Der große Führerscheinthread

  • Zitat

    Da sich Fragen bezüglich der neuen Führerscheinregelung 2013 häufen und öfters ein separater Thread eröffnet wird, bitte ich darum alle Diskussionen, die das neue und das alte Führerscheinrecht betreffen, hier reinzuschreiben. Abschweifende Diskussionen sind gesondert zu führen.

    Wenn es gut läuft, kann man diesen Thread anpinnen oder ins FAQ schieben.

    Jetzt aber ein paar Hinweise:

    neue Führerscheinregelung 2013 - http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…chein-2013.html
    die neuen Fahrzeugklassen - http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…t.html?nn=58398
    erforderliches Mindestalter - http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…r.html?nn=58398
    Hinweise des ADAC - http://www.adac.de/infotestrat/ra…13/default.aspx

    6. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung - http://www.buzer.de/gesetz/9597/index.htm

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Kann man also jetze in Sachsen Moped mit 15 fahren ? Ich sehe bei den Link nicht wirklich durch :crazy:

    Rechtschreib fehler dürfen behalten werden!

    Simson fahren mehr sparen!

    Mit Vape und DDR Zylinder wird selbest der größte Schinken wider zum Top Moped :crazy:

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mister l

    Kann man also jetze in Sachsen Moped mit 15 fahren ? Ich sehe bei den Link nicht wirklich durch :crazy:

    Wie kommst du darauf?

    Die Klasse AM ersetzt die Klasse M. Die Merkmale der Fahrzeuge bleiben im Wesentlichen gleich (50ccm, 45 km/h).
    Da Simsonmopeds als Kleinkrafträder zu behandeln sind (Übergangsrecht), wird für die "gewöhnlichen" Simsons (S50/51, Schwalbe, Star, ...) die Klasse AM benötigt.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Naja wir sind in Schuhle so ne richtige Dorf Klasse :thumbup: und fahren auch schon auf den Feldern ;) Und da war mal der einruf das am 19.1.2013 das in Kraft treten soll das man Moped mit 15 fahren kann

    Rechtschreib fehler dürfen behalten werden!

    Simson fahren mehr sparen!

    Mit Vape und DDR Zylinder wird selbest der größte Schinken wider zum Top Moped :crazy:

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Nein. Falsche Information. Entweder mit 16 die AM machen (A1 schließt die AM mit ein) oder begleitetes Fahren ab 17 (B schließ die AM ebenfalls mit ein).

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Und mit der neuen A1 kann ich dan auch die 125ccm ES fahren ? Daten: 123ccm und V-max 90 kmh

    Rechtschreib fehler dürfen behalten werden!

    Simson fahren mehr sparen!

    Mit Vape und DDR Zylinder wird selbest der größte Schinken wider zum Top Moped :crazy:

  • Re: Der große Führerscheinthread

    so hab ich das allerdings auch schon gelesen. Aber irgendwie soll es jetzt so sein das der Führerschein ab 18 Jahren umgetragen werden muss.

    LG
    Pascal

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat

    Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer theoretischen und praktischen Ausbildung nur die praktische Prüfung.


    ADAC


    Also muss man immernoch den Gang zu Fahrschule machen, wenn man von A1 auf A (bzw. A2) wechseln möchte. Dieser entfällt also nicht, wie im Forum behauptet wurde ?!

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von chris619


    ADAC


    Also muss man immernoch den Gang zu Fahrschule machen, wenn man von A1 auf A (bzw. A2) wechseln möchte. Dieser entfällt also nicht, wie im Forum behauptet wurde ?!

    Richtig, du gehst zur Fahrschule und machst nur die praktische Prüfung. siehe hierzu:

    Zitat

    (3) Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für

    1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und

    2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2

    ist.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mister l

    Und mit der neuen A1 kann ich dan auch die 125ccm ES fahren ? Daten: 123ccm und V-max 90 kmh

    Ja, die 18-Jahre / 80km/h-Regelung wurde aufgehoben.

    §6(2) FEV ALT

    Zitat

    (2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

    §6(2) FEV NEU

    Zitat


    (2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    wie läuft denn das jetzt bei Klasse B + Anhänger über 750kg...brauche ich da immernoch den BE-Schein oder geht das auch ohne?

    Danke!

    S50 B1 BJ. 1979
    Bashan BS250S-11B
    Saab 9-3 III 1.9TID Scandic 12/08

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von S50-Niederkaina

    wie läuft denn das jetzt bei Klasse B + Anhänger über 750kg...brauche ich da immernoch den BE-Schein oder geht das auch ohne?

