Beiträge von MuZ

    Zitat von Fussel-Fuchs;2812858

    ...
    Rahmen wie immer Schwarz..
    Henry Ford sagte schon, jede Farbe ist schön, solange sie Schwarz ist.
    ...

    Henry Ford sagte, dass er seine Fahrzeuge in jeder Farbe liefern könne, solange es schwarz sei. ;)

    Zitat von kafruechtchen;2811153

    Ja, das ist natürlich richtig, ich hatte mich etwas unglücklich ausgedrückt ;) In M-V wartet man sogar 30 Minuten. Übrigens ist auch der Test mit dem Evidential bei bestimmten Owis bzw. Straftaten gerichtsfest.

    Bei welchen Straftaten nimmt man bei euch lediglich den Evidential? :O

    Zitat von tim92;2810384

    So habe ne Lösung gefunden, die mivh zumindest auf 24c, also 250 euro zwei punkze und KEIN fahrverbot rettet, näheres gibt es wenn alles geklärt ist

    Na da bin ich ja mal gespannt, denn den §24a StVG hast du ja schließlich erfüllt. Der §24c StVG besteht nur subsidiär.

    §24a StVG
    ((1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.)

    Zitat von kafruechtchen;2810315

    ...
    Zum Atemalkoholtest: Der erste vor Ort ist freiwillig, aber nicht beweiskräftig vor Gericht. Der zweite Test im Revier mit einem anderen Gerät bzw. Blutentnahme taugt als Beweismittel vor Gericht und ist nicht freiwillig, dazu können sie dich demnach auch zwingen. Anhand der beiden Messungen konnten sie auch sehen, dass dein Körper bereits begonnen hat, den Alkohol abzubauen, du also nicht "direkt" vor der Fahrt noch nen ordentlichen Schluck genommenn hast...

    Grüße
    kafruechtchen

    Tach.

    Nich ganz richtig, was du schreibst. Auch der zweite Test mit dem Evidential ist freiwillig. Nur die Blutprobenentnahme kann erzwungen werden. Weiterhin sind die zwei Messvorgänge beim Evidential nicht zum genauen Ermitteln des Atemalkoholwertes nach möglichem Nach- oder Sturztrunk da, sondern sie dienen einfach der Erhöhung der Genauigkeit.
    Gegen den Sturztrunk hilf es, (wie in Sachsen-Anhalt vorgeschrieben) 20 Minuten zu warten und bei behauptetem Nachtrunk helfen nur 2 (!) Blutprobenentnahmen.

    Danke Danke!

    Zur Zeit ist das gute Stück komplett zerlegt und wird Sandgestrahlt. Teilweise habe ich auch schon ein paar Macken mit Karosseriezinn ausbessern können. Der Motor und das Getriebe ist auch schon teilzerlegt. Bis jetzt konnte ich noch keine gravierenden Beschädigungen finden. Da merkt man mal, dass sich der tiefe Griff ins Portemonnaie bei einer Restauration bezahlt macht!

    Im Grunde wurde ja schon geschrieben, dass es fraglich ist, in wie fern dir die Tat komplett bewiesen werden kann. Da ich persönlich nicht dabei war, stelle ich auch keine Mutmaßungen an.

    Jedoch ist es so, dass du die Problematik Straßenverkehr und Alkohol in deinen jungen Jahren nicht richtig ernst nimmt und es vielleicht gut ist, dass man dir jetzt vor den Bug schießt. Auch wenn die ganze Sache mit einem halbweg fähigen Anwalt (davon gibts im Bereich Verkehrsrecht seeehr wenige) schnell eingestellt wird, solltest du daraus lernen.

    Danke für die Infos. Kannst du einen bestimmten Nitrolack empfehlen?

    Uiuiui, da hat aber einer eine fette Ahndung rausgesucht. Welche Tatbestandsnummer wird dir vorgeworfen? 123600? Also 90€ Bußgeld/3P und irgendwas zwischen 20 und 30€ Bearbeitungsgebühren?

    Ist denn der Umbau so, dass eine Gefahr bereits eingetreten ist oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird? Als Beispiel fallen mir hier zu kurze Bowdenzüge ein. Wenn nicht, dann lohnt sich ein Widerspruchsverfahren, da du ansonsten lediglich eine 25€-Ordnungswidrigkeit begangen hast. Ein Anwalt und ein Gutachten wären hier aber sinnvoller, da du das alleine nicht handeln kannst.

    mfg

    Hallo,

    mein neues Projekt ist eine Terrot PU 225 von 1933. Diese soll möglichst originalgetreu und so weit wie möglich selbst lackiert werden. Dass heißt, sie soll keinen neumodisch hochglänzenden Autolack erhalten und das Grundieren und Füllern will ich selbst machen.

    Jetzt ist nur die Frage, welche Lacksysteme am besten geeignet sind? In den 30ern waren Alkydharzlacke gebräuchlich. Welche Grundierung und welcher Füller ist denn dafür optimal? Da das ganze 1k sein wird, wie sieht es denn mit der Benzinfestigkeit aus? Man liest unterschiedliche Meinungen. Von "mit 2K fast vergleichbar" bis hin zu "schon Benzin in der Nähe löst das ganze Moped auf" ;).

    Zum verarbeiten von 2K habe ich keinen großen Raum, so dass ich nicht alles in einem Zug lackieren kann.


    (keine Angst, es ist KEINE Patina, sondern eine sehr billig gemachte Lackierung)

    Sehr schönes Moped. Aber lass es so, wie es ist. Wenn du einzelne Teile pulverst (ieh), dann passen die nicht mehr ins Bild rein. Lackpolitur für alte Lacke nehmen und zum Schluss mit Owatrol drüber.

