Bestandschutz S51 keine Veränderungen/Umbauten erlaubt?

  • Hallo zusammen!:)

    Ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin der Basti, 44 Jahre alt und komme aus dem tiefen Odenwald in Hessen. Ich bin frisch in der Szene und habe mir vor ein paar Wochen eine Simson S51 B2-4 1981 gekauft mit KBA Papieren und Vape Umbau.

    Ich habe bereits vieles im Internet gelesen, aber eine richtige aussagekräftige Info habe ich leider nicht gefunden.

    Ich habe eine Frage zum Thema Bestandschutz. Ein Polizist in unserem Ort hat mal erwähnt, dass eine Simson nicht umgebaut/verändert werden darf, weil sonst der Bestandschutz im Allgemeinen erlischt und das Moped zur Nachuntersuchung zum TÜV muss. In diesem Zusammenhang würde es dann nur noch eine 45er Zulassung bekommen, da der Bestandschutz erloschen ist. Das hat mich etwas verunsichert, weil ich nicht genau weiß, was den Bestandschutz eigentlich erlöschen lässt. Soweit mir bekannt ist, muss der Motor/Getriebe, Auspuff, Vergaser und Rahmen im original Zustand sich befinden. Natürlich auch kein Tuning (Leistungssteigerung).

    Ich plane folgende Änderungen:

    • Schutzblech in schwarz (Zubehör)
    • Eventuell Tankset in einer anderen Farbe -blau, rot, gelb- orientiert am Original (noch offen) (Zubehör oder Original um lackiert)
    • Austausch der Sitzbank (ohne Simson-Logo) (Zubehör)
    • Lenker schwarz mit ABE (Zubehör)
    • Vielleicht LED-Blinker (noch offen) (Zubehör)

    Ich weiß, man sollte die Nostalgie am besten im original Zustand belassen, um keine Probleme zu bekommen, das ist mir klar aber nicht meine Frage.

    Meine Frage ist: Was genau darf ich verändern, ohne dass der Bestandschutz erlischt? Gibt es klare Regeln oder Grenzen, die ich beachten sollte? Gibt es was Schriftliches, was die Veränderung klar regelt sind? Ich möchte auf Nummer sichergehen, damit mein Moped legal bleibt und ich keine Probleme bei Kontrollen bekomme. Des Weiteren möchte mein Junior das Moped ebenfalls bewegen mit einem AM Führerschein, daher sollte auch er keine Probleme bekommen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Erfahrungen! Ich freue mich auf den Austausch und hoffe, hier noch mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu lernen.

    Viele Grüße!

    Basti

  • Also keines der aufgeführten Sachen hat Einfluss auf die 60km/h zulassung.

    Du kannst rundum am Moped soviel ändern wie du möchtest, dies muss dann natürlich bei einigen Sachen eingetragen werden. Aber auch da behälst du deine Zulassung. In deinem Fall würde ich die blinker weglassen, dann bist du komplett eintragungsfrei, wenn es sich bei der sitzbank um eine originalform handelt.


    P.s. Eine simson würde nie eine 45km/h zulassung bekommen, minimal eine 50er.

  • Du kannst verändern was du willst, solange du ein E prüfzeichen drauf hast, eine ABE dazu oder es bei einer Prüfstelle wie Dekra,TÜV abnehmen lässt.

    Natürlich sind bei Teilen mit E prüfzeichen oder ABE die Vorgaben in den Papieren einzuhalten, wie Kombination mit anderen teilen oder anbauvorschriften.

    Was der Dorfpolizist erzählt is leider kompletter Stuß und beruht auf gefährlichen Halbwissen.

    Anscheinend hat er Themen wie: oldtimer bestandschutz (H zulassung), nicht eingetragenes/erlaubtens Tuning und Reimport Simson zusammen geschmissen und ne eigene Regelung draus gemacht ^^

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • @ Bamtari

    da hat dir aber der Polizist einen Bären aufgebunden

    Der Bestandschutz bezieht sich nur auf die 60km/h als KKR und die haben nur die Mopeds, die in der DDR auf der Straße waren und dies auch Belegt werden kann, zb mit der Betriebserlaubnis.

