3 Schwalben gekauft - 2 ohne Typenschild - TÜV, KBA, DEKRA, Zulassungsstellung Uneinigkeit

  • Guten Tag zusammen,


    Ich habe mir vor einigen Jahren 3 Schwalben angeschafft und mir damals vorgenommen diese wieder herzurichten. Leider war ich damals noch wesentlich jünger und blauäugiger...

    Es ist so, dass 2 der 3 Schwalben kein Typenschild besitzen und wenn ich mir all die Nachrichten zu einem fehlenden Typenschild durchlese mir übel wird. ( 2 der 3 Schwalben für jeweils 3000€ hergerichtet)

    Nun habe ich schon mit dem KBA der Zulassungsstelle sowie der DEKRA und TÜV telefoniert und mich erschrocken wie uneinig sich diese jeweiligen Ansprechpartner sind. Hier mein vorläufiges Ergebnis.


    KBA: Bitte gehen Sie zur DEKRA oder TÜV und machen eine Einzelabnahme.

    DEKRA: sieht darin kein Problem

    TÜV: gehen Sie zum KBA und lassen die Fahrgestellnummer abgleichen ob es sich um ein Reimport handelt.

    Zulassungsstelle nach Frage zu neuem Typenschild: Schicken Sie uns bitte Bilder vom Fahrzeug zu.


    Was genau muss ich denn jetzt machen? Der Herr vom TÜV war am unfreundlichsten und meinte zudem, dass eine Liste mit FIN Nummern umhergeht aus dem sich Leute eine Nummer aussuchen und in Ihren Rahmen schlagen. Ergo kann es sein das "meine" Schwalbe schon unterwegs ist.

    Wie kann ich mir hier klarheit schaffen und welche optionen habe ich wenn es sich wirklich um Reimporte handelt? Wie kann überhaupt festgestellt werden ob es ein Reimport ist? Blinker, Hupe, etc. sind ja vorhanden. Aber das ist auch einfach zu vertuschen indem man sich ein passendes Blechkleid schafft.


    Ich danke euch schon einmal vielmals für eure Unterstützung, aber mir wird gerade schlecht wenn ich daran denke Geld aus dem Fenster geworfen zu haben...


    Besten Dank,
    FisherFrz


    Edit: Das habe ich gerade noch gefunden, entspricht das der Wahrheit?

    Seit kurzem besteht die Möglichkeit über eine Paragraph 21 (beim TÜV, DEKRA, Küs, Gtü) Abnahme auch eine 60 km/h Zulassung für RE-Importe zu bekommen.

    gefunden bei: Simson Guide – Zweitaktfreunde-Emsland e.V. .

    Einmal editiert, zuletzt von FisherFrz (25. März 2024 um 13:23)

  • Edit: Das habe ich gerade noch gefunden, entspricht das der Wahrheit?

    Seit kurzem besteht die Möglichkeit über eine Paragraph 21 (beim TÜV, DEKRA, Küs, Gtü) Abnahme auch eine 60 km/h Zulassung für RE-Importe zu bekommen.

    gefunden bei: https://zweitaktfreunde-emsland.de/simson-guide/#…nen%20Sitzplatz.

    Über so eine Aussage kann ich nur schmunzel, weil die Zulassungsstelle die schlussendlich die BE erteilt, also das sagen hat.

    Und wenn die keine Betriebserlaubnis mit 60km/h als KKR erteilt , kannst dir mit den 21er Gutachten den A** abwischen.


    So läuft es hier im großen ganzen und nicht nur hier

    https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/102846-offizielles-dekra-dokument-60km-h-bewenntriebserlaubnis/&postID=1586775#post1586775

    letztendlich heißt das das die Zulassungsstelle nur eine Betriebserlaubnis erteilt mit 50km/h für Reimport, weil diese nicht unter die Sonderregelung aus Einigungsvertrag fallen.

    Kommst du da mit einer 21er Einzelabnahme an, worin da 60km/h stehen, kannste wieder abtreten und neues von der Prüfstelle mit 50km/h Ausstellen lassen, es sei du kannst belegen das die in der DDR schon auf der Straße war.

    Hier macht die Dekra ein darauf aufmerksam wenn wegen eine 21er Abnahme kommst und offensichtlich bei dir der TÜV Mensch wie du schreibst

    "TÜV: gehen Sie zum KBA und lassen die Fahrgestellnummer abgleichen ob es sich um ein Reimport handelt."

    Typenschild kann hier die Prüfstelle mit ausdrucken.

  • Fehlendes Typenschild ist n.m.M. eher nicht so interessant...Die eingeschlagene Rahmennummer ist doch entscheidend...oder überseh ich hier etwas ?

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
    Trike Anthrotech
    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • Danke für die Info

    Gruß Guido
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  • Danke ckich, heißt also für mich:

    Pech für Hugo, 60er Papiere werde ich ohne Typenschild nicht mehr bekommen?

