Beiträge von Bamtari

    Guten morgen und vielen Dank für Eure Infos und Hilfestellungen.

    Ich werde dementsprechend mein Plan durchführen.

    Halteband für Sozius wird installiert, dass auch hier keiner meckern kann. Sitzbank hat ca 60cm, sollte somit auch passen. Ob da nachher überhaupt einer mitfährt ist egal. Es bleibt ein 2 Sitzer und wird dementsprechend ausgestattet. Keine Lust beim TÜV das austragen zu lassen.

    Des Weiteren werde ich auf LED verzichten. Auch wenn diese eine e-Nummer haben, sehen die originalen einfach passender aus :).

    Euch noch eine schönbe Zeit, liebe Grüße

    Basti

    Guten Morgen und herzlichen Dank schon mal für die vielen Infos.

    Kurz zu der Sitzbank, es handelt sich hier um diese Sitzbank (hinten am Heck geht sie etwas runter, aber genau so lang wie die Originale:

    Kurz noch mal zum Gespräch mit dem Polizist. Dieser Herr ist bei uns im Außendienst unterwegs um 50er Roller und Co. zu kontrollieren.

    Mein Sohn kam in eine solche Kontrolle mit seinem Roller, daher mein Gespräch mit dem Polizist. Klar macht er einem Angst, aber ich möchte mich trotz diesem Angstmachen an die Regeln halten. Ich möchte vermeiden beim TÜV Eintragungen vorzunehmen.

    Ich versuche das etwas einzuordnen. Er sagt, der Bestandschutz gilt für das komplette Moped, als eine Einheit. Wenn was verändert wird, entfällt somit auch der Bestandschutz. Man kann Umbauten vornehmen, diese dann eintragen lassen, nur darf der Tüv diese Umbauten nicht in Verbindung mit dem Bestandschutz bringen. Somit verliert die S51 den Bestandschutz und das Moped bekommt nur noch 45er Papiere!

    Gibt es denn da nichts schriftliches? Muss doch irgendwo stehen?

    Hallo zusammen!:)

    Ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin der Basti, 44 Jahre alt und komme aus dem tiefen Odenwald in Hessen. Ich bin frisch in der Szene und habe mir vor ein paar Wochen eine Simson S51 B2-4 1981 gekauft mit KBA Papieren und Vape Umbau.

    Ich habe bereits vieles im Internet gelesen, aber eine richtige aussagekräftige Info habe ich leider nicht gefunden.

    Ich habe eine Frage zum Thema Bestandschutz. Ein Polizist in unserem Ort hat mal erwähnt, dass eine Simson nicht umgebaut/verändert werden darf, weil sonst der Bestandschutz im Allgemeinen erlischt und das Moped zur Nachuntersuchung zum TÜV muss. In diesem Zusammenhang würde es dann nur noch eine 45er Zulassung bekommen, da der Bestandschutz erloschen ist. Das hat mich etwas verunsichert, weil ich nicht genau weiß, was den Bestandschutz eigentlich erlöschen lässt. Soweit mir bekannt ist, muss der Motor/Getriebe, Auspuff, Vergaser und Rahmen im original Zustand sich befinden. Natürlich auch kein Tuning (Leistungssteigerung).

    Ich plane folgende Änderungen:

    • Schutzblech in schwarz (Zubehör)
    • Eventuell Tankset in einer anderen Farbe -blau, rot, gelb- orientiert am Original (noch offen) (Zubehör oder Original um lackiert)
    • Austausch der Sitzbank (ohne Simson-Logo) (Zubehör)
    • Lenker schwarz mit ABE (Zubehör)
    • Vielleicht LED-Blinker (noch offen) (Zubehör)

    Ich weiß, man sollte die Nostalgie am besten im original Zustand belassen, um keine Probleme zu bekommen, das ist mir klar aber nicht meine Frage.

    Meine Frage ist: Was genau darf ich verändern, ohne dass der Bestandschutz erlischt? Gibt es klare Regeln oder Grenzen, die ich beachten sollte? Gibt es was Schriftliches, was die Veränderung klar regelt sind? Ich möchte auf Nummer sichergehen, damit mein Moped legal bleibt und ich keine Probleme bei Kontrollen bekomme. Des Weiteren möchte mein Junior das Moped ebenfalls bewegen mit einem AM Führerschein, daher sollte auch er keine Probleme bekommen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Erfahrungen! Ich freue mich auf den Austausch und hoffe, hier noch mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu lernen.

    Viele Grüße!

    Basti