Beiträge von FisherFrz

    Besser ist das ohne BE, da so eh ohne nicht fahren darfst, und auch ohne aktiven Haftpflichtversicherungsschutz sonst fährst.

    In den Bedingung der Versicherungsverträgen steht drin das Voraussetzung ist das das Fahrzeug eine gültige BE hat, bei Online-Abschluss muss man das auch bestätigen.

    Manoman ist das alles ein Ärgernis. Habt ihr irgendwelche Empfehlung wie ich jetzt am besten vorgehe?

    Gerade noch bei der Polizei angerufen ob Sie checken können ob die Fahrzeuge als gestohlen gemeldet worden sind.

    -> machen wir nicht :D


    Ich check gar nichts mehr.


    Mein Plan wäre jetzt:

    Habe ein verbogenen Rahmen der KR51/1 mit Typenschild. Dieses wurde ich für das vermeintliche KR51/1 reimport hernehmen.

    Den Rest der KR51/1 ausschalten (alles neu inklusive Motor) und verkaufen und anschließend einen deutschen Rahmen für die KR51/2 kaufen.

    Ist das ein guter Plan oder hat jemand andere Vorschläge?

    So gerade mit der Dame von der Zulassungsstelle telefoniert.

    Sie weiß es nicht und müsse sich einlesen. Ich bekomm evtl noch vor Ostern bescheid und gebe euch Bescheid was Sache ist. Bzgl. Rahmen meinte Sie ( was Sie gerade aus dem Stehgreif weiß ) -> mit Genehmigung möglich.

    Werde die Simme heute abstellen und vorerst nicht mehr bewegen.

    Ich kotze im Strahl <X:hammer:


    P.S: Ich stelle gerade fest wie wenig Ahnung die Leute bei den offiziellen Stellen haben...

    So, ich hab jetzt nochmal beim KBA angerufen. Folgendes konnte abgeklärt werden:

    Ablehnung vom KBA = 50 kmh Papiere, wobei hier Länderrecht gilt und die Zulassungsstelle entscheiden darf.


    Neue Kerbnägel sind kein Ausschlusskriterium, hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation.


    Des weiteren meinte der Herr, dass ein Umschlagen der FIN NICHT gehen würde. Ist ein Rahmen defekt, ist dieses Fahrzeug auch nicht mehr zu retten.

    Ich frage mich wie sowas sein kann..


    Außerdem habe ich auch erfragt ob das KBA mithilfde der Rahmennummer identifizeren kann ob es sich um ein Reimport handelt -> Nein eine solche Liste ist nicht existent.


    Werde jetzt gleich nochmal bei der Zulassungsstelle anrufen und meinen Fall schildern. Gestern war die Chefin nicht anwesend, heute sollte Sie wieder da sein und ich bin gespannt welche Informationen hier vorliegen.

    Die Kerbnägel besitze ich nicht mehr. Habe das eine Typenschild vernietet.. Kann das schon ein Ausschlusskriterium sein?

    Wie gesagt würde mich eine Sache brennend interessieren:

    Wenn bereits neue Kerbnägel oder eine Vernietung ein Ausschlusskriterium sind, wie kann ich dann bitte 60kmh Papiere bekommen?
    Zuletzt ist ja das die Zulassungsstelle dafür zuständig das abzustempeln. Also ist die letzte Instanz ( außer das KBA ) die Zulassungsstelle, richtig?


    Hier auch auf der Seite vom KBA:


    Mein Fahrzeug hat kein Original - Typenschild mehr, was kann ich tun?

    Die Ausstellung eines neuen Typschildes ist grundsätzlich Aufgabe des Herstellers. Da dieser nicht mehr existiert, wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.

    Auch beim Rahmentausch verweist das KBA zur Zulassungsstelle.

    Nein ich hab da leider keinen Kontakt mehr. Bei der KR51/2 ging es sogar noch etwas weiter... Aber um das alles niederzuschreiben würde es etwas dauern.

    Ich bin gerade am überlegen eine KR51/1 auszuschlachten und mir von dem Geld einen deutschen KR51/2 Rahmen zu holen.
    Einen deutschen Rahmen mit Typenschild habe ich ja, dieser ist aber verzogen. Von daher würde ich die Rahmennummer auf das vermeintliche Exportmodel einschlagen lassen. Damit hätte ich ein technisch einwandfreies Fahrzeug.

