Da er nicht schreibt welche neue Gabel er gekauft hat, ist es nur die eine Möglichkeit. Bei der alten Variante der Gabel trifft das Problem mit den Klemmschellen nicht zu. Hier könnten die Holme nach unten enger werden, weshalb ein Einfedern nicht möglich ist.
Beiträge von schnitzer
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Geht es dir um die reine Rechtsphilosophie oder hat das ganze auch einen praktischen Hintergrund?
Die Polizei richtet sich danach was in der Betriebserlaubnis bzw. EU-Typengenehmigung steht.
Wenn du die Blinker demontierst und beim KBA-Antrag das Kreuz bei "keine Blinker" machst, dann hat dein Moped mit der neuen ABE halt keine Blinker.
Der Wisch vom KBA bezieht sich auf eine Email dessen Inhalt hier keiner kennt.Das ist falsch. Das KBA ändert nicht den Inhalt der ABE. Auch wenn das Kreuz bei Blinker fehlt. Beantrage ich Papiere (Abzug der ABE des Typs) für z.B. eine S51B stehen Blinker in der ABE, welche für eine S51B für den Hersteller Simson erstellt wurde. Jegliche Änderungen können nur von einer Prüfstelle durchgeführt werden.
Der Inhalt des Schreibens gibt eigentlich alles wieder was man dazu wissen muss. Das die ABE bei der Demontage der Blinker nicht erlischt wurde korrekt beschrieben. Einen Mängelschein, weil die Blinker vorhanden und funktionieren müssen, wenn sie in der ABE enthalten und nicht explizit ausgetragen wurden, kann es dennoch geben. Je nach Beamten.
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Ein Lenker wie den Protaper bekommt man unter normalen Umständen nicht eingetragen. Das Teilegutachten ist unverzichtbar bei einem Bauteil wie dem Lenker. Der Prüfer kann sich nur damit absichern, dass der Lenker den Belastungen auch standhält, da dass vom Hersteller nachgewiesen wurde (unabhängige Tests für viel Geld).
Lenker von Fremdfabrikaten wie MZ etc. wurden für die Zulassung des Fahrzeugs geprüft und können daher meist problemlos an anderen Fahrzeugen verbaut und eingetragen werden.Wen ein Prüfer einen den Protaper Lenker eingetragen hat, ist dass in einer Kontrolle anzweifelbar und kann von einem unabhängigen Prüfer als nicht zulässig deklariert werden (gilt für fast alles was eingetragen wurde). Dann bekommt der Halter und der Prüfer Ärger.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Kein Gutachten = keine legale Eintragung
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Für alle die das eingetragen bekommen wollen hilft solch eine Tabelle. http://www.speichen-zentrum-niederrhein.de/technik/zuordnung/
Laut der ist der schmalste Reifen ein 90/90 -
Der Zylinder fällt auch so auf, da er deutlich höher dreht.
Ich fahre den im übrigen mit AOA2 (Enduro mit extra angefertigten Krümmer), RZT 3 Platten Dämpfer, 19er ZT Vergaser.
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Ich bin zufrieden mit dem Zylinder. Einziges Manko, fängt erst bei etwa 6000/6500 an richtig zu drücken und hört bereits bei 8500 wieder auf. Dafür drückt er mein schweres Fahrzeug (105kg) und mich (etwa 100kg mit Klamotten) problemlos auf 70 und ein wenig mehr. Ich fahr den mit langem 5 Gang und hab mit 15/47 Primär grad so einen nutzbaren Ganganschluss vom ersten zum zweiten Gang.
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Ich musste auch das Schloss nachrüsten. Mein Prüfer lies sich auf keine Alternative ein.
Benutzen tu es genauso oft wie vorher. Garnicht.Wenn das geschraubt ist, kann man es ja später wieder demontieren und gut ist.
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Es gibt (evt, auch gab) Reparatursets für den Bremssattel. Da sind dan ein neuer Kolben und Dichtungen enthalten.
Kupferpaste benutzt man heutzutage nicht mehr an einer Bremsanlage. Keramikpaste ist da üblich.Ansonsten gibt es auch Nachbausattel von MZA.