    Danke!

    siehe hierzu

    Zitat

    Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Klasse BE:
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

    Zum Beispiel kann der PKW 3200kg zGG besitzen und der Anhänger maximal 750kg zGG. Sollte der Anhänger aber mehr als 750kg zGG haben, dann dürfen beide zulässige Gesamtmassen die 3500kg nicht übersteigen.
    Mit einer praktischen Prüfung kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erworben werden. Hier kann die Kombination bis 4250kg zGG besitzen, wenn der Anhänger mehr als 750kg wiegt.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    und wenn ich das richtig versteh , darf man trikes nicht mehr mit dem autoführerschein fahren bzw man kann es nicht mehr als auto anmelden, weil es dann ja ein "Dreirädriges Kraftfahrzeug" ist, was zb unter "A" fällt, richtig ? oder gibts da auch ne sonderregelung ?

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    $$__$____EIN BRIEF FÜR_____$__$$
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  • Re: Der große Führerscheinthread

    Das wird jetzt ganz schön kompliziert hier. Angenommen mein Zugfahrzeug (kastenwagen mercedes vito) wiegt 1,9tonnen und ich hänge einen pferdeanhänger daran der 1,5tonnen mit beladung wiegt =3,4 tonnen. Welchen führerschein benötige ich dann..?

    Bayerische Regel : Viel, hilft auch viel

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mr_X_oO

    und wenn ich das richtig versteh , darf man trikes nicht mehr mit dem autoführerschein fahren bzw man kann es nicht mehr als auto anmelden, weil es dann ja ein "Dreirädriges Kraftfahrzeug" ist, was zb unter "A" fällt, richtig ? oder gibts da auch ne sonderregelung ?

    Richtig, was ja auch Sinn macht, da Trikes mehr Motorrad, als Auto sind.

    Wer den Führerschein jedoch vor dem 18.01.2013 gemacht hat, MÜSSTE eigentlich Trikes aber auch mit der Klasse B fahren dürfen. Eine Übergangsvorschrift habe ich aber bis jetzt noch nicht finden können. Sobald ich Näheres weiß, geb ich Bescheid.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Testosteron_s50

    Das wird jetzt ganz schön kompliziert hier. Angenommen mein Zugfahrzeug (kastenwagen mercedes vito) wiegt 1,9tonnen und ich hänge einen pferdeanhänger daran der 1,5tonnen mit beladung wiegt =3,4 tonnen. Welchen führerschein benötige ich dann..?

    Als erstes muss du beachten, dass du immer das zulässige Gesamtgewicht nehmen musst, nicht das tatsächliche Gewicht.

    Bei dir ist es so, dass der Anhänger ein zGG von über 750kg hat. Demzufolge dürfen beide zGG maximal 3500kg schwer sein. In deinem Fall also Klasse B.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von MuZ

    Als erstes muss du beachten, dass du immer das zulässige Gesamtgewicht nehmen musst, nicht das tatsächliche Gewicht.

    Bei dir ist es so, dass der Anhänger ein zGG von über 750kg hat. Demzufolge dürfen beide zGG maximal 3500kg schwer sein. In deinem Fall also Klasse B.

    Und mit den B 96 dürfte ich jetzt praktisch 4,25Tonnen fahren. Und wie ist es dann beim BE. Da ist es doch so, dass der hänger nicht über 3,5Tonnen haben darf und der rest ist egal..? Oder habe ich das falsch verstanden

    Bayerische Regel : Viel, hilft auch viel

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Ganz neben bei muss ich einfach mal ein DANKE aussprechen an MuZ. Find ich gut, dass jemand ,der sich auskennt, selbst hingeht, und die Leute hier Forum informiert.
    In Deutschland ändern sich jedes Jahr immer so viel Gesetze , dass der normale Bürger kein Durchblick mehr hat, und entweder nach Jahren dieser "Hups, das wusste ich nicht"-Effekt auftaucht, oder man such tverzweifelt im Internet die "richtige Antwort".

    Also wie gesagt, großes Lob an MuZ :)

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  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Testosteron_s50

    Und mit den B 96 dürfte ich jetzt praktisch 4,25Tonnen fahren. Und wie ist es dann beim BE. Da ist es doch so, dass der hänger nicht über 3,5Tonnen haben darf und der rest ist egal..? Oder habe ich das falsch verstanden[/quote:2xu6fpjo]

    Genau, dann darfst du noch 750kg mehr wiegen ;) .

    Bei der BE darf das zGG des Anhängers bis zu 3500kg schwer sein.

    [quote]BE: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

    Also darf man maximal 7t bewegen.

    Mr_X_oO
    Danke :oops:

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