine Garage hingblättert und darf dann auch noch den Abriß und ggf. teure Entsorgung für Asbest (Eternit) bezahlen. Auch wenn ich es für sehr unwahrscheinlich halte, daß der Garagenhof in absehbarer Zeit abgerissen wird...
    Wie ich gelesen habe, sollte ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen werden (Verkäufer, Grundstückseigentümer und Käufer), sonst geht die Garage automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers über, wenn er dem Verkauf nicht zustimmt.

    Ein paar wichtige Fragen/Stichpunkte an den Verkäufer habe ich mir notiert, würdet Ihr was ergänzen?
    - Grund des Verkaufs
    - Eigentumsverhältnisse/Pachtvertrag (Garagenverein?)
    - Warum wurde anliegender Strom abgeklemmt?
    - Pacht, Nebenkosten?