    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich ein Typenschild mit passender Rahmennummer bekomme?
    Was wäre zum Beispiel wenn ich mir einen zweiten Rahmen kaufen würde, welcher Original wäre. Also Typenschild und Rahmennummern stimmen überein und meinetwegen ist der Rahmen weggegammelt. Kann ich dann diese
    Nummer für meine vermeintliche Reimport Schwalbe hernehmen?


    Edit:

    Jetzt noch eine andere Frage: Wenn ich einen neuen Rahmen kaufe und das Typenschild entfernt worden ist, bspw. wegen lackierarbeiten und anschließend wieder angebracht wird, ändern sich ja die Kerbnägel.
    Das KBA lehnt aber auch Anfragen ab wenn die Kerbnägel nicht mehr original sind. Kann es dann sein, dass ich selbst mit Typenschild plus Rahmen keine 60er Papiere mehr bekomme und auch hier den Weg über die Dekra oder TÜV gehen muss ?

    Einmal editiert, zuletzt von FisherFrz (25. März 2024 um 23:14)

  • Frag doch erstmal beim KBA nach, wenn sie dir bestätigen können das es sich vorerst um keine Export Rahmen handelt, kannste damit die 60 km/h erlangen.

    Problem nur, wenn sie dir bestätigen das es Export Rahmen sind, joaa, dann nur entsprechend 50 oder gar 45 km/h...

  • Ansonsten eine Frage zum damaligen Kauf:

    Hast du gefragt ob das DDR Rahmen sind? Hast du noch die Kontaktdaten der Person? Wenn diese Person dir eidesstattlich versichert, das es Rahmen welche auf ehemaligem DDR Boden gelaufen sind, hättest du ebenso damit die Möglichkeit die 60 km/h abgestempelt zu bekommen.

  • Nein ich hab da leider keinen Kontakt mehr. Bei der KR51/2 ging es sogar noch etwas weiter... Aber um das alles niederzuschreiben würde es etwas dauern.

    Ich bin gerade am überlegen eine KR51/1 auszuschlachten und mir von dem Geld einen deutschen KR51/2 Rahmen zu holen.
    Einen deutschen Rahmen mit Typenschild habe ich ja, dieser ist aber verzogen. Von daher würde ich die Rahmennummer auf das vermeintliche Exportmodel einschlagen lassen. Damit hätte ich ein technisch einwandfreies Fahrzeug.

    Ach ist das alles ein riesen Geschiss...

  • Ich würde mir neue Typenschilder anfertigen lassen, die würde ich anbringen und beim KBA meine Papiere beantragen. Den Leuten erklärst du sachlich dein Problem. Das sind ja auch Menschen, ich habe das bei einem Fahrzeug ähnlich gemacht und es gab kein Problem bei der Erlangung der KBA, trotz neuen Typenschild. Wenn es nachweislich lt. FIN kein Export ist würde ich mein Glück so versuchen., zu verlieren hast du ja nichts.

  • Die Kerbnägel besitze ich nicht mehr. Habe das eine Typenschild vernietet.. Kann das schon ein Ausschlusskriterium sein?

    Wie gesagt würde mich eine Sache brennend interessieren:

    Wenn bereits neue Kerbnägel oder eine Vernietung ein Ausschlusskriterium sind, wie kann ich dann bitte 60kmh Papiere bekommen?
    Zuletzt ist ja das die Zulassungsstelle dafür zuständig das abzustempeln. Also ist die letzte Instanz ( außer das KBA ) die Zulassungsstelle, richtig?


    Hier auch auf der Seite vom KBA:


    Mein Fahrzeug hat kein Original - Typenschild mehr, was kann ich tun?

    Die Ausstellung eines neuen Typschildes ist grundsätzlich Aufgabe des Herstellers. Da dieser nicht mehr existiert, wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.

    Auch beim Rahmentausch verweist das KBA zur Zulassungsstelle.

  • Frag doch erstmal beim KBA nach, wenn sie dir bestätigen können das es sich vorerst um keine Export Rahmen handelt, kannste damit die 60 km/h erlangen.

    Sorry du erzählst wiedermal Käse,

    Zitat von der KBA-Seite "Voraussetzung ist, dass sich der Rahmen und das Typenschild im Originalzustand befinden, gut lesbar sind und aus der ehemaligen DDR stammen. Verfügt Ihr Fahrzeug nicht mehr über ein Original Typenschild oder einen Original Rahmen, wenden Sie sich bitte für eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO an Ihre örtliche Zulassungsbehörde."

    Und wenn Typenschild nicht mehr das originale ist, kommt so ein Schreiben vom KBA https://images.app.goo.gl/XVxbqdSC5EetviX36

    dieses Schreiben verlangen teilweise die Zulassungsstellen wenn da mit 21er Gutachten auftauchst, siehe Link in Beitrag 3.

    Eine Ablehnung vom KBA - > 50km/h BE.