    Du kannst umbauen/verändern kannst du im Prinzip sehr viel, solange du dich an den Spielregeln der StVZO/FZV hälst und die Umbauten abnehmbar zb. abgenommen werden.

    Alles was du vor hast kannst du ohne bedenken machen, wenn der Lenker eine ABE hat und nicht ein Teilegutachten, muss der nicht mal abgenommen werden, ABE mitführen reicht.

    Teile mit Teilegutachten müssen in der Regel abgenommen werden, in der Regel auch der kombinierte von mehren Teilen mit ABE zb. Lenker mit ABE und Lenkerklemme mit ABE.

    LED-Blinker kannst du verbauen, solang diese Zugelassen ist (E-Prüfzeichen) die brauchen nicht abgenommen/eingetragen werden.

    Aber auch da behälst du deine Zulassung. In deinem Fall würde ich die blinker weglassen, dann bist du komplett eintragungsfrei,

    Vorsicht Blinker weglassen an einer S51B 2-4 ist keine gute idee, da diese bei eine B Bestandteil der Betriebserlaubnis sind und ohne dieser dann nicht mehr einspricht.

    P.s. Eine simson würde nie eine 45km/h zulassung bekommen, minimal eine 50er.

    Ich weiß zwar wie du das wahrscheinlich meinst, aber deine Aussage stimmt so halt nicht.

    Eine TC050 oder SC050 hat eine BE mit nur 45km/h und dann gibts noch weiter Simsons die auch keine 50km/h dürfen, auch keine BE mit 50km/h bekommen.

  • Guten Morgen und herzlichen Dank schon mal für die vielen Infos.

    Kurz zu der Sitzbank, es handelt sich hier um diese Sitzbank (hinten am Heck geht sie etwas runter, aber genau so lang wie die Originale:

    Kurz noch mal zum Gespräch mit dem Polizist. Dieser Herr ist bei uns im Außendienst unterwegs um 50er Roller und Co. zu kontrollieren.

    Mein Sohn kam in eine solche Kontrolle mit seinem Roller, daher mein Gespräch mit dem Polizist. Klar macht er einem Angst, aber ich möchte mich trotz diesem Angstmachen an die Regeln halten. Ich möchte vermeiden beim TÜV Eintragungen vorzunehmen.

    Ich versuche das etwas einzuordnen. Er sagt, der Bestandschutz gilt für das komplette Moped, als eine Einheit. Wenn was verändert wird, entfällt somit auch der Bestandschutz. Man kann Umbauten vornehmen, diese dann eintragen lassen, nur darf der Tüv diese Umbauten nicht in Verbindung mit dem Bestandschutz bringen. Somit verliert die S51 den Bestandschutz und das Moped bekommt nur noch 45er Papiere!

    Gibt es denn da nichts schriftliches? Muss doch irgendwo stehen?

  • Ich versuche das etwas einzuordnen. Er sagt, der Bestandschutz gilt für das komplette Moped, als eine Einheit. Wenn was verändert wird, entfällt somit auch der Bestandschutz. Man kann Umbauten vornehmen, diese dann eintragen lassen, nur darf der Tüv diese Umbauten nicht in Verbindung mit dem Bestandschutz bringen. Somit verliert die S51 den Bestandschutz und das Moped bekommt nur noch 45er Papiere!

    Das ist KÄSE hoch drei was er da erzählt, dem ist nicht so.

    Daher kann es da auch nichts schriftliches geben.

    Der "Bestandschutz" der im Einigungsvertrag geregelt ist, da geht es wie gesagt darum, das die KKR die in der DDR auf der Straße waren, also eine Betriebserlaubnis vom KTA der DDR haben, weiterhin 60km/h als KKR fahren dürfen sowie das diese auch mit Frühschein AM gefahren werden dürfen.

