Beiträge von MuZ

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mr_X_oO

    und wenn ich das richtig versteh , darf man trikes nicht mehr mit dem autoführerschein fahren bzw man kann es nicht mehr als auto anmelden, weil es dann ja ein "Dreirädriges Kraftfahrzeug" ist, was zb unter "A" fällt, richtig ? oder gibts da auch ne sonderregelung ?

    Richtig, was ja auch Sinn macht, da Trikes mehr Motorrad, als Auto sind.

    Wer den Führerschein jedoch vor dem 18.01.2013 gemacht hat, MÜSSTE eigentlich Trikes aber auch mit der Klasse B fahren dürfen. Eine Übergangsvorschrift habe ich aber bis jetzt noch nicht finden können. Sobald ich Näheres weiß, geb ich Bescheid.

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von S50-Niederkaina

    wie läuft denn das jetzt bei Klasse B + Anhänger über 750kg...brauche ich da immernoch den BE-Schein oder geht das auch ohne?

    Danke!

    siehe hierzu

    Zitat

    Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Klasse BE:
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

    Zum Beispiel kann der PKW 3200kg zGG besitzen und der Anhänger maximal 750kg zGG. Sollte der Anhänger aber mehr als 750kg zGG haben, dann dürfen beide zulässige Gesamtmassen die 3500kg nicht übersteigen.
    Mit einer praktischen Prüfung kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erworben werden. Hier kann die Kombination bis 4250kg zGG besitzen, wenn der Anhänger mehr als 750kg wiegt.

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mister l

    Und mit der neuen A1 kann ich dan auch die 125ccm ES fahren ? Daten: 123ccm und V-max 90 kmh

    Ja, die 18-Jahre / 80km/h-Regelung wurde aufgehoben.

    §6(2) FEV ALT

    Zitat

    (2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

    §6(2) FEV NEU

    Zitat


    (2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von chris619


    ADAC


    Also muss man immernoch den Gang zu Fahrschule machen, wenn man von A1 auf A (bzw. A2) wechseln möchte. Dieser entfällt also nicht, wie im Forum behauptet wurde ?!

    Richtig, du gehst zur Fahrschule und machst nur die praktische Prüfung. siehe hierzu:

    Zitat

    (3) Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für

    1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und

    2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2

    ist.

    Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mister l

    Kann man also jetze in Sachsen Moped mit 15 fahren ? Ich sehe bei den Link nicht wirklich durch :crazy:

    Wie kommst du darauf?

    Die Klasse AM ersetzt die Klasse M. Die Merkmale der Fahrzeuge bleiben im Wesentlichen gleich (50ccm, 45 km/h).
    Da Simsonmopeds als Kleinkrafträder zu behandeln sind (Übergangsrecht), wird für die "gewöhnlichen" Simsons (S50/51, Schwalbe, Star, ...) die Klasse AM benötigt.

    Zitat

    Da sich Fragen bezüglich der neuen Führerscheinregelung 2013 häufen und öfters ein separater Thread eröffnet wird, bitte ich darum alle Diskussionen, die das neue und das alte Führerscheinrecht betreffen, hier reinzuschreiben. Abschweifende Diskussionen sind gesondert zu führen.

    Wenn es gut läuft, kann man diesen Thread anpinnen oder ins FAQ schieben.

    Jetzt aber ein paar Hinweise:

    neue Führerscheinregelung 2013 - http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…chein-2013.html
    die neuen Fahrzeugklassen - http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…t.html?nn=58398
    erforderliches Mindestalter - http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…r.html?nn=58398
    Hinweise des ADAC - http://www.adac.de/infotestrat/ra…13/default.aspx

    6. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung - http://www.buzer.de/gesetz/9597/index.htm

    Re: Günstige Winterreifen

    Zitat von s53_fahrer

    Das M+S-Logo muss drauf sein, sprich sie müssen auch als Winterreifen gekennzeichnet sein.

    Dann kann dir niemand was. Die normalen K66 sind zwar auch gut im Winter, aber wenn man einen ganz genauen Kollegen der Rennleitung hat schimpft er...
    Das muss jeder für sich wissen ob er richtige M+S Reifen drauf macht oder nicht.

    Irrtum. Die Reifen müssen nur gewisse Merkmale erfüllen. Siehe dazu Paragraph 2(3a) StVO. Der ist etwas ... naja ... umständlich geschrieben, aber eindeutig.

    auf die verwiesene eG-Norm:

    Zitat

    M+S-Reifen“
    Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten, als normale Reifen.Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind,als dies bei normalen Reifen der Fall ist

    Das diese Vorschift total laienhaft formuliert ist, dürfte klar sein. Fakt ist aber, dass eine M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Sie vereinfacht aber auf der Straß vieles.

    Re: Schnappschüsse aus dem Alltag

    Einen Beitrag noch, und dann gehts mit Bildern weiter ;)

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html

    Absatz 4 Nr. 3 -> bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern)
    – ausgenommen Züge nach Nummer 4 – 18,00 m (ohne Ladungsüberstand)


    ... ansonsten gern per PN

    edit, um nicht zu doll zu spamen:

    Länge von Fahrzeugen (kompletter Zug und Anbaugeräte ohne Ladung) kann man in 4 Varianten einordnen. Traktoren mit 2 Anhängern passen nur in Punkt 3. Demzufolge maximal 18m. Ladung nach hinten max. 3m und nach vorn 0,50m. Ergo 21,50m. (wird aber auf 20,75m absolut begrenzt)
    Der Trecker mit der tollen Frontscheibe ist demzufolge zu lang. Da bräuchte ich nichtmal messen. Die neueren Anhänger sind auf diese 18m hin gebaut und im Foto kommt der Koffer (?) vorn noch dazu.

    Re: Schnappschüsse aus dem Alltag

    Zitat von tim92

    gefährliches halbwissen landi :sorry:

    die frontscheibe ist allerhöchstens ein optischer makel, ansonsten bekommt man von der höhe dank der gut abdeckenden und stufenlos einstellbaren jalousie, und mit eckpfosten hat das genauso wenig zu tun wie mit arbeitsscheinwerfer, denn bei fendt gabs bereits bei den vorgängern auf wunsch top-scheinwerfer, da kann man das normale abblend-u d fernlicht auf die scheinwerfer im dach schalten, und hat genauso gutes licht wie mit den normalen scheinwerfern, das sind keine arbeitsscheinwerfer ;) das hat fendt wie gesagt bereits seit dem vorgänger schon sehr gut im griff

    2 Anhänger? Haste mal nachgemessen, dass die Gesamtlänge maximal 18m beträgt (vor allem wegen dem vorderen Anbau)? Alles darüber erfordert Ausnahmegenehmigungen ... wills nur mal gesagt haben ;)

    Re: Günstige Winterreifen

    Die Reifen müssen die Merkmale von M+S-Reifen aufweisen, ohne jedoch unbedingt so gekennzeichnet zu sein.

    Diese Vorschrift gilt für ALLE Kraftfahrzeuge. Theoretisch auch für Mofas.

    Re: Verkehrskontrolle......überholverbot waas?

    Im roten Kombi saß ein Vorwarner, der dein Möpp per Funk durchgegeben hat. Im nächsten Dorf war dann die Kontrolle.

    Dass die Kollegen dort nun nicht ganz genau wissen, wo du überholt hast, ist auch verständlich. Genaueres steht auf dem Bußgeldbescheid.

    Ob du vor Ort zugibst, oder nicht ist egal, da du dich beim Bescheid nochmal äußern kannst.