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Marvin

    ...was die Buchstaben bedeuten ist mir schon klar.

    Bitte MuZ mal draufzuschauen.
    Richtig draufzuschauen.

    (Ist der ARL.)

    ARL? egal. zu deiner Frage.


    die technischen Daten:

    G ist die Leermasse -> 1338kg
    F1 ist das zGG -> 1790kg
    O.1 max. Anhängelast gebremst -> 1400kg
    O.2 max. Anhängelst ungebremst -> 600kg

    max zGG des Anhängers berechnen ->

    3500kg - 1790kg (F1 PKW) = 1710 kg zGG

    Das ist die Führerscheinrechtliche Seite. Die StVZO begrenzt die Gewichte des Anhängers aber, da das Fahrzeug technisch nicht möglich macht, Anhänger mit mehr als 1400kg zGG (gebremst) oder 600 kg zGG ungebremst zu ziehen.

    Ich hoffe, dass ich die Bemerkungen richtig deute. Ab hier ohne Gewähr ;)

    bei Anhängerbetrieb ändern sich die Werte wie folgt:

    Länge, Breite und Höhe ändern sich
    Leermasse G erhöht sich auf 1463kg
    zGG F.1 erhöht sich um 60kg (kann oder ist-Bestimmung?? Das ist hier ein wichtiger Knackpunkt!)
    Achslasten jeweils 35kg mehr
    maximale Anhängelast gebremst O.1 bis 1500kg, wenn du nur 8% Steigung fährst
    ww.AHKLT.EGTG/ABE -> wahlweise Anhängerkupplung laut EG Typengenehmigung oder ABE (national)

    Wenn wir jetzt mit den Werten rechnen ergibt sich folgendes:

    3500 - 1850 = 1650kg zGG des Anhängers
    da O.1 aber 100kg mehr sind, darf der Anhänger bis zu 1500kg wiegen

    "Ist eigentlich das Ist-Gewicht des Gespanns oder das maximal mögliche Gewicht des Gespannes im Zweifelsfall entscheident."

    Bei der Anhängelast entscheidet die tatsächliche Masse des Anhängers und bei der Führerscheinproblematik das zulässige Gesamtgewicht, also das maximal mögliche Gewicht.

    Jetzt habe ich aber ein Problem wegen deiner Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung (wer formuliert das auch so doof?!).

    Angenommen du hast einen Anhänger mit einem zGG von 1700kg, welcher leer aber nur 1000kg wiegt dran. Anhängelast ist okay, aber nach o.g. Varianten darfst du ihn in der ersten fahren und in der zweiten wäre es ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Also eine Straftat.

    Was machen? Wahrscheinlich erstmal doof gucken, da ich nicht weiß, ob die Bemerkungen eine Kann-Bestimmung sind, d.h. "immer das Beste für den Fahrer aussuchen" oder ob sich die Werte zwingend bei Anhängerbetrieb ändern.

    Ich habe hallo-stege eine PN geschrieben. Er kann sicherlich etwas genaueres dazu sagen.

    Zitat von Marvin

    ...
    Wie kann das sein (dachte schon, das ich bspw. Golf4 mit Autotrailer hintendran gesehen habe... sind ja locker mehr als 1400kg oder Wohnwägen....).
    ...

    Ganz einfache Antwort. Das interessiert die Jungs nicht :D Immer wieder interessant, was so auf Schrottplätze rollt. Da wird der olle Schrott-PKW nichtmal gesichert, wen er auf dem Anhänger steht. Und natürlich ist die ANhängelast immer viel zu schwer. Zum Glück ist immer gleich eine Waage vorhanden. :p

    Nabend,

    mir ist gerade etwas Dummes passiert. ich wollte die Hupe meiner S50 reinigen und einstellen, nur habe ich diese Einstellschraube komplett herausgedreht und kann sie nicht wieder reindrehen.

    In der Hupe muss eine Mutter sein, die jetzt im Gehäuse wild umherklackert. Ist das so gedacht? Wohl eher nicht? Wie kann ich denn das Gehäuse öffnen? Das Blech vorn will ich ungern aufbördeln.


    mfg
    MuZ

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Testosteron_s50

    Und mit den B 96 dürfte ich jetzt praktisch 4,25Tonnen fahren. Und wie ist es dann beim BE. Da ist es doch so, dass der hänger nicht über 3,5Tonnen haben darf und der rest ist egal..? Oder habe ich das falsch verstanden[/quote:2xu6fpjo]

    Genau, dann darfst du noch 750kg mehr wiegen ;) .

    Bei der BE darf das zGG des Anhängers bis zu 3500kg schwer sein.

    [quote]BE: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

    Also darf man maximal 7t bewegen.

    Mr_X_oO
    Danke :oops:

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Testosteron_s50

    Das wird jetzt ganz schön kompliziert hier. Angenommen mein Zugfahrzeug (kastenwagen mercedes vito) wiegt 1,9tonnen und ich hänge einen pferdeanhänger daran der 1,5tonnen mit beladung wiegt =3,4 tonnen. Welchen führerschein benötige ich dann..?

    Als erstes muss du beachten, dass du immer das zulässige Gesamtgewicht nehmen musst, nicht das tatsächliche Gewicht.

    Bei dir ist es so, dass der Anhänger ein zGG von über 750kg hat. Demzufolge dürfen beide zGG maximal 3500kg schwer sein. In deinem Fall also Klasse B.