Gint doch so ein Gesetz das besagt, das wenn ein Teil E-nummern hat, man keine ABE braucht!
Wie heißt das Gesetz? also wo steht es?
Gint doch so ein Gesetz das besagt, das wenn ein Teil E-nummern hat, man keine ABE braucht!
Wie heißt das Gesetz? also wo steht es?
Steht sicherlich in der STVZO, aber eigentlich sollte ein Bulle doch wissen das Teile mit E-Zeichen eitragungsfrei sind oder?
MfG Bart
logisch wissen die das.. alles was e zeichen hat abe und eintragungsfrei... teilegutachten muss noch extra eingetragen werden...
Jede Warn-/Informationseinrichtung wie Blinker, Rücklichter und besonders Frontscheinwerfer auch mit einem E-Prüfzeichen sind nicht zulässig!!!
Zitat von Geknechteter BruderJede Warn-/Informationseinrichtung wie Blinker, Rücklichter und besonders Frontscheinwerfer auch mit einem E-Prüfzeichen sind nicht zulässig!!!
hä naklar.. hatte mal ein led rücklicht dran hat er geguckt nach e zeichen und gut ist... gucken dann eher mehr ob es auch ordentlich befestigt ist..
Nein ist es nicht, Blinker und Rücklicht z.B. wenn e-Zeihen vorhanden müssen nicht eingetragen werden! Was hätte das E-Zeichen sonst für einen Sinn?!
MfG Bart
Ja aber mir wäre es wichtig mal zu wissen wo das steht!
Hat keiner irgendwo ein gesetzbuch rumliegen?
Gruß enduro
müsste das doch sein nich?
http://%22http//www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php%22
ZitatDas Prüfzeichen bestätigt, dass Normen bezüglich der STV(Z)O eingehalten wurden, also das z.B. der Blinker passende Abstrahlwinkel haben und und und was jedoch nicht aussagt, das er auch an einem nicht spezifischen Fahrzeug angebaut werden darf, weil er nicht mit dem Fahrzeug getestet wurde!!
Ich hoffe, dass ich der Autor nicht böse ist dass ich den Text wortwörtlich hier gepostet hab. Ich weiß aber nicht mehr wer sich da ganz genau informiert hat, war es oldi? bt? wer weiß...
Es ist verboten! Nochmal schreib ich nicht, dass es verboten ist :mrgreen:
MfG Gb
Mhh laut dem Gesetzestext müsste es doch erlaubt sein oder?
Also erlaubt oder nicht? das ist hier die Frage!
Muss ich mal meine Vater fragen der weiß dat bestimmt (der is Bulle bitte hasst mich nicht) :mrgreen:
Alle Teile mit e-prüfzeichen:
Eintragungsfrei solange man ein Rücklicht als Rücklicht, ein Blinker als Blinker usw. verwendet. wer jedoch nen Nebelscheinwerfer mit e-prüf als Frontscheinwerfen nehmen will...das geht dann nicht.
Alle Teile mit TÜV-Teilegutachten müssen für das Fahrzeug eingetragen werden.
Damit ich mich nicht mit den Bullen streiten muss hab ich mir beim eintragen vom Lenker(mit Teilegutachten) gleich noch die ganzen Teile mit e-prüfzeichen mit reinschreiben lassen (Blinker, Frontmaske, Rücklicht, RennR :mrgreen: ) , ohne Aufpreis!
mein Vater hat gesagt solange du für die Teile eine zugelassen ABE besitz ist alles andere scheiß egal das heißt Lenker oder so
keule, es geht darum, ob man ein ABE braucht, für teile mit E-zeichen
aso aber er hat auch gesagt das normaler weise eine ABE dabei ist
Ich bleib bei der Meinung das man E-geprüfte Teile ne eintragen brauch.
"Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist."
Quelle: louis
Zitat von Bart_SimsonIch bleib bei der Meinung das man E-geprüfte Teile ne eintragen brauch.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung.
HÄ? irgendwas passd da ned. du schreibst, man braucht ne eintragung und postest nen text, wo drin steht, dass mans ned braucht.
also ich hab mal gehört, dass ein E-zeichen allein nicht reicht, sondern auch alle anbauvorschriften eingehalten werden müssen un das ding dann noch durch n tüv muss, dass der bestätigt, dass alles passt.
ich kenn mich aber auf dem gebiet auch nicht aus. ich würde empfehlen, ma direkt beim tüv anzufragen, denn sogar bei dieser institution kostet fragen (meistens) nichts.
edith: oh, jetz hab ich s gerallt dein "ne" ist ein "nicht"^^
ok, mein fehler, hatte gelesen "Ich bleib bei der Meinung das man E-geprüfte Teile ne Eintragung brauch."
Ja sorry für mein sächsisch :mrgreen: .
Edit: ich hab ne Eintragung sonder eintragen geschreiben:
"man brauchs ne (nicht) eintragen"
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