Bremsflüssigkeit muss nach so langer Zeit auch dringend gewechselt werden. Die Splinte, auf denen die Bremsbeläge hängen sind rostfrei? Nicht das due Beläge dirt hängen bleiben und due Kolben dadurcg nicht richt laufen.
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Ist das der preiswerte Ständer von mx24? Taugt der was?
Bist du dir sicher, dass die Trommelbremse ausreicht? -
Bist du dir sicher das es sich um den originalen Rahmen handelt?
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Neuzulassung in dem Sinne kann ich mir nicht vorstellen. Dann würde man keine Simson mit mehr Hubraum zugelassen bekommen, wenn es vorher ein zulassungsfrei3s Fahrzeug war, da man unter den aktuellen Vorgaben keinen Zweitakter zugelassen bekommen würde.
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Ich hab die Speichenlängen für mein Hinterrad mit einem online Speichenrechner ermittelt. Das ging fix und die errechnete Speichenlänge hat hingehauen. Diese Speichen dann zu finden war eine andere Nummer. Hat mich einige Stunden Recherche gekostet.
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Bei den SR50 Gamma ist das Rücklicht in der Heckverkleidung. Allerdings sitzen die Blinker dort auch an der Verkleidung und nicht am Haltegriff.
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Nein. Es bleibt der Typ, Baujahr etc. erhalten. Es ändert sich nur die Fahrzeugart. Dabei spielt es keine Rolle ob dad Fahrzeug vorher ein zulassungfreies Fahrzeug war.
Ist bei einer freiwilligen Zulassung das Selbe. Hab für meine jetzt einen Fahrzeugschein und Fahrzeubrief. Daten sind dabei geblieben. -
Jetzt nicht falsch verstehen.
Wenn ich ein Fahrzeug bei einem seriösen Händler kaufe, erwarte ich das die Papiere bei sind. Alles andere ist nicht seriös.Du solltest einfach noch andere Prüfer fragen. Dann weisst du, ob der Preis real ist, oder nicht.
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Richtig. Das Problem ist bekannt und betrifft nicht nur die Austauschrahmen. Auch die Scheibenbremsgabel etc. sind betroffen. Ich gehe aber davon aus, dass es in Zukunft wieder möglich wird. Hab selbst einen Unfallrahmen liegen, mit dem ich meinem Sohn ein Fahrzeug aufbauen wollte.
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Hi, besorge dir doch einfach die kleinsten (Baugröße) Lastwiderstände bei Ebay. Die passen eigentlich überall rein (ich habe meine in den Lenker der Schwalbe geschoben). Dann hast du Ruhe und brauchst nicht noch 10 verschieden Blinkrelais zu testen.gruß
Wozu Energie verbrennen? Macht jeinen Sinn Lastwiederstände zu verwenden, wenn es sich vermeiden läst.
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Mach den Ständer nicht zu grade. Dann kann er dir schneller wegklappen und das gute Stück liegt auf der Seite. Verlängern (nicht zu viel) ist da die bessere Lösung.
Alternativ solltest du überlegen, ob du dir nicht (zusätzlich) einen Hauptständer kaufst. Die Nachbauten von Kaiser 3D machen einen sehr vernünftigen Eindruck und sind, wenn man sich den Aufwand ansieht nicht überteuert. -
Bild hab ich keins. Aber 100er ohne Kettenkasten/Kettenschläuchen passt.
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Die andere Sache die ich jetzt öfters festgestellt habe.
Das Fahrzeug wurde durch eine Abnahme umgeschlüsselt und z.B. 8KW bei 110ccm und 100km/h eingetragen. In Wirklichkeit hat der Zylinder irgendwas um die 13 KW. Dazu dann keine Mindestradabdeckung und andere kuriose Teile am Fahrzeug. Die Besitzer pralen dann mit "Alles eingetragen". Fragt man dann nach und versucht herrauszubekommen, wo er denn damit war, bekommt man keine oder dumme Antworten. Das man seinen Prüfer nicht verrät, kann ich noch verstehen. Das tu ich auch nicht, vermittel diesen aber, wenn ich mir sicher bin, dass derjenige einen sauberen Umbau plant und nicht mit solchen betrügerischen Sachen da auchftaucht.Das soll nur zeigen, dass es mittlerweile viele eingetragene Umbaten gibt, die im Grunde nichts wert sind, weil der Prüfer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Auch wenn es genügend Leute gibt, die das anders sehen. Aber solche Sachen wie Mindestradabdeckung, Blinkerabstand etc. sind durch die Straßenverkehrsordnung gereglt und ändern sich auch nicht beim Umschlüsseln.
