Hi Leute.
Weiß irgendjemand, wie die rechtliche Seite zu selbstgefertigten Bauteilen aussieht? Ich meine damit besonders aus GFK gefertigte Verkleidungen oder aus GFK gefertigte Sitzbank.
Trägt die mir der TÜV ohne Probleme ein (das sie sicher und ordentlich gearbeitet sind vorausgesetzt)? Oder kann ich die mir gar ohne TÜV dran machen? Gibts Richtlinien die einsehbar sind für die Herstellung von Verkleidungsteilen?
Und wie is das dann eigentlich? Ich fahr jetzt mit ABE und Versicherungskennzeichen. Geht da überhaupt ne Eintragung? Oder muss ich mir dann richtige Papiere ausstellen lassen und n großes Kennzeichen dran machen und Steuern zahlen und ne richtige Versicherung abschließen? Kann das sein? Ich mein, ich veränder ja nur das aussehen.
Darf ich das Ding (s50 B2) dann immernoch mit Klasse M fahren? Ja, oder? Is ne blöde Frage, aber ich bin Newbie und hab kaum nen Plan mit den Gesetzen.
Wäre nett, wenn mir jemand Helfen kann und seine Meinung auch Belegen kann und nicht nur seine Auffassung hinschreibt.
Weng deng deng, arcumle