rein logisch gesehen würd ich s erstmal nicht zahlen, verständlicherweise...
und das sollte doch so sein, das das bei der bilanz auffällt.
lol über drei jahre, selbst dran doof, wenn die das nich merkn
Mal ne Rechtsfrage!!!!!!!!!!!!!
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aeroheinz -
2. März 2007 um 23:09
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verjährt sowas nich nach 2 jahren oder so?
Ich würde auch nix zahlen... -
Mein Reden... den Typ anrufen/vorbeigehen, rund machen, die Rechnung da lassen, verkünden nie etwas bekommen zu haben und den Laden "weiter empfehlen".
Völlig haltlos die ganze Aktion.
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die sind ja lustig... 3 jahre später... hei petsen ich hab dir doch damals die scheibe verkauft... du ich hab da nen abrechnungsfehler gemacht... ich brauch mal noch 40€ von dir.
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Warte mal.. da muss ich mal Edith fragen.. die macht meine Buchhaltung.
EEEDIIITH!? Ja... hae.. verstehe... Die sacht: "GIBTS NICHT. Der Rötzlöffel spinnt wohl?! Jahresabrechnung ist schon gemacht. Da gibts jetzt nix mehr!"
Ja, da red ich ihr nicht rein, sie wird das schon wissen. Gibts nicht, mein Edith.
:mrgreen:
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lol geiler joke, ich liech flach.
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Wenn du die rechnung nicht bezahlen willst musst du das der Fahrschule aber sagen. Wenn du das einfach laufen läßt kannst ärger geben. Es ist auch egal ob du die rechnung schon bezahlt hast oder nicht die rechnung ist sowieso schon verjährt
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geh einfach hin und red ma mit denen, zahlen würd ich nich das war schliesslich ihr fehler und nich deiner und nach drei jahren
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Sieht ganz so aus als bräuchte die Fahrschule dringend Geld :twisted:
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