Zitat von AlbrightAuf Unzurechnungsfähigkeit kann er plädieren, wird aber trotzdem die Kosten tragen müssen, gibt dann halt nur weniger Schmerzensgeld. Ich würd zusätzlich noch dafür sorgen, dass dem Typen was am Auto fehlt, natürlich dann, wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist
Der hat nur Geschrottete Autos, unzurechnungfähig kann er nicht eingestuft werden, da er ja beim bund sämtliche Tests bestehen musste und den wäre schon aufgefallen ob dern knall hat oder nicht!!!