Frage wegen grün-weißer Rennleitung

  • ganz einfach. beweise mal das das möp dir ist bei kontrolle.
    viel spass,wenn sie wöllten wärst du reif. rahmennummer/typenschild/papiere sollten stimmen.falls man einen rahmen einbaut als ersatz des originalen also mit anderer eingeprägter nummer sollte man tunlichst immer eine beglaubigte rechnung dieses
    rahmens mit sich führen. also eine rechnung eines betriebes/händlers
    der sein gewerbe offiziell angemeldet hat.somit der rechbarkeit untersteht. wenn,s ein rahmen vom kumpel um die ecke ist ohne papiere
    kann es lustig werden.ist beim tausch eines typenschild ebenso.aber unsinn da man solche schilde amt beglaubigen lassen kann. :roll:

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