Kein Schw**z ist so hart wie das Leben....

  • Zitat von Gummiente

    200kg beinpresse ist nicht viel :!:

    ebend das drücke ich als Fussballer auch hoch,

    habe nach 6 monaten mit 130 kg trainiert,

    also 200kg ist nicht die welt.

    habe gerad mal gegoogelt da drücken leute wohl 1000 kg ^^

    also kann er sich seine 200kg in die haare schmieren :p


    Zitat

    ... ronnie coleman z.b. macht in seinem video 8 wdh. mit 2250 lbs was 1020 KG entspricht...

    Quelle http://%22http//www.bodybuildingnet.de%22

  • Zitat von [nix

    Viper] ist gefährliche körperverletzung,

    Ist es nicht.

    § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Zitat von BurnClubSchümbonn

    für solche Situauionen würde ich dir "Contra-Dog" (Pfefferspray) empfehlen. :) Du drückst einmal kurz drauf und schon ist ruhe, man sieht nichts mehr und muss Husten - einfach nur geil das Zeug.

    Das ist dann aber eine gef. KV!!

    § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung
    1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

  • Zitat von prinz_eisenherz

    [quote="[nix]Viper":2kw7t7gc] ist gefährliche körperverletzung,

    Ist es nicht.

    § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    [/quote:2kw7t7gc]

    Was jetzt keiner wissen konnte ist, dass mein Kollege von 3 Leuten angegriffen worden ist, als ihm die Nase gebrochen wurde.
    Insofern wäre es dann doch schwere KV.

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