    Ansonsten eine Frage zum damaligen Kauf:

    Hast du gefragt ob das DDR Rahmen sind? Hast du noch die Kontaktdaten der Person? Wenn diese Person dir eidesstattlich versichert, das es Rahmen welche auf ehemaligem DDR Boden gelaufen sind, hättest du ebenso damit die Möglichkeit die 60 km/h abgestempelt zu bekommen.

    Meinst du allen ernstes das die als Beleg anerkennen wenn da irgendjemand das sagt bzw. bestätigt ?

    Als Nachweis musste da schon was besseren bringen, die sind ja nicht Blöd und wissen was für Beschiss läuft.

    Da musst du schon mit Kaufbeleg kommen aus DDR Zeiten, mit der rosa Versicherungskarte oder irgend was Amtlichen und dann ist immer noch die Frage ob es als authentisch angesehen wird.


    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich ein Typenschild mit passender Rahmennummer bekomme?

    Wie schon geschrieben hier kann die Prüfstelle eins ausdrucken, kannst aber auch ein Blanko Typenschilden nehmen und beschriften oder am einfachsten bestellst eins mit Beschriftung zb. hier:

    https://www.ebay.de/itm/385607353001?itmmeta=01HSWWF2X5N7BV2N6QNKDK23XP&hash=item59c7fd42a9:g:zlYAAOSwQkhkunzM&itmprp=enc%3AAQAJAAAA0MG4hjypB1Yl6H2zlDqqQWzDVOU%2BIcp9Nn3GZkRrxY%2BO0uJYwPLYPLLHGGQ41Ea2aAH2iGBe3WYVUTo8DpnDqxQqPJ3BuVGp0WU%2FHHw%2Fj61zAc0zwvZ09gz9M%2B8D9OUWdRnQ%2Bm081XdjlTXPj5wT43XbcUMgBMmxgGzWFf3H99KI3y8hFDb6nNb1Yj6ke7oSqN%2FIY3KAW5dkWFAEich3WFFl6%2BkkqVNJUvmsqMMY24V0yza7%2F5DWHAI%2BEEEp3SsMuttNRnEo6f7DTRIM1ON1aqg%3D%7Ctkp%3ABk9SR9KuvJzPYw


    Die Typenschilder werden gerne bei Reimporten entfernt, auch gegen neue ersetzt wenn auf dieser eine Kennung ist, die sie eindeutig als Reimport enttarnen.

    Zitat

    Wenn ich einen neuen Rahmen kaufe und das Typenschild entfernt worden ist, bspw. wegen lackierarbeiten und anschließend wieder angebracht wird, ändern sich ja die Kerbnägel.
    Das KBA lehnt aber auch Anfragen ab wenn die Kerbnägel nicht mehr original sind. Kann es dann sein, dass ich selbst mit Typenschild plus Rahmen keine 60er Papiere mehr bekomme und auch hier den Weg über die Dekra oder TÜV gehen muss ?

    Wenn ein Rahmen kauft das sollte der mit gültigen und echten Papieren sein, sonst stehst du sehr wahrscheinlich genauso wieder da bzw. sonst entpuppt der ich als einer von einen Reimport.

    Ja es gab schon Ablehnung wegen neuen Kerbnägel, da half ein Widerspruch und dann gab es ein Zweitschrift.

    Zitat

    Was wäre zum Beispiel wenn ich mir einen zweiten Rahmen kaufen würde, welcher Original wäre. Also Typenschild und Rahmennummern stimmen überein und meinetwegen ist der Rahmen weggegammelt. Kann ich dann diese Nummer für meine vermeintliche Reimport Schwalbe hernehmen?

    Kann man machen, geht aber nur wenn zum Rahmen auch die Papiere auch hast, die FIN Übertragung muss dann aber über Zulassungsstelle/Prüfstelle gemacht werden selber einkloppen ist nicht (Urkundenfälschung)

  • So, ich hab jetzt nochmal beim KBA angerufen. Folgendes konnte abgeklärt werden:

    Ablehnung vom KBA = 50 kmh Papiere, wobei hier Länderrecht gilt und die Zulassungsstelle entscheiden darf.


    Neue Kerbnägel sind kein Ausschlusskriterium, hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation.


    Des weiteren meinte der Herr, dass ein Umschlagen der FIN NICHT gehen würde. Ist ein Rahmen defekt, ist dieses Fahrzeug auch nicht mehr zu retten.

    Ich frage mich wie sowas sein kann..


    Außerdem habe ich auch erfragt ob das KBA mithilfde der Rahmennummer identifizeren kann ob es sich um ein Reimport handelt -> Nein eine solche Liste ist nicht existent.


    Werde jetzt gleich nochmal bei der Zulassungsstelle anrufen und meinen Fall schildern. Gestern war die Chefin nicht anwesend, heute sollte Sie wieder da sein und ich bin gespannt welche Informationen hier vorliegen.

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