Re: Meine Kr 51/2 gerade im Umbau
Erstmal vielen Dank... 
1. Beim Rücklicht musst du nur die Birnen wechseln um Sie mit 6V betreiben zu können. Aber du musst auch ein Bremslichtschalter verbauen, da sich das Rücklicht die Masse über die Befestigungsschrauben holt. Ach das Rücklicht ist in der STVO nicht zulässig.
2. Keine Ahnung. Aber ich kenne nur die Vorschrift, das bis Bj. 1 linker Spiegel vorhanden sein muss und danach 1 linker únd 1 rechter. Zudem muss die Spiegelfläche min 60cm² betragen (ab Bj: 98, 68 cm²), die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht.
Also dürfte es Ok sein wenn der Spiegel da unten ist, vor allem weil man sogar moch den Verkehr hinter einem sieht.
Wenn es nicht stimmen sollte bitte Berichtigt mich... 
3. Der Puff ist in der STVO nicht zulässig...Aber ob da jemand merkt ist die andere Frage.
4. Das Einbauen der anderen Federn ist auch nicht zulässig...
Also ich habe keine Punkte in Flensburg und zudem bin ich auch schon lange aus meiner Probezeit raus, deshalb Riskiere ich es einfach mal...
Jetzt werden wieder viele sagen das der Versicherungschutz erlischt... aber das ist so nicht ganz richtig.
Denn im Falle eines Unfalles muss die Versicherung erst beweisen, das der Unfall mit einem zulässigen Bauteil nicht passiert bzw. anders abgelaufen wäre. (mal einfach beschrieben) 