Das Zauberwort hier lautet "Zugelassen nach ...". Neue Fahrzeuge "EG". Unsre Simson, egal welche Typ, "StvO". Die Unterschiede findet man in dieversen PDF Broschüren der Prüforganisatoren und werden von guten Prüfern auch so umgesetzt. Das hat zur Folge, das man z.B. an einem Caferacer Umbau hinten ein optisch nicht so schönes Schutzblech haben muss und nicht ohne oder mit einem sehr kurzen fahren darf.Bezüglich Rahmen, Leistung und Bremse haben die Prüfer einen gewissen Spielraum. Dafür sind es Ingenieure. ABER auch hier gibt es Vorgaben. Nicht umsonst sagt RPT bis 8KW. Mehr geht, wenn der Prüfer das vertreten kann und nur unter weiteren Vorraussetzungen. Mehr wie 4KW, nur mit besserer Bremse (kann man eh nur jedem Empfehlen, hängt das eigene Leben dran). Liegtballes ander Tasache, das es keine Fahzeuge auf Basis dieses Rahmens gab, die mehr Leistung/Hubraum hatten. Dadurch gibt es keine Nachweise übder die Haltbarkeit des Rahmens bei höheder Belastung. Auch wenn wir wissen, dass es der Rahmen mitmacht, hält auch der Prüfer bei der Abnahme seinen Kopf mit hin.
Es gab mal eine Zeit, wo an Trabis von einigen Prüfern eine Tieferlegung eingetragen wurde auf Basis von Blattfederlagen weglassen etc. Einigen Prüfern (hab ich jetzt nur vom Kumpel gehört) hat diese Eintragungen den Job gekostet. Daher nicht wundern, wenn man mit einer einfachen Sache vom Prüfer weggeschickt wird. Dann kennt er sich mit den Fahrzeugen nicht aus und geht auf Nummer sicher. Ich habe auch lange gesucht um einen Prüfer zu haben der meine Umbauten einträgt. Auch musste ich mehrmals einen Neuen suchen, weil der aktuelle Prüfer den nächsten Schritt nicht mitgehen wollte (weil sich zum Beispiel die Vorgaben der Prüforganisation geändert hat).Ich beschäftige mich seit 15 Jahren mit dem Thema Simson Umbauen und legal Fahren und denke mittlerweile ganz gut zu wissen was geht und was nicht. Daher kann ich nur dazu raten solch dubiose Umbauten nicht zu kaufen.
Bezüglich denen, die schreiben sie haben Papiere für den Umbau und zusätzlich die Papiere für 60km/h.
Die Basis der Eintragung ist immer die ABE deren Abzug man vom KBA (oder auch im Original aus DDR Zeiten) mit sich führt. Nach der Abnahme des Prüfers muss man zur Zulassungsstelle. Dort bekommt das Fahrzeug einen Fahrzeugbrief (hatte es vorher durch die ABE nicht) und einen Fahrzeugschein. Der ABE Abzug wird in dem Zuge ungültig gemacht (abschneiden einer Ecke etc.). Das passiert nicht immer ujd man hat noch seine originalen Papiere. Genauso kann man den Abzug beim KBA neu beantragen. Den bekomt man auch (ging zumindest vor einigen Jahren noch, evt. wird hier mittlerweile auch geprüft), da im Original es immer noch eine Simson als Mokick ist und man von KBA nur Papiere für den Original zustand bekomt. Mit diesen Papieren darf man aber nicht fahren, da das Fahrzeug verändert wurde.Es ist auch möglich Umbauten einzutragen ohne den Fahrzeugtyp zu ändern. Selbst dann ist der KBA Auszug nicht mehr gültig und das Dokument vom Prüfer wird von der Zulassungsstelle abgestempelt und damit zum neuen Dokument, welches man beihaben muss.
Das geht im Übrigen auch mit einer Mehrleistung bis 5,1 KW (selbst gemacht).