meine fresse E zeichen braucht ihr nicht eintragen genauso wie wenn ihr ein ABE schein dazu habt...
nur bei teilegutachten das muss noch mit in die betriebserlaubnis sonst nix..
meine fresse E zeichen braucht ihr nicht eintragen genauso wie wenn ihr ein ABE schein dazu habt...
nur bei teilegutachten das muss noch mit in die betriebserlaubnis sonst nix..
Also kann man das so zusammenfassen:
Hat man ein E-geprüftes teil, muss man dieses nicht eintragen lassen!
Stimmt das so ?
eigentlich nicht weil du ja ne abe hast und wenn nicht dann brauchst du nicht zum TÜV
Ich wollte mich zwar absolut NICHT mehr zu diesem Thema äußern, weil es mit der Zeit närft immer und immer wieder das gleiche zu schreiben, aber ich tus trotzdem um Klarheit zu schaffen, also!
Ich werds garantiert NICHT nocheinmal sagen:
Das E-Zeichen ist nur eine Verifizierung worin besagt wird, dass das Bauteil geprüft wurde und nach Europäischen Recht im Öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist!!
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
Das heist,
sämtliche Scheinwerfer/Leuchten mit E1 sind bei uns in Deutschland zulässig!!
Bauteile wie Auspuffanlagen müssen Typgenehmigt sein (Nach dem E folgt dann meist eine längere Nummer die aufgeschlüsselt den Fahrzeugtyp frei gibt... also einfach ein E+5-10 zahlen dahinter auf eine Leo ist nich, das würde bei einer Nachprüfung im Computer SOFORT auffallen), dass nurmal so nebenbei
Jedes Land hat andere Vorschriften über Abstrahlwinkel, Weitwinkel der Reflektoren (ganz besonders bei LED Rückleuchten), Lichtdurchlässigkeit usw.
Desweiteren,
IHR dürft E1 geprüfte Bauteile OHNE EINTRAGUNG verwenden, jedoch darf die STV(Z)O damit NICHT verlezt werden, sprich Unterbodenbeleuchtung trotz des E-Zeichens auf der Leuchtstoffröhre ist ILLEGAL!!!!
Ich hoffe ich muss das nich nochmal alles aufschreiben!!
Schönen Abend noch, ich geh jetzt saufen!
Haut rein,
der Oldi *prost*
:mrgreen:
Onkel Knecht ergänzt mal Suchbegriffe: E-Nummer E-Nummern E-Zeichen Oldi Eintragung E-Kennzeichnung Oldiweißbescheid *g*
Viel Spass beim Saufen!
Und danke für die gute Zusammenfassung!
Die E-Nummer sagt nur aus, dass das Bauteil im Herstellerland typmustergeprüft ist und dem Einsatz im europäischen Straßenverkehr keine Bedenken entgegenstehen.
Es heißt NICHT, dass du das linke Vorderrad vom Actros an deine Simme schrauben kannst!!!!!
Dafür muss ein Fahrzeugteilegutachten erbracht werden, in dessen Folge eine Allgemeine Betriebserlaubnis für dieses Teil an diesem Fahrzeug ausgestellt werden kann.
So Schluss jetzt mit dem Generve hier.
Ist alles gesagt.
Bitte zu hier.
Jedes Mal das Selbe hier...
Somit wurde alles gesagt, und ZU.
mfG Grossi
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