Ich hab dämmung (Akustik-Schaumstoff) in den Herzkasten gemacht um die Abnahme zu überstehen,
danach hab ich das Zeug aber raus gerissen weil das Leistung frisst und nicht zu wenig.
Wenn man jetzt ne Messung macht könnte es natürlich enger werden (ist ja auch +5db Messtoleranz meines Wissens). Und meiner ist nur ein Schlitzer...
Also Legal kann man eigentlich fast sicher mit Nein beantworten. Hinterher macht man die Dämmung eh wieder raus und ist wohl Illegal.
Höchstens der Rahmen ist 1983 oder älter, aber auch dann wirds knapp beim Membraner.
Moin,
würde nicht pauschal sagen, dass ein Membraner nicht eintragbar ist.
Habe im Juli meinen unbearbeiteten MTX 110 eintragen lassen. Ergebnis der Geräuschmessung: 84 dB, wobei die Lautstärke nicht von Luftfilter oder Auspuff kommen, sondern von Motorteilen wie Primär etc.
Der Luftfilter hat auch keine Zusatzbohrungen, die nachträglich von mir hinzugefügt wurden. Bei meinem Luftfilterkasten handelte es sich ursprünglich um den herkömmlichen Tuning-Luftfilterkasten mit 36mm Anschluss für die Vergasermuffe und dieser, ich glaube 20mm Zusatzbohrung oben.
Ich habe hier lediglich den Ansaugstutzen ausgefräst und den Ansaugstutzen für Membraner von PL Motorsport eingeklebt und verschraubt. Zur Geräuschmessung wurde kein zusätzliches Dämmmaterial im Luftfilter verwendet. Als Auspuff dient der JWSport MTX Street. Vergaser ist ein 24er Mikuni.
Ich habe hier wirklich versucht, ein vernünftiges Konzept umzusetzen, was die Fahrbarkeit und Lautstärke angeht und bei der Leistungsmessung ergaben sich 14,7 PS am Motor bei 13,6 NM. Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.
Gruß