Re: Folgen von Tuning?
Rechtliche Folgen illegaler Tuningmaßnahmen
Fahren ohne Betriebserlaubnis, §19 Abs. 2 StVZO :
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits eine Straftat!
Das man im Falle eines Unfalles selber auf allen Kosten sitzen bleibt dürfte wohl klar sein. Damit sind nicht nur die eigenen Kosten gemeint, sondern natürlich auch die des Unfallgegners. Besonders im Falle von Personenschäden kann das sehr teuer werden. Unter Umständen bezahlst Du Dein ganzes Leben lang!
Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Durch die technischen Veränderungen wird aus dem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad. Besitzt man den hierfür erforderlichen Führerschein nicht, dann ergibt sich hieraus die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
(http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/ht ... uning.html)
Meistens ist das so, das wenn man das erste mal erwischt wird, noch ein Auge zugedrückt wird.
War bei mir damals auch so, verlassen würde ich mich allerdings nicht darauf.
Wegen dem Tuningzylinder mit 50ccm:
Ist nich original also erlischt die ABE.