Re: Der große Führerscheinthread
Zitat von Mr_X_oOund wenn ich das richtig versteh , darf man trikes nicht mehr mit dem autoführerschein fahren bzw man kann es nicht mehr als auto anmelden, weil es dann ja ein "Dreirädriges Kraftfahrzeug" ist, was zb unter "A" fällt, richtig ? oder gibts da auch ne sonderregelung ?
ZitatNeuregelungen für Trikes
Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 (je nach Modell) vor. Derzeit ist nur der Pkw-Führerschein erforderlich. Hast du den Führerschein der Klasse B (Pkw) vor dem 19.01.2013 bekommen, darfst du damit auch nach dem Stichtag Trikes fahren.
Quelle: http://www.jungesportal.de/fuehrerschei ... srecht.php