Das ist der Schreiben den ich bekommen hab (FIN zensiert)
Sehr geehrter Herr,
Ihr Antrag auf Erteilung eines Nachweises über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht.
Der geforderte Nachweis über eine ABE kann für das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) 6347XXX nicht ausgestellt werden. Somit wird Ihr Antrag abgelehnt.
Ihr Fahrzeug ist aufgrund der Angaben im Antrag sowie des übermittelten Bildmaterials nicht eindeutig identifizierbar.
An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild (Typenschild) angebracht sein (§ 59 Abs. 1 StVZO). Das Fabrikschild Ihres Fahrzeuges entspricht nicht mehr dem Zustand bei Herstellung/Auslieferung Ihres Fahrzeuges. Eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeuges ist jedoch nur aufgrund der Rahmennummer im Zusammenhang mit dem Originaltypenschild möglich. Bei Verlust des Typenschildes muss ein Neues angefertigt und am Fahrzeug angebracht werden. Dies ist Aufgabe des Herstellers, da nur dieser über Produktionslisten verfügt, anhand derer ein Fahrzeug aufgrund der Rahmennummer eindeutig identifizierbar ist.
Ein selbstangefertigtes Typenschild erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug eine ABE erteilt wurde.
Sie haben die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge gemäß § 21 StVZO zu erlangen. Zur weiteren Klärung dieses Verfahrens setzen Sie sich bitte mit der für Ihr Bundesland zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. mit der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.
Gegen diese Entscheidung haben Sie die Möglichkeit, eine Gegendarstellung abzugeben. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so verwenden Sie bitte den folgenden Link:
https://www.kba-online.de/kta_prod/webapp/#/gegendarstellung
Mit freundlichen Grüßen