    Ach ist das alles ein riesen Geschiss...

    Danke ckich, heißt also für mich:

    Pech für Hugo, 60er Papiere werde ich ohne Typenschild nicht mehr bekommen?

    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich ein Typenschild mit passender Rahmennummer bekomme?
    Was wäre zum Beispiel wenn ich mir einen zweiten Rahmen kaufen würde, welcher Original wäre. Also Typenschild und Rahmennummern stimmen überein und meinetwegen ist der Rahmen weggegammelt. Kann ich dann diese
    Nummer für meine vermeintliche Reimport Schwalbe hernehmen?


    Edit:

    Jetzt noch eine andere Frage: Wenn ich einen neuen Rahmen kaufe und das Typenschild entfernt worden ist, bspw. wegen lackierarbeiten und anschließend wieder angebracht wird, ändern sich ja die Kerbnägel.
    Das KBA lehnt aber auch Anfragen ab wenn die Kerbnägel nicht mehr original sind. Kann es dann sein, dass ich selbst mit Typenschild plus Rahmen keine 60er Papiere mehr bekomme und auch hier den Weg über die Dekra oder TÜV gehen muss ?

    Guten Tag zusammen,


    Ich habe mir vor einigen Jahren 3 Schwalben angeschafft und mir damals vorgenommen diese wieder herzurichten. Leider war ich damals noch wesentlich jünger und blauäugiger...

    Es ist so, dass 2 der 3 Schwalben kein Typenschild besitzen und wenn ich mir all die Nachrichten zu einem fehlenden Typenschild durchlese mir übel wird. ( 2 der 3 Schwalben für jeweils 3000€ hergerichtet)

    Nun habe ich schon mit dem KBA der Zulassungsstelle sowie der DEKRA und TÜV telefoniert und mich erschrocken wie uneinig sich diese jeweiligen Ansprechpartner sind. Hier mein vorläufiges Ergebnis.


    KBA: Bitte gehen Sie zur DEKRA oder TÜV und machen eine Einzelabnahme.

    DEKRA: sieht darin kein Problem

    TÜV: gehen Sie zum KBA und lassen die Fahrgestellnummer abgleichen ob es sich um ein Reimport handelt.

    Zulassungsstelle nach Frage zu neuem Typenschild: Schicken Sie uns bitte Bilder vom Fahrzeug zu.


    Was genau muss ich denn jetzt machen? Der Herr vom TÜV war am unfreundlichsten und meinte zudem, dass eine Liste mit FIN Nummern umhergeht aus dem sich Leute eine Nummer aussuchen und in Ihren Rahmen schlagen. Ergo kann es sein das "meine" Schwalbe schon unterwegs ist.

    Wie kann ich mir hier klarheit schaffen und welche optionen habe ich wenn es sich wirklich um Reimporte handelt? Wie kann überhaupt festgestellt werden ob es ein Reimport ist? Blinker, Hupe, etc. sind ja vorhanden. Aber das ist auch einfach zu vertuschen indem man sich ein passendes Blechkleid schafft.


    Ich danke euch schon einmal vielmals für eure Unterstützung, aber mir wird gerade schlecht wenn ich daran denke Geld aus dem Fenster geworfen zu haben...


    Besten Dank,
    FisherFrz


    Edit: Das habe ich gerade noch gefunden, entspricht das der Wahrheit?

    Seit kurzem besteht die Möglichkeit über eine Paragraph 21 (beim TÜV, DEKRA, Küs, Gtü) Abnahme auch eine 60 km/h Zulassung für RE-Importe zu bekommen.

    gefunden bei: Simson Guide – Zweitaktfreunde-Emsland e.V. .

    Hallo zusammen,

    ich habe mich hier neu im Forum angemeldet und hoffe mir kann weiter geholfen werden!

    Ich bin bereits stolzer Besitzer einer KR51/1 und wollte die Leidenschaft nun mit meiner Freundin teilen. Deswegen habe ich mir eine "neue" KR51/1 und musste beim auseinandernehmen leider feststellen, dass

    der Heckpanzer bei der Rückleuchte komplett hinüber ist. Da es mir aber weh tun würde den Panzer einfach wegzuschmeißen, bin ich jetzt auf der Suche nach einem Schweißer der mir das richten könnte.

    P.S: Hoffentlich verstoße ich nicht gegen die Regeln m