    Laut bundesdeutschen Recht gibt es kein KKR was 60km/h darf, nur maximal 50km/h bis Baujahr 2002 und ab nach EU-Recht 45km/h.

    Mit dem EU Führerschein AM darf man eigentlich nur KKR ab 16 Jahren mit maximal 45km/h fahren, das wir nun auch KKR mit 50km/h und 60km/h mit dem AM-Schein fahren dürfen und das mit 15 Jahren bereits , beruht auch auf nationalen Regelungen, die nur innerhalb Deutschlands gelten.


    Ich habe nun schon mehrere Mopeds mit der Jahre umgebaut (wie andere auch), anderen Lenker, Stoßdämpfer, auf Scheibenbremse vorn unbebaut usw. alle Umbauten habe ich durch die Dekra und Zulassungsstelle abnehmen/eintragen lassen.

    Die 60km/h als KKR bleiben dabei immer unangetastet, solang keine Hubraumvergrößerung und/oder Leistungssteigerung vorgenommen wird.

    Kurz zu der Sitzbank, es handelt sich hier um diese Sitzbank (hinten am Heck geht sie etwas runter, aber genau so lang wie die Originale:

    Die Sitzbank stellt kein Problem dar solange die auch ein Halteriemen hat für den Sozius .

    Allerdings ist meine persönliche Meinung zu diesen Sitzbänken ist alles andere als Positiv, wer dafür bereit ist dafür ein haufen Kohle aus zu geben, dann nach jeden Regen tagelang ein nassen Hintern zu bekommen und möchte das es ein Krampf ist fürn Sozius darauf zu Sitzen, der muss sich halt son Teil kaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (4. August 2025 um 11:33)

  • Vorsicht Blinker weglassen an einer S51B 2-4 ist keine gute idee, da diese bei eine B Bestandteil der Betriebserlaubnis sind und ohne dieser dann nicht mehr einspricht.

    ok, ungünstig ausgedrückt. Ich würde die led-blinker weglassen und welche mit Erlaubnis verbauen. Im besten und einfachsten Fall originale.

  • Ja, diese erwecken aber meist recht viel Aufmerksamkeit. Und dann lass ihn mal welche kaufen die dich nicht zulässig sind...

    Aber mir ises egal, heder kann anbauen was er möchte, und wie er möchte.

  • Ach so verstehe, ja gut richtig hinschauen muss man schon beim kauf.

    Ich sage bei denen die die Blinker abbauen wollen, wegen der Optik und so, macht paar zugelassene LED-Blinker dran da gibt es kleine, die man nur beim näheren hinsehen sieht.

  • Guten morgen und vielen Dank für Eure Infos und Hilfestellungen.

    Ich werde dementsprechend mein Plan durchführen.

    Halteband für Sozius wird installiert, dass auch hier keiner meckern kann. Sitzbank hat ca 60cm, sollte somit auch passen. Ob da nachher überhaupt einer mitfährt ist egal. Es bleibt ein 2 Sitzer und wird dementsprechend ausgestattet. Keine Lust beim TÜV das austragen zu lassen.

    Des Weiteren werde ich auf LED verzichten. Auch wenn diese eine e-Nummer haben, sehen die originalen einfach passender aus :).

    Euch noch eine schönbe Zeit, liebe Grüße

    Basti

  • Des Weiteren werde ich auf LED verzichten. Auch wenn diese eine e-Nummer haben, sehen die originalen einfach passender aus :).

    Ok. achte bei den Nachbau-Blinker auch darauf das die die E-Prüfzeichen/Nummern haben, da es welche ohne gibt und daher nicht Zulässig sind. Auch Rücklichter und Scheinwerfern gibt es auch ohne.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (7. August 2025 um